{"id":1172,"date":"2020-02-12T21:54:01","date_gmt":"2020-02-12T20:54:01","guid":{"rendered":"https:\/\/043test.nl\/als-werkgever-krijgt-u-een-loonsanctie-van-het-uwv-hoe-zit-dat\/"},"modified":"2023-09-21T21:24:22","modified_gmt":"2023-09-21T20:24:22","slug":"week-8-als-werkgever-krijgt-u-een-loonsanctie-van-het-uwv-hoe-zit-dat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/week-8-als-werkgever-krijgt-u-een-loonsanctie-van-het-uwv-hoe-zit-dat\/","title":{"rendered":"Warum erhalte ich als Arbeitgeber eine Lohnsanktion vom Sozialversicherungstr\u00e4ger (UWV)?"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verpflichtet, alles zu tun, damit die Wiedereingliederung gelingt. Das UWV verh\u00e4ngt nach zweij\u00e4hriger Krankheit eine Lohnsanktion, wenn das Ergebnis der Wiedereingliederung unzureichend ausf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass der Antrag des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld (WIA) ausgesetzt wird und die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nur noch maximal f\u00fcr ein Jahr geleistet werden muss, wenn die Torw\u00e4chterpr\u00fcfung nach zweij\u00e4hriger Krankheit ergibt, dass die Wiedereingliederung nicht hinreichend gelungen ist.<\/p>\n<p>Der Anlass f\u00fcr die Verh\u00e4ngung von Lohnsanktionen entsteht, weil Arbo-Dienste oder Arbeitgeber notwendige Ma\u00dfnahmen nicht oder mitunter viel zu sp\u00e4t ergreifen. Beispielsweise kommt es h\u00e4ufig vor, dass der Arbo-Dienst nicht angemessen handelt<\/p>\n<p>(der Betriebsarzt stellt fest, dass ein Arbeitnehmer keinen Handlungsspielraum mehr hat. Das UWV ist nach der Beurteilung des Gutachtens \u00fcber die Wiedereingliederung jedoch der Meinung, dass es durchaus noch Handlungsspielraum gibt. Die verpassten Chancen zur Wiedereingliederung f\u00fchren zu einer Lohnsanktion f\u00fcr den Arbeitgeber. Dasselbe kann in F\u00e4llen gelten, in denen alle auf eine Genesung warten, nicht nach Alternativen suchen und reaktiv statt aktiv und steuernd handeln. Wenn berufliche Protokolle und Ratgeber nicht genutzt werden, f\u00fchrt das ebenfalls zu einer Lohnsanktion. Dazu z\u00e4hlen unter anderem Protokolle f\u00fcr den Umgang mit Arbeitskonflikten und R\u00fcckenbeschwerden (STECR-Richtlinien)). Eventuell tr\u00e4gt der Arbo-Dienst eine Mitverantwortung f\u00fcr diese M\u00e4ngel.<\/p>\n<p>Unangemessenes Handeln des Arbeitgebers ist eine weitere Ursache. In einem solchen Fall hat sich der Arbeitgeber intern nicht hinreichend um eine Wiedereingliederung bem\u00fcht oder die vorhandenen beruflichen Optionen nicht hinreichend genutzt. Oft kommt es auch vor, dass die Wiedereingliederung bei einem anderen Arbeitgeber als Alternative nicht oder zu sp\u00e4t erfolgt. Offensichtlich haben Arbeitgeber Probleme, (angemessenen) Druck auf einen Mitarbeiter, der nicht oder nicht hinreichend kooperiert, auszu\u00fcben, um ihn nachtr\u00e4glich zur Mitwirkung an der Wiedereingliederung zu bewegen. In diesem Fall nutzt der Arbeitgeber seinen Sanktionsspielraum nicht aus. Wenn ausbleibende Sanktionen des Arbeitgebers dazu beitragen, dass das Ergebnis der Wiedereingliederung unzureichend ausf\u00e4llt, verh\u00e4ngt das UWV eine Lohnsanktion gegen den Arbeitgeber.<\/p>\n<p>Arbeitgeber f\u00fchren oft Argumente an wie:<\/p>\n<ul>\n<li>Wir haben den Verlauf der \u00e4rztlichen Behandlung abgewartet.<\/li>\n<li>Wir setzen nur die Empfehlungen des Betriebsarztes um.<\/li>\n<li>Unser Arbeitnehmer ist alt und hat daher keine Chancen auf eine Wiedereingliederung bei einem anderen Arbeitgeber.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Argumente sind leider so gut wie nie stichhaltig und werden vom UWV in der Regel nicht als angemessener Grund f\u00fcr ausbleibende Ma\u00dfnahmen erachtet.<\/p>\n<p>Manche Empfehlungen des Betriebsarztes, die auch im aktuellen Urteil genannt werden, k\u00f6nnen dazu beitragen, dass eine Lohnsanktion verh\u00e4ngt wird. Oder wie w\u00fcrden Sie Aussagen wie \u201eDer Arbeitnehmer kann aktuell nicht arbeiten, aber in Zukunft schon\u201c oder \u201eDer Arbeitnehmer hat keine Chancen, die er nutzen kann\u201c bewerten?<\/p>\n<p>Solche Aussagen stehen den Wiedereingliederungsbem\u00fchungen des Arbeitgebers im Wege, aber verpflichten den Arbeitgeber, Gegenfragen zu stellen: Wann beginnt f\u00fcr diesen Arbeitnehmer die Zukunft? Wie schwer sind die Einschr\u00e4nkungen und wo sind sie zu suchen? Kann etwas dagegen unternommen werden? Wenn das UWV eine andere Meinung als der Betriebsarzt hat, muss der Arbeitgeber mit hohen Lohnsanktionen rechnen. Bitten Sie Ihren Betriebsarzt darum, seine \u00c4u\u00dferungen zu erl\u00e4utern.