{"id":2109,"date":"2018-02-18T14:15:20","date_gmt":"2018-02-18T13:15:20","guid":{"rendered":"https:\/\/043test.nl\/?p=2109"},"modified":"2023-09-21T21:25:09","modified_gmt":"2023-09-21T20:25:09","slug":"wat-u-moet-weten-over-de-re-integratie-van-een-zieke-werknemer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wat-u-moet-weten-over-de-re-integratie-van-een-zieke-werknemer\/","title":{"rendered":"Was Sie \u00fcber die Reintegration von einem kranken Arbeitnehmer wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Lohnzahlung w\u00e4hrend Krankheit<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend die ersten zwei Jahre der Krankheit soll der Arbeitgeber das Gehalt der kranke Arbeitnehmer durch bezahlen. Aus das Niederl\u00e4ndischen Gesetz folgt heraus dass der kranke Arbeitnehmer die erste 104 Wochen Anspruch hat auf mindestens 70% von seinem Gehalt, wovon der kranke Arbeitnehmer die erste 52 Wochen Anspruch hat auf mindestens das gesetzlichen Minimum Gehalt. Abh\u00e4ngig von die Arbeitsbedingungen kann der Arbeitgeber Anspruch haben auf einem Gehalt der h\u00f6her ist als gesetzlich vorgeschrieben wird.<\/p>\n<p><strong>K\u00fcndigingsverbot<\/strong><\/p>\n<p>Nach Niederl\u00e4ndischem Recht gilt \u2013 im Fall einer Kranke Arbeitnehmer \u2013 die erste zwei Jahre der Krankheit ein K\u00fcndigingsverbot (dass sogenannten \u201eopzegverbod wegens\/tijdens ziekte\u201c). Dass hei\u00dft dass es im Prinzip f\u00fcr ein Arbeitgeber nicht m\u00f6glich ist der Kranke Arbeitnehmer zu k\u00fcndigen (es gibt nat\u00fcrlich Ausnahmef\u00e4lle!).<\/p>\n<p>Ab Anfang des dritten Jahres der Krankheit ist es im Prinzip m\u00f6glich der kranke Arbeitnehmer zu kundigen. Daf\u00fcr soll der Arbeitgeber ein K\u00fcndigungsverfahren einleiten beim UWV WERKbedrijf, oder ein Abwicklungsvertrag schlie\u00dfen mit dem Arbeitnhemer. Aber das gilt nur wenn das UWV urteilt das der Arbeitgeber gen\u00fcgend Reintegration Ma\u00dfnahmen getroffen hat. Wenn das UWV urteilt das der Arbeitgeber nicht gen\u00fcgend Reintegration Ma\u00dfnahmen getroffen hat, dann wird das UWV der Arbeitgeber verpflichten dass Gehalt noch ein Jahre durch zu bezahlen (ein sogenannten \u201eloonsanctie\u201c), und bleibt auch den K\u00fcndigungsverbot im Kraft. Deswegen ist es sehr wichtig das w\u00e4hrend die erste zwei Jahre der Krankheit gen\u00fcgend Reintegration Ma\u00dfnahmen getroffen werden.<\/p>\n<p><strong>Betriebsarzt<\/strong><\/p>\n<p>Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sich von einer Sachkundigen Partei unter anderem in Bezug auf die Fehlzeiten F\u00fchrung eines erkrankten Arbeitsnehmers unterst\u00fctzen zu lassen. Hierzu wird ein Betriebsarzt oder Arbeitsmedizinischer Dienst hinzugezogen.<\/p>\n<p>Es ist ratsam, klare Vereinbarungen mit dem Betriebsarzt zu treffen, vorzugsweise zu Beginn der Dienstleistungen, doch zumindest am Anfang den Reintegration Proze\u00df, \u00fcber gegenseitige Erwartungen und Verant-wortlichkeiten. In der Praxis ist oft der Ansatz in den Ersten 2 bis 6 Wochen fehlzeiten entscheidend f\u00fcr den weiteren Verlauf. Oft passiert zu lange nichts oder zu wenig. Ein Grund um ein guten direkten Kontakt mit dem Betriebsarzt zu pflegen.