Kürzlich wurde vom niederländischen Abgeordnetenhaus ein Gesetzesentwurf über die Schaffung einer gemeinsamen elterlichen Sorge durch Anerkennung kraft Gesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch unverheiratete und nicht eingetragene Lebenspartner mit der Anerkennung eines Kindes von Gesetzes wegen das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
Aktuelle Situation
Die derzeitige Form des Zusammenlebens der Eltern sagt zu wenig über die Absicht einer langfristigen elterlichen Beziehung aus. Viele Kinder werden außerhalb einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren. Wenn Eltern nicht verheiratet sind oder keine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, ist derzeit nur die Mutter, die das Kind geboren hat, automatisch der rechtliche Elternteil des Kindes. Der unverheiratete oder nicht eingetragene Partner kann dann mit Zustimmung der Mutter das Kind bei der Gemeinde anerkennen. Allerdings erhält der Partner dadurch nicht automatisch das Sorgerecht für das Kind. Hierfür muss ein separater Antrag gestellt werden. In der Praxis zeigt sich, dass der unverheiratete/nicht eingetragene Partner oft nicht weiß, dass er mit der Anerkennung des Kindes nicht auch das Sorgerecht erhalten hat.
Unterschied zwischen Anerkennung und Sorgerecht
Durch die Anerkennung entsteht ein rechtliches Band, ein sogenanntes Familienrechtsverhältnis, zwischen dem Anerkennenden und dem Kind. Dadurch werden Eltern und Kind zu Erben des jeweils anderen.
Beim Sorgerecht geht es um die rechtliche Verantwortung für und Kontrolle über die Erziehung und Pflege eines Kindes. Darüber hinaus ist der Sorgeberechtigte der gesetzliche Vertreter des Kindes und kann daher Amtshandlungen im Namen des Kindes vornehmen.
Gesetzentwurf zur Anerkennung und Sorgerecht(34605)
Der Gesetzentwurf zur Anerkennung und zum Sorgerecht sichert die Interessen des Kindes besser ab. Die Unterscheidung zwischen Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern in Bezug auf die elterliche Sorge wird aufgehoben. Der Gesetzentwurf entspricht den Bedürfnissen einer sich verändernden Gesellschaft.
Nach seinem Inkrafttreten sieht der Gesetzentwurf vor, dass, wenn der unverheiratete oder nicht eingetragene Partner der Mutter das ungeborene Kind anerkennt, die Mutter und der Anerkennende automatisch das Sorgerecht für das Kind von der Geburt an teilen. Wenn die Anerkennung nach der Geburt erfolgt, üben die Mutter und dieser Anerkennende ab dem Zeitpunkt der Anerkennung das gemeinsame Sorgerecht für das Kind aus. Der zusätzliche Schritt, eine gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten, ist daher nicht mehr notwendig.
Ausnahmen
Der Gesetzentwurf enthält zwar eine Reihe von Ausnahmen, z. B. wenn die Eltern gegenüber der Gemeinde erklären, dass nur die Mutter die gemeinsame elterliche Sorge haben wird, oder in Fällen, in denen die Eltern das Kind nicht gemeinsam anerkannt haben, dies aber stattdessen mit Genehmigung des Gerichts geschehen ist. In diesen Fällen ist die gemeinsame elterliche Sorge gesetzlich nicht begründet und die Mutter hat die alleinige elterliche Sorge.
Wann ist dies der Fall?
Es bleibt abzuwarten, ob auch der niederländische Senat dem Gesetzentwurf zustimmen wird. Wenn der Gesetzentwurf angenommen wird, wird die automatische gemeinsame elterliche Sorge nur für eine Anerkennung gelten, die nach dem Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes erfolgt. Für die Situationen bis zur Einführung des Gesetzes bleibt die aktuelle Gesetzgebung anwendbar.
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