{"id":2116,"date":"2016-10-12T18:31:18","date_gmt":"2016-10-12T17:31:18","guid":{"rendered":"https:\/\/043test.nl\/?p=2116"},"modified":"2023-09-21T21:25:10","modified_gmt":"2023-09-21T20:25:10","slug":"grensarbeider-niet-verplicht-om-het-spreekuur-van-de-bedrijfsarts-te-bezoeken-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/grensarbeider-niet-verplicht-om-het-spreekuur-van-de-bedrijfsarts-te-bezoeken-2\/","title":{"rendered":"Sind Grenzg\u00e4nger nicht verpflichtet, in die Sprechstunde des Betriebsarztes zu gehen?"},"content":{"rendered":"<p>Regelm\u00e4\u00dfig erhalten wir Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich um das Thema \u201eArbeitsunf\u00e4higkeit\u201c drehen. Die Reintegration eines kranken Arbeitnehmers bereitet \u2013 offensichtlich \u2013 so manchem Arbeitgeber Kopfzerbrechen. Wenn es sich bei dem kranken Arbeitnehmer um einen Grenzg\u00e4nger handelt, der in den Niederlanden arbeitet und im Ausland wohnt, gestaltet sich die Reintegration sogar noch komplizierter. Das m\u00f6chten wir im Folgenden n\u00e4her ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>Wenn ein Arbeitnehmer sich krank meldet, dann hat der Arbeitgeber grunds\u00e4tzlich ein Interesse daran zu erfahren, ob der Arbeitnehmer tats\u00e4chlich arbeitsunf\u00e4hig ist. Bei der Beurteilung der Arbeitsunf\u00e4higkeit kann der Arbeitgeber die Hilfe eines Arbo-Dienstes oder Betriebsarztes in Anspruch nehmen. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber kann nicht selbst feststellen, ob ein Arbeitnehmer arbeitsunf\u00e4hig ist oder nicht. Stattdessen m\u00fcsse der Arbo-Dienst oder ein (zugelassener) Betriebsarzt beurteilen, ob ein Arbeitnehmer arbeitsunf\u00e4hig sei. Ferner m\u00fcsse derselbe Arbo-Dienst bzw. Betriebsarzt eine Empfehlung zur Reintegration des Arbeitnehmers abgeben,<\/p>\n<p>Wenn ein Arbeitgeber Vorschriften in Bezug auf Kontrolle und Arbeitsausfall formuliert, ist unbedingt zu beachten, dass diese Vorschriften angemessen sind, da diese Vorschriften keine unn\u00f6tige Belastung f\u00fcr den Arbeitnehmer darstellen d\u00fcrfen. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen die Vorschriften in Bezug auf Kontrolle und Arbeitsausfall die Privatsph\u00e4re des Arbeitnehmers nicht unangemessen beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>Oft wird ein kranker Arbeitnehmer zur Sprechstunde des Arbo-Dienstes oder Betriebsarztes eingeladen. Hier in unserer Grenzregion, in der viele Grenzg\u00e4nger wohnen und arbeiten, ist das allerdings manchmal etwas komplizierter, als die meisten Menschen denken. Was n\u00e4mlich nicht alle wissen, ist, dass ein kranker Arbeitnehmer, der in den Niederlanden arbeitet, aber im Ausland wohnt, grunds\u00e4tzlich in seinem Wohnland von einem Arzt untersucht werden muss. Verlangt ein Arbeitgeber von einem kranken Arbeitnehmer, in die Sprechstunde eines Betriebsarztes in den Niederlanden zu gehen, stellt dies eventuell einen Versto\u00df gegen die Anforderung dar, dass der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu respektieren ist. Mit anderen Worten: Ein Arbeitnehmer, der in den Niederlanden arbeitet, aber in Belgien oder Deutschland wohnt, muss grunds\u00e4tzlich in seinem Wohnland (also in Belgien oder Deutschland) von einem Betriebsarzt untersucht werden und braucht daher nicht in die Niederlande zu fahren, um dort in die Sprechstunde eines Betriebsarztes zu gehen. Das h\u00e4ngt unter anderem mit der Antwort auf Frage zusammen, ob der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers eine Fahrt ins Ausland nicht zul\u00e4sst und ob der Arbeitgeber bereit ist, die Fahrt- und Aufenthaltskosten des Arbeitnehmers zu erstatten.