<\/p>\n<p>Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer w\u00e4hren klug, die Urteile und Ratschl\u00e4ge des Betriebsarztes nicht ohne weiteres zu befolgen, sondern Ihnen kritisch zu folgen. Dies gilt in besonderes dann, wenn Sie Kontraindikationen, hinsichtlich der Richtigkeit des Gutachtens des Betriebsarztes haben. Kurz gesagt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer m\u00fcssen (pro) aktiv handeln.<\/p>\n<p><strong>Zweite Meinung<\/strong><\/p>\n<p>Wenn ein Arbeitnehmer mit der Meinung des Betriebsarztes nicht einverstanden ist, kann der Arbeitnehmer eine Zweitmeinung von einem anderen Betriebsarzt anfordern oder ein Gutachten des UWV anfordern.<\/p>\n<p>Zweifeln Sie ob Sie auf der richtigen (Reintegrations-) spur sind? Oder Stagniert die Reintegration unerwartet? Fordern Sie in diesem Fall ein Gutachten des UWV an. Diese M\u00f6glichkeit besteht sowohl f\u00fcr Arbeitgeber als auch f\u00fcr Arbeitnehmer.<\/p>\n<p><strong>Lohnstraffe<\/strong><\/p>\n<p>Ist der Arbeitgeber der Meinung, dass der Arbeitnehmer mit seiner Reintegration nicht ausreichend kooperiert, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Lohnstraffe auferlegen. Je nachdem, welche Reintegrationsverpflichtung verletzt wird, kann es sich um eine Lohnaussetzung oder eine Lohnsumme handeln. Es ist wohl wichtig, dass eine solche Lohnstraffe an alle gesetzlichen Anforderungen entspricht, da sonst die Lohnstraffe nicht rechtsg\u00fcltig ist und vom Arbeitnehmer angefochten werden kann.<\/p>\n<p>Wenn der Arbeitnehmer es zu bunt macht, kann eventuell sogar eine Entlassung folgen. Ein Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht kann Sie diesbez\u00fcglich beraten.<\/p>\n<p><strong>Bewertung Reintegration durch die UWV<\/strong><\/p>\n<p>So wie gesagt, beurteilt die UWV am Ende des Zweiten Krankenjahr schrittweise ob der Arbeitgeber (un)gen\u00fcgend Reintegration Anstrengungen ausgef\u00fchrt hat:<\/p>\n<ol>\n<li>Zun\u00e4chst wird \u00fcberpr\u00fcft ob ein zufriedenstellendes Reintegration Ergebnis erreicht w\u00fcrde;<\/li>\n<li>Wenn keine zufriedenstellendes Reintegration Ergebnis erreicht wird, wird gepr\u00fcft ob ausreichende Reintegration Bem\u00fchungen unternommen wurden;<\/li>\n<li>Wenn die Reintegration Bem\u00fchungen als \u201enicht zufriedenstellend\u201c bewertet werden, wird gepr\u00fcft ob daf\u00fcr ein solider Grund vorliegt;<\/li>\n<li>Wenn daf\u00fcr kein stichhaltiger Grund vorliegt wird gepr\u00fcft, ob M\u00f6glichkeiten zur Behebung der M\u00e4ngel bestehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ab das Zweite Krankenjahr soll die Reintegration sich neben \u201eSpoor 1\u201c (= Reintegration innerhalb die firma des Arbeitgebers in Prinzip auch richten auf Reintegration \u201eSpoor 2\u201c (= Reintegration bei einem anderen Betrieb als der Arbeitgeber). Die UWV stellt strenge Forderungen an einer sogenannten \u201etweede spoor traject\u201c \/ \u201eSpoor 2-traject\u201c, dieses soll aufgestarrten werden sobald es keine Voraussicht (mehr) besteht auf strukturelle Wiederaufnahme der Arbeit innerhalb der eigenen Organisation. Die UWV ist der Meinung das das \u201etweede spoor traject\u201c im Prinzip aussehen innerhalb 6 Wochen nach der Erstejahrsbewertung (= in der 52e Woche der Abwesenheit) im Gang gesetzt werden soll. Hiervon darf alleine abgesehen werden wenn innerhalb 3 Monaten eine konkrete Voraussicht besteht auf strukturelle Wiederaufnahme der Arbeit innerhalb des eigenen Betriebs ihre eigene oder angepa\u00dfte Arbeit das so nah wie m\u00f6glich anschlie\u00dft bei den funktionelle M\u00f6glichkeiten beim Arbeitnehmer, oder wenn der kranke Arbeitnehmer \u00fcberhaupt keine M\u00f6glichkeiten hat.