{"id":1180,"date":"2017-04-19T21:54:01","date_gmt":"2017-04-19T20:54:01","guid":{"rendered":"https:\/\/043test.nl\/zieke-grensarbeider-welke-re-integratiemaatregelen-2\/"},"modified":"2023-09-21T21:24:25","modified_gmt":"2023-09-21T20:24:25","slug":"zieke-grensarbeider-welke-re-integratiemaatregelen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/zieke-grensarbeider-welke-re-integratiemaatregelen\/","title":{"rendered":"Kranke Grenzg\u00e4nger: Welche Wiedereingliederungsma\u00dfnahmen?"},"content":{"rendered":"<p>Bereits in einem fr\u00fcheren Artikel haben wir erl\u00e4utert, welche Rechte und Pflichten kranke Grenzg\u00e4nger\/Grenzg\u00e4ngerinnen und ihre Arbeitgeber haben (siehe:<\/p>\n<p>Auch haben wir bereits \u00fcber das Urteil des niederl\u00e4ndische Gericht [Rechtbank] Overijssel von 2016 \u00fcber die Wiedereingliederungsverpflichtungen und das Recht auf Lohnfortzahlung eines kranken Grenzg\u00e4ngers berichtet (siehe: https:\/\/www.spee-advocaten.nl\/zieke-grensarbeider-opgelet). Im M\u00e4rz 2017 hat das Gericht Overijssel ein neues Urteil in einem Grenzg\u00e4ngerfall erlassen.<\/p>\n<p>Auch in dieser Rechtssache ging es um eine Grenzg\u00e4ngerin (wohnhaft in Deutschland und berufst\u00e4tig in den Niederlanden), die krankheitsbedingt ausgefallen war. Die Arbeitnehmerin hatte jeweils ordnungsgem\u00e4\u00df die Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen ihres deutschen Hausarztes an ihren Arbeitgeber geschickt. Irgendwann entstand zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin ein Konflikt bez\u00fcglich der Wiedereingliederung, haupts\u00e4chlich \u00fcber die Frage, ob die Arbeitnehmerin imstande sei, eine angemessene T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben. Die Arbeitnehmerin weigerte sich n\u00e4mlich \u2013entgegen der Empfehlung des Betriebsarztes [bedrijfsarts\/arbodienst] \u2013,eine angemessene T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben. Aus diesem Grund stellte der  Arbeitgeber die Zahlung des Gehalts an die Arbeitnehmerin ein.<\/p>\n<p>Daraufhin strengte die Arbeitnehmerin ein Gerichtsverfahren an, in dem sie verlangte, dass ihr Gehalt bezahlt wird.<\/p>\n<p>Besonders an diesem Fall ist, dass die Arbeitnehmerin das Gehalt schon fr\u00fcher vor Gericht eingeklagt hatte und die Klage damals vom Gericht jedoch f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt wurde. Dessen ungeachtet wurde die Klage der Arbeitnehmerin, die nun dieselbe Klage bez\u00fcglich des Gehalts zum zweiten Mal einreicht, in diesem Verfahren f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Der Amtsrichter [kantonrechter] erwog, dass es ausreicht, wenn eine Grenzg\u00e4ngerin eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorweist. Eine solche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung weiche zwar von der \u00fcblichen Beurteilung,  wie sie in den Niederlanden jeweils vom Betriebsarzt und dem niederl\u00e4ndischen Sozialversicherungstr\u00e4ger UWV abgegeben wird, ab und enth\u00e4lt nur summarische Informationen, dass in Deutschland jedoch eine andere Art der Bescheinigung ausgestellt werde, als wir es in den Niederlanden gewohnt sind, d\u00fcrfe nicht der Arbeitnehmerin angelastet werden. Die Grenzg\u00e4ngerin ist also \u2013 im Gegensatz zu einem gew\u00f6hnlichen niederl\u00e4ndischen Arbeitnehmer \u2013 nicht verpflichtet, ein Gutachten des niederl\u00e4ndischen Sozialversicherungstr\u00e4gers UWV zu beantragen. Eine kranke Grenzg\u00e4ngerin wird n\u00e4mlich von der europ\u00e4ischen Gesetzgebung gesch\u00fctzt. Ungeachtet dessen, kann der niederl\u00e4ndische Arbeitgeber die Grenzg\u00e4ngerin aber dazu auffordern, sich an Wiedereingliederungsma\u00dfnahmen zu beteiligen. Die Arbeitnehmerin muss sich beteiligen und darf dies nicht ohne guten Grund verweigern, so der Amtsrichter.