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des Berufungsgerichts \u2019s-Hertogenbosch (Hof \u2019s-Hertogenbosch, 18. Februar 2014, ECLI:NL:GHSHE:2014:451) hin, in dem das Berufungsgericht urteilte, dass die EU-Gesetze vorschreiben, dass der Arbeitgeber nicht von der Arbeitnehmerin verlangen darf, dass sie in die Niederlande fahren muss, um sich dort vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Ferner urteilte das Berufungsgericht 's Hertogenbosch, dass ein im Ausland t\u00e4tiger Arbeitnehmer keine Bescheinigung eines Sachverst\u00e4ndigen ben\u00f6tigt, um aufgrund von Artikel 7:629a des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek, BW) eine Lohnforderung zu stellen. Das Berufungsgericht 's Hertogenbosch begr\u00fcndet sein Urteil mit dem Verweis auf die EU-Gesetzgebung, deren Ziel es ist, die Freiz\u00fcgigkeit von Arbeitnehmern zu f\u00f6rdern. In diesem Zusammenhang sei zu verhindern, dass ein Arbeitnehmer Schwierigkeiten habe, einen Nachweis zu erbringen. Daher reiche es aus, wenn der Arbeitnehmer bei einem Arzt in seinem Wohnland eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung beantrage und diese dem Arbeitgeber vorlege.<\/p>\n<p>Auch das erstinstanzliche Gericht Overijssel hat im Oktober 2016 in einem Urteil entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Grenzg\u00e4nger nicht dazu verpflichten darf, in die Sprechstunde des Betriebsarztes in den Niederlanden zu gehen. Aufgrund der Weigerung des Arbeitnehmers, eines Grenzg\u00e4ngers, in die Sprechstunde des Betriebsarztes in den Niederlanden zu gehen, hatte der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung eingestellt. Allerdings zu Unrecht, wie der Richter feststellte. Daher wurde der Arbeitgeber dazu verurteilt, dem Arbeitnehmer den Lohn nachtr\u00e4glich auszuzahlen.<\/p>\n<p>Wenn Sie Arbeitgeber sind und einen oder mehrere Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen, die im Ausland wohnen, ist es wichtig, dass Sie dar\u00fcber informiert sind und derartige Angelegenheiten (vorzugsweise vorab) angemessen festlegen. Selbstverst\u00e4ndlich sollten diesbez\u00fcgliche Vereinbarungen zu Beginn des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses getroffen werden und nicht erst dann, wenn der Arbeitnehmer sich krank meldet. Wie k\u00f6nnen Sie das tun? Zum Beispiel sollten Sie Ihr Vers\u00e4umnisprotokoll entsprechend anpassen. Sie k\u00f6nnen in Ihrem Vers\u00e4umnisprotokoll unmissverst\u00e4ndliche Anforderungen an die Erkl\u00e4rungen ausl\u00e4ndischer \u00c4rzte formulieren (zum Beispiel die Fachrichtung des Arztes und die Informationen, die die Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung mindestens enthalten muss. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass die Vorschriften keine unangemessene Belastung f\u00fcr den Arbeitnehmer darstellen.<\/p>\n<p>Wenn ein Arbeitgeber keine angemessene Regelung findet, kann er seinem Arbeitnehmer nicht vorwerfen, dass im Wohnland eine andere Art der Bescheinigung erteilt wird, als es im Arbeitsland \u00fcblich ist (und der Arbeitgeber eventuell gewohnt ist). Als Arbeitgeber sollten Sie Ihr Vers\u00e4umnisprotokoll also dringend noch einmal genau \u00fcberpr\u00fcfen!<\/p>\n<p>Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an einen unserer Arbeitsrechtsanw\u00e4lte. Wir sind unter anderem auf Grenzg\u00e4nger spezialisiert.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regelmatig stellen werkgevers en werknemers ons vragen die te maken hebben met het thema \u2018arbeidsongeschiktheid\u2019. De re-integratie van een zieke werknemer bezorgt \u2013 zo blijkt &#8211; menig werkgever hoofdpijn. Wanneer de zieke werknemer een grensarbeider betreft die in Nederland werkt en in het buitenland woont, wordt de re-integratie zelfs nog gecompliceerder. Dit lichten we hieronder [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1501,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[],"class_list":["post-2116","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-euregiodesk"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2116","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2116"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2116\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2117,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2116\/revisions\/2117"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1501"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2116"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2116"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2116"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}