Ab dem 1. Januar 2024 haben Eltern die Möglichkeit, ihren Kindern einen Doppelnachnamen zu geben. Ein Kind kann dann den Nachnamen beider Elternteile tragen. Was genau beinhaltet dieses Gesetz?
Hintergrund
Derzeit ist es in den Niederlanden nicht möglich, Kindern einen doppelten Familiennamen zu geben. Traditionell erhielten die Kinder automatisch den Nachnamen des Vaters. Seit 1998 ist es auch möglich, den Nachnamen der Mutter zu wählen.
Seit Januar können die Eltern ihre Namen kombinieren. Damit wird dem Wunsch vieler Eltern entsprochen, die Verbundenheit mit ihrem Kind auf diese Weise auszudrücken. Darüber hinaus kann das Gesetz eine Lösung für Menschen bieten, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Nationalität verschiedene Nachnamen haben.
Die Möglichkeit wird auf zwei Namen beschränkt sein, zwischen denen kein Bindestrich steht.
Obligatorische Wahl?
Die Eltern können einen doppelten Nachnamen wählen. Dies ist jedoch keine Pflicht. Es kann auch weiterhin ein einfacher Nachname gewählt werden. Der Zeitpunkt der Wahl ist mit dem ersten Kind. Alle Kinder, die danach geboren werden, erhalten denselben Nachnamen. Die Eltern können die Reihenfolge der Namen selbst bestimmen. Wenn keine Wahl getroffen wird, erhalten die Kinder automatisch den Nachnamen des Vaters, wenn die Eltern verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft führen. Besteht keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft, erhalten die Kinder den Namen der leiblichen Mutter.
Wenn ein Elternteil bereits einen Doppelnachnamen hat, kann dieser vollständig übernommen werden, und der Name wird als "Einzelname" betrachtet.
Ältere Kinder
Das Gesetz gilt nicht nur für Kinder, die nach dem 1. Januar geboren wurden. Wenn das älteste Kind am oder nach dem 1. Januar 2016 geboren wurde, können die Eltern dem Kind noch einen Doppelnachnamen geben. Dafür gilt eine Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Adoptivkinder
Bei Adoptivkindern sind die Möglichkeiten noch umfangreicher. Adoptiveltern können sich für eine Kombination ihrer Nachnamen entscheiden, aber auch für eine Kombination des Nachnamens eines von ihnen mit dem Nachnamen, den das Kind bei der Geburt erhalten hat. Auch hier ist die Höchstzahl auf zwei Namen begrenzt.
Wenn diese Eltern bereits bei ihrem ersten Kind den Familiennamen eines von ihnen oder eine Kombination aus beiden gewählt haben, gilt diese Wahl auch für künftige Adoptivkinder. Das Kind hat dann immer noch die Möglichkeit, auch den ursprünglichen Nachnamen hinzuzufügen.
Vererbung eines doppelten Nachnamens
Auch für die nächste Generation gilt wieder die Höchstzahl von zwei Nachnamen. Eltern mit einem Doppelnachnamen können dann ihrem Kind den vollen Doppelnachnamen eines von ihnen geben. Wenn sie ihre Namen kombinieren wollen, können sie nur einen Namen wählen und müssen den anderen Namen fallen lassen. Es kann dann maximal ein Nachname aus der Kombination weitergegeben werden.
Das Gleiche gilt, wenn ein Kind mit einem doppelten Nachnamen heiraten möchte. Bei der Kombination mit dem Nachnamen des Partners muss das Kind einen Namen fallen lassen.
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