{"id":2171,"date":"2021-02-03T10:44:32","date_gmt":"2021-02-03T09:44:32","guid":{"rendered":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/?p=2171"},"modified":"2023-09-21T21:25:16","modified_gmt":"2023-09-21T20:25:16","slug":"de-gevolgen-van-brexit-voor-vrij-verkeer-van-werknemers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/de-gevolgen-van-brexit-voor-vrij-verkeer-van-werknemers\/","title":{"rendered":"Die Auswirkungen des Brexit auf die \"Freiz\u00fcgigkeit der Arbeitnehmer\""},"content":{"rendered":"<p>Am 24. Dezember 2020 erzielten die Europ\u00e4ische Union (EU) und das Vereinigte K\u00f6nigreich (UK) nach monatelangen Konsultationen ein Handelsabkommen \u00fcber die Regelungen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten werden. Das Handelsabkommen hat den bef\u00fcrchteten \"harten\" Brexit verhindert. Bis zum 31. Dezember 2020 galt eine \u00dcbergangsfrist, in der alle EU-Regeln und Gesetze weiterhin f\u00fcr das Vereinigte K\u00f6nigreich galten. Die \u00dcbergangszeit ist nun beendet und die neuen Vereinbarungen sind in Kraft. Dieser Artikel behandelt die wichtigsten Regeln und Konsequenzen im Bereich \"Arbeiten und Wohnen\", sowohl f\u00fcr britische Staatsb\u00fcrger gegen\u00fcber den Niederlanden als auch f\u00fcr niederl\u00e4ndische Staatsb\u00fcrger gegen\u00fcber dem Vereinigten K\u00f6nigreich.<\/p>\n<p>Eine offensichtliche Folge des Brexit ist, dass die EU-Grundrechte \"Freiz\u00fcgigkeit der Arbeitnehmer\" und \"Freier Dienstleistungsverkehr\" nicht mehr f\u00fcr und mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich gelten. Dazu geh\u00f6ren die Reise- und Aufenthaltsrechte von Arbeitnehmern, ihr Recht, in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten, sowie die Einreise- und Aufenthaltsrechte ihrer Familienangeh\u00f6rigen. EU-B\u00fcrger k\u00f6nnen sich \u00fcberall in der EU frei niederlassen und auch im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit im anderen EU-Mitgliedstaat bleiben. Diese Grunds\u00e4tze und Kernprinzipien der EU gelten nicht mehr f\u00fcr das Vereinigte K\u00f6nigreich.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 2021 in Gro\u00dfbritannien oder umgekehrt arbeiteten, \u00e4ndert sich wenig. Sie werden eine Reihe von Schritten unternehmen m\u00fcssen, um ihre Position zu sichern, aber f\u00fcr sie werden ihre (erworbenen) Rechte weitgehend bestehen bleiben. Dies wurde bereits im sogenannten Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten K\u00f6nigreich im November 2019 vereinbart.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Briten, die in der EU arbeiten und leben<br \/>\n<\/span><br \/>\nEine der gr\u00f6\u00dften sp\u00fcrbaren Ver\u00e4nderungen durch den Brexit sind die Regeln, die f\u00fcr das Arbeiten und Wohnen gelten. Da es nun keine \"Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit\" mehr gibt, unterliegen Briten (und umgekehrt Europ\u00e4er in Gro\u00dfbritannien) Bedingungen, die sie erf\u00fcllen m\u00fcssen, um in Gro\u00dfbritannien leben und arbeiten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Vereinigte K\u00f6nigreich ist nun ein \"Drittland\", so dass das Einwanderungssystem f\u00fcr die Briten in der gleichen Weise wie f\u00fcr andere Drittl\u00e4nder in der EU gelten wird. In dem Handelsabkommen wurden gesonderte Regelungen f\u00fcr Briten getroffen, die bereits vor dem 1. Januar 2021 in der EU arbeiten und leben.<\/p>\n<p>Im Wesentlichen sind zwei Situationen m\u00f6glich, wenn wir uns die Niederlande anschauen:<\/p>\n<ul>\n<li>Briten, die bereits vor dem 1. Januar 2021 in den Niederlanden gearbeitet und gewohnt haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<br \/>\n<\/span>Denn f\u00fcr britische Arbeitnehmer und Selbstst\u00e4ndige, die bereits vor dem 1. Januar 2021 in den Niederlanden arbeiteten und wohnten, gilt das Austrittsabkommen, das die EU 2019, also vor dem Austritt des Vereinigten K\u00f6nigreichs aus der EU, abgeschlossen hat. F\u00fcr sie wurde eine Ausnahme gemacht. Sie ben\u00f6tigen im Prinzip keine Arbeitserlaubnis. Sie m\u00fcssen jedoch ein neues Aufenthaltsdokument beim IND beantragen. Dies ist bis zum 30. Juni 2021 m\u00f6glich. Danach gelten die neuen Regeln. Es ist ratsam, Ihre Mitarbeiter, f\u00fcr die dies wichtig ist, darauf hinzuweisen.