<\/p>\n<p>In diesem Fall war die Arbeitnehmerin nach der Beurteilung des Betriebsarztes f\u00e4hig,  4 Stunden pro Tag zu arbeiten, und nach zwei Wochen sollte die Arbeitszeit auf 6 Stunden pro Tag erweitert werden k\u00f6nnen. Die Arbeitnehmerin hingegen behauptete, dass sie arbeitsunf\u00e4hig sei und verwiese auf die Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung. Der Amtsrichter urteilte, dass die Arbeitsunf\u00e4higkeit in Bezug auf die eigentliche Arbeit nicht verhindere, dass die Arbeitnehmerin, unter Ber\u00fccksichtigung ihrer Einschr\u00e4nkungen, eine angemessene T\u00e4tigkeit aus\u00fcben k\u00f6nne, wie es der Betriebsarzt empfohlen hatte. Da sich die Arbeitnehmerin aber geweigert hatte, eine solche angemessene T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben, hatte der Arbeitgeber zu Recht eine \u201eLohnsanktion\u201c verh\u00e4ngt. Das hei\u00dft, dass die Gehaltsforderung der Arbeitnehmerin in diesem Punkt zur\u00fcckgewiesen wurde.<\/p>\n<p>Neben der Einrede der Arbeitnehmerin, dass sie keine angemessene T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt habe, weil sie arbeitsunf\u00e4hig sei, f\u00fchrte die Arbeitnehmerin noch eine weitere Einrede an. Sie f\u00fchrte an, ein weiterer Grund, warum sie der Aufforderung des Arbeitgebers, eine angemessene T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben, nicht Folge geleistet habe, sei, die Tatsache, dass ihr Arbeitnehmer ihr Gehalt nicht mehr bezahlt habe. Sie berief sich also auf ein sogenanntes Aussetzungsrecht. Der Richter verwarf auch diese Einrede der Arbeitnehmerin, denn der Arbeitgeber habe die Lohnsanktion zu Recht verh\u00e4ngt (die Gehaltszahlung eingestellt), weil ein Konflikt dar\u00fcber entstanden war, ob die Arbeitnehmerin ihrer Arbeit zu Recht fernbleiben durfte. Deshalb durfte die Arbeitnehmerin ihre T\u00e4tigkeit nicht aussetzen. Dies gilt, nach Ansicht des Amtsrichters, ohnehin in Angelegenheiten wie dieser, in denen kranken Grenzg\u00e4nger mit grenz\u00fcberschreitenden Anspr\u00fcchen in Bezug auf die soziale Sicherheit und die Anwendung nationaler gesetzlicher Vorschriften im Bereich der Wiedereingliederungsverpflichtungen Probleme entstehen. Die Arbeitnehmerin h\u00e4tte also nicht das Recht in die eigene Hand nehmen d\u00fcrfen, sondern h\u00e4tte ein Gerichtsverfahren einleiten m\u00fcssen,  um eine Kl\u00e4rung der Streitfalls herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p>In diesem Fall hatte die betroffene Grenzg\u00e4ngerin offensichtlich kein Problem damit, die Sprechstunde des Betriebsrates in den Niederlanden zu besuchen. W\u00e4re die Grenzg\u00e4ngerin jedoch medizinisch nicht imstande gewesen, den Betriebsarzt in den Niederlanden zu besuchen, h\u00e4tte sich die Grenzg\u00e4ngerin grunds\u00e4tzlich weigern d\u00fcrfen, die Sprechstunde des Betriebsarztes in den Niederlanden zu besuchen. Mehr dazu k\u00f6nnen Sie im Artikel lesen, den wir oben kurz erw\u00e4hnt haben.<\/p>\n<p>Kurzum, sowohl Arbeitgeber als auch krankgemeldete Grenzarbeiter sollten sich gut informieren und von einem erfahrenen Arbeitsrechtsanwalt \u00fcber die Rechte und Pflichten bez\u00fcglich Reintegrationsma\u00dfnahmen und dem Recht auf Lohnfortzahlung beraten lassen.<\/p>\n<p>Haben Sie hierzu noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit einem unserer Arbeitsrechtsanw\u00e4lte auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eerder schreven wij al een artikel waarin we uitgelegd hebben wat de rechten en verplichtingen zijn van een zieke grensarbeider en zijn\/haar werkgever (zie hier). Ook berichtten wij al eerder dat in 2016 een vonnis is gewezen door de rechtbank Overijssel over de re-integratieverplichtingen en het recht op loondoorbetaling van een zieke grensarbeider (zie hier). [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1501,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[],"class_list":["post-1180","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-euregiodesk"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1180","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1180"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1180\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1573,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1180\/revisions\/1573"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1501"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1180"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1180"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1180"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}