4 Juni 2021 Befristetes Mietminderungsgesetz

Kürzlich wurde das Gesetz über den vorübergehenden Mietnachlass eingeführt, das es erlaubt, die Miete einer unabhängigen Immobilie vorübergehend zu reduzieren oder einzufrieren. Was bedeutet dieses neue Gesetz genau?

Das Gesetz zielt darauf ab, den Fluss und die Bezahlbarkeit von Wohnraum zu erhöhen. Dieses Gesetz gibt Vermietern mehr Spielraum, um auf individuelle Situationen von Mietern und Gewohnheiten zu reagieren, zum Beispiel bei Einkommensverlusten. Sowohl Wohnungsbaugesellschaften als auch private Vermieter und Immobilieninvestoren können von dem Gesetz Gebrauch machen.

Die Mietminderung gilt für einen Zeitraum von einem Monat bis zu maximal drei Jahren. Ein Mieter muss einen schriftlichen Antrag an den Vermieter stellen, die Miete zu reduzieren oder eventuell einzufrieren (nicht die jährliche Mieterhöhung umzusetzen). Der Vermieter muss dann über den Antrag entscheiden und mit dem Mieter Vereinbarungen über die Konditionen treffen.

Nach Ablauf der befristeten Mietminderung kann der Vermieter die Miete wieder auf die ursprüngliche Miete erhöhen. Ausgesetzte Mieterhöhungen können dazu addiert werden, so dass die Miete auf die Miete zurückgeführt werden kann, die bei Durchführung der jährlichen Mieterhöhung gegolten hätte. Der gewährte Skonto darf nicht nachberechnet werden.

Wenn der Rabatt länger als drei Jahre gedauert hat, ist er dauerhaft geworden. In diesem Fall darf der Vermieter nur die reguläre Mieterhöhung über die geminderte Miete hinaus verlangen.

Das neue Gesetz ermöglicht die Mietpreisbremse auch für Mietobjekte im sozialen Bereich. Wenn ein Mieter in ein Haus mit einem höheren Preis umziehen möchte, kann vereinbart werden, dass der Mieter mit einer niedrigeren Miete beginnt und diese in Schritten über maximal drei Jahre auf die tatsächliche Miete erhöht wird. Dies ermöglicht dem Mieter, sich an den höheren Betrag zu gewöhnen.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Rabatt zu gewähren. Wenn der Vermieter kooperieren will, sollte er die dreijährige Laufzeit genau im Auge behalten und darauf achten, dass der Abschlag nicht zu hoch ist. Wird durch die vorübergehende Ermäßigung die Mietzinsgrenze unterschritten, darf der Mietzins nur bis zur dann geltenden Mietzinsgrenze erhöht werden.

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