<\/p>\n<ul>\n<li>Briten, die am oder nach dem 1. Januar 2021 zum Arbeiten und Wohnen in die Niederlande gekommen sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<br \/>\n<\/span>Arbeitnehmer, die am oder nach dem 1. Januar 2021 in ein Arbeitsverh\u00e4ltnis mit einem europ\u00e4ischen Arbeitgeber eintreten, fallen unter die neuen Regeln. Als Ausgangspunkt m\u00fcssen diese Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis beantragen (es gibt einige Ausnahmen). Je nach Dauer des Aufenthalts muss der Arbeitnehmer beim UWV eine Arbeitsgenehmigung (f\u00fcr Aufenthalte bis zu 90 Tagen) oder eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (f\u00fcr Aufenthalte \u00fcber 90 Tage) beantragen. In den meisten F\u00e4llen ben\u00f6tigen Selbstst\u00e4ndige \"nur\" eine Aufenthaltserlaubnis.<\/p>\n<p>Es gibt jedoch Ausnahmen von den oben genannten Regeln, zum Beispiel f\u00fcr hochqualifizierte Migranten oder Arbeitnehmer, die im Vereinigten K\u00f6nigreich wohnen, aber manchmal in den Niederlanden arbeiten.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">EU-B\u00fcrger, die in Gro\u00dfbritannien arbeiten und leben<\/span><\/p>\n<p>Die Reise- und Arbeitsfreiheit innerhalb der EU war eines der Hauptargumente des Vereinigten K\u00f6nigreichs gegen die EU-Mitgliedschaft. Die britischen Einwanderungsregeln sind daher viel strenger als das oben beschriebene (niederl\u00e4ndische) Gegenst\u00fcck. F\u00fcr Europ\u00e4er, die bereits vor dem 1. Januar 2021 in Gro\u00dfbritannien gelebt (und gearbeitet) haben, gelten jedoch mildere Regeln. Auch hier kann also zwischen zwei Situationen unterschieden werden:<\/p>\n<ul>\n<li>EU-B\u00fcrger, die vor dem 1. Januar 2021 in Gro\u00dfbritannien gearbeitet und gelebt haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<br \/>\n<\/span>EU-B\u00fcrger, die nachweisen k\u00f6nnen, dass sie vor dem 1. Januar 2021 in Gro\u00dfbritannien gelebt haben, k\u00f6nnen problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Der Aufenthaltsstatus ist jedoch an Bedingungen gekn\u00fcpft, wenn sie weniger als f\u00fcnf Jahre in Gro\u00dfbritannien gelebt haben. EU-B\u00fcrger (und ihre Familie) m\u00fcssen dies bis zum 30. Juni 2021 erledigen. Ansonsten gelten wahrscheinlich die neuen Regeln. Auch hier ist es ratsam, Ihre betroffenen Mitarbeiter darauf aufmerksam zu machen.<\/p>\n<ul>\n<li>EU-B\u00fcrger, die am oder nach dem 1. Januar 2021 nach Gro\u00dfbritannien gekommen sind, um dort zu arbeiten und zu leben.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">.<br \/>\n<\/span>EU-B\u00fcrger, die nach der \u00dcbergangszeit nach Gro\u00dfbritannien kommen, fallen unter das neue britische Einwanderungssystem. Die Regeln dieses Systems sind viel strenger als die der Niederlande. Um sich f\u00fcr ein britisches Visum zu qualifizieren, muss ein Arbeitnehmer u.a. einen Job (Angebot) in der Tasche haben. Au\u00dferdem muss ein bestimmtes Mindestbruttojahresgehalt erzielt werden und der EU-B\u00fcrger muss die englische Sprache ausreichend beherrschen.<\/p>\n<p>Allerdings gelten auch hier (Ausnahme-)Regeln f\u00fcr bestimmte F\u00e4lle, wie z.B. f\u00fcr Pflegekr\u00e4fte, Mitarbeiter mit einzigartigen F\u00e4higkeiten (sog. \"global talent\") und EU-B\u00fcrger, die kommen, um eine Stelle zu besetzen, an der in Gro\u00dfbritannien Personalmangel herrscht.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag oder anderen nationalen oder internationalen Aspekten des Arbeitsrechts? Bitte kontaktieren Sie die Arbeitsrechtsanw\u00e4lte von SPEE advocaten &amp; mediation.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Op 24 december 2020 hebben de Europese Unie (EU) en het Verenigd Koninkrijk (VK) na maandenlang overleg een handelsakkoord bereikt over de afspraken die gelden vanaf 1 januari 2021. Met het handelsakkoord werd de gevreesde \u2018harde\u2019 Brexit voorkomen. 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