<\/p>\n<p>In der Praxis kommt es regelm\u00e4\u00dfig vor, dass der Betriebsarzt glaubt, dass die M\u00f6glichkeiten eines Arbeitnehmers sehr eingeschr\u00e4nkt sind, w\u00e4hrend ein Versicherungsarzt zwar Einschr\u00e4nkungen feststellt, aber ansonsten urteilt, dass der Arbeitnehmer trotz Einschr\u00e4nkungen, aber mit Anpassungen noch arbeiten kann. Solche schwierigen Situationen kommen relativ h\u00e4ufig bei Arbeitnehmern vor, die unter psychischen Beschwerden leiden. Das UWV sieht in einem solchen Fall mehr M\u00f6glichkeiten als der Betriebsarzt.<\/p>\n<p>Manchmal sind einfache Unzul\u00e4nglichkeiten der Grund f\u00fcr eine Lohnsanktion. Ein Arbeitnehmer denkt beispielsweise, dass er stark eingeschr\u00e4nkt ist. Er sucht zwar nach einer geeigneten Stelle, aber nur in der unmittelbaren Umgebung seines Wohnortes. Doch es liegen keine Einschr\u00e4nkungen im Hinblick auf Fahren oder Fahrtzeiten vor. Was das UWV davon h\u00e4lt, l\u00e4sst sich relativ leicht erraten. Auch in einem solchen Fall wird die Lohnsanktion gegen den Arbeitgeber verh\u00e4ngt.<\/p>\n<p>Beurteilen Sie nach einer Lohnsanktion immer die vorhandenen Optionen, um Beschwerde gegen die Entscheidung des UWV einzulegen. Aber vergessen Sie auch nicht, die Optionen zu \u00fcberpr\u00fcfen, um die vom UWV beanstandeten Unzul\u00e4nglichkeiten nachtr\u00e4glich m\u00f6glichst schnell zu beheben. Zum Beispiel k\u00f6nnen Sie einen Arbeitnehmer nachtr\u00e4glich intern wiedereingliedern oder sich um eine Wiedereingliederung bei einem anderen Arbeitgeber k\u00fcmmern; wenn Sie erfolgreich sind, k\u00f6nnen Sie beim UWV beantragen, die Sanktion aufzuheben. Das ist oft der der schnellste Weg, um eine Lohnsanktion aufheben zu lassen. Allerdings sind daf\u00fcr oft zus\u00e4tzliche Finanzinvestitionen notwendig, weil erneut Wiedereingliederungs- oder Karriereberater eingeschaltet werden muss.<\/p>\n<p>Wenn bereits ein Wiedereingliederungsberater eingeschaltet war und trotzdem eine Lohnsanktion verh\u00e4ngt wurde, m\u00fcssen eventuell klare Vereinbarungen mit dem Wiedereingliederungsberater \u00fcber ein Anschlussprojekt und die damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten getroffen werden. Sobald der Arbeitgeber denkt, dass die Unzul\u00e4nglichkeiten behoben wurden, teilt er dies dem UWV mit. Der Arbeitgeber gibt an, was verbessert wurde und warum er denkt, dass die Unzul\u00e4nglichkeiten behoben wurden. Das UWV beurteilt anschlie\u00dfend innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Meldung, ob sich der Arbeitgeber hinreichend um die Wiedereingliederung bem\u00fcht hat.<\/p>\n<p>Achtung: Das UWV geht davon aus, dass Arbeitgeber das alleinige Risiko f\u00fcr die nachteiligen Folgen eventueller falscher Empfehlungen der beauftragten Sachverst\u00e4ndigen wie Betriebs\u00e4rzten, Karriereberatern, Wiedereingliederungsberatern usw. tragen. Daher empfiehlt es sich, dass Arbeitgeber sich nicht ohne Weiteres auf die Empfehlungen des Betriebsarztes oder Wiedereingliederungsberaters verlassen. Stellen Sie eigene \u00dcberlegungen an und fragen Sie nach. Im Zweifelsfall sollten Sie das UWV um eine Einsch\u00e4tzung bitten.<\/p>\n<p><strong>Auch dieses Thema zeigt wieder deutlich, wie wichtig es ist, dass Arbeitgeber sorgf\u00e4ltig vorgehen, insbesondere im Zusammenhang mit kranken Arbeitnehmern, und dass Arbeitgeber (sowie Arbeitnehmer) sich rechtzeitig beraten lassen sollten. SPEE advocaten &amp; mediation hilft Ihnen gerne dabei.<\/strong><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werkgevers en werknemers zijn verplicht om alles op alles te zetten om re-integratie te laten slagen. Het UWV legt na twee jaar ziekte een loonsanctie op bij onvoldoende re-integratieresultaat. Dat betekent, dat indien na twee jaar ziekte bij de Poortwachterstoets blijkt dat er onvoldoende re-integratie-resultaat is bereikt, de WIA aanvraag van de werknemer wordt opgeschort [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1501,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[],"class_list":["post-1172","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-euregiodesk"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1172","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1172"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1172\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1582,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1172\/revisions\/1582"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1501"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1172"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1172"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/spee-advocaten.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1172"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}