<\/p>\n<p>Entsteht erst nach der Erstejahrsbewertung Belastbarkeit, dann geht die UWV davon aus das das anpassen des Plans der Ann\u00e4herung (\u201ePlan van Aanpak\u201c) innerhalb 2 Wochen stattfindet, und das der Beginn der Reintegration Aktivit\u00e4ten innerhalb von 6 Wochen erfolgt.<\/p>\n<p>Nach die UWV soll die \u201etweede spoor traject\u201c so eingerichtet sein das ein Mitarbeiterprofil erstellt wird\u201a mit einer Beschreibung des Trainings und der Kurse, sammelte Berufserfahrung und F\u00e4higkeiten, Ambitionen, W\u00fcnsche und Vorlieben, die der Arbeitnehmer erhalten hat. Dar\u00fcber hinaus mu\u00df auf der Grundlage von Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten, Rekrutierungsm\u00f6glichkeiten und wiederaufnahme- M\u00f6glichkeiten auf dem aktuellen Arbeitsmarkt ein gut durchdachtes \u201eSuchprofil\u201c erstellt werden, um zu pr\u00fcfen, welche Funktionen und Aktivit\u00e4ten f\u00fcr den erkrankten Arbeitnehmer geeignet sind. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen alle Berichts Momente klar sein.<\/p>\n<p>Der Arbeitsgeber kann entscheiden: ob der Arbeitsgeber halt die \u201etweede spoor traject\u201c selber in Verwaltung, oder der Arbeitsgeber lasst sich durch einem Experten unterst\u00fctzen (z.B. einer Reintegrationsagentur). Die UWV erwachtet jedoch, da\u00df Arbeitgeber, die sich daf\u00fcr entscheiden, die \u201etweede spoor traject\u201c selber zu verwalten, den Einsatz eines Experten anbieten und bezahlen, wenn der Arbeitnehmer dies w\u00fcnscht.<\/p>\n<p><strong>Grenzarbeiter<\/strong><\/p>\n<p class=\"translation-block\">F\u00fcr Kranke Grenzarbeiter k\u00f6nnen unterschiedliche Rechte und Pflichten gelten. Sie k\u00f6nnen mehr dar\u00fcber auf unserem Eurogiodesk lesen:  <a href=\"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/know-how\/euregiodesk\/\" target=\"_self\">https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/know-how\/euregiodesk\/<\/a><\/p>\n<p><strong>Holen Sie sich Rat von einem Arbeitsrechtsanwalt!<\/strong><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen Sie uns jederzeit um Rat fragen. Wir gucken und denken mit Ihnen \u00fcber die Reintegration nach und k\u00f6nnen so m\u00f6gliche Bereiche f\u00fcr Verbesserungen und rechtliche Risiken signalisieren. Bei Bedarf kann die Reintegration rechtzeitig erfolgen, um auf diese Weise Probleme mit dem UWV zu vermeiden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber f\u00f6rdert dies auch die Erfolgschance eine m\u00f6glichen (zuk\u00fcnftigen) Entlassungsverfahren. Und f\u00fcr Arbeitnehmer wird nat\u00fcrlich ermutigt, dass der Arbeitgeber keine Chance hat, eine Entlassung zu bekommen.<\/p>\n<p>Haben Sie Fragen? Oder brauchen Sie eine Beratung? Nehmen Sie dann, ohne Verpflichtung, Kontakt auf mit unserer Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Arbeitsrecht. Wir helfen Sie gerne!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Loonbetaling tijdens ziekte Tijdens de eerste twee jaar van de ziekte moet de werkgever het loon van de zieke werknemer doorbetalen. De wet bepaalt dat de zieke werknemer de eerste 104 weken recht heeft op ten minste 70% van zijn loon, waarvan de eerste 52 weken ten minste het wettelijk minimumloon. 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