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22 Nov 2022 Arbeitnehmer stellt Antrag auf Auflösung des Arbeitsvertrags und erhält zusätzlich zum Übergangsgeld eine angemessene Vergütung wegen eines schweren schuldhaften Verhaltens des Arbeitgebers

In diesem Fall ging es um den Antrag eines Arbeitnehmers auf Auflösung des Arbeitsvertrags, dem das Amtsgericht stattgegeben hat. Der Arbeitnehmer beantragte außerdem die Gewährung einer Übergangsentschädigung sowie einer angemessenen Entschädigung, da die Auflösung des Arbeitsvertrags seiner Ansicht nach auf ein schweres Verschulden (oder Unterlassungen) des Arbeitgebers zurückzuführen war. Das Amtsgericht gab beiden Anträgen statt.

Worum geht es in diesem Verfahren?

Wie bereits erwähnt, geht es in dieser Rechtssache um die Frage, ob der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers auf seinen Antrag hin aufgelöst werden sollte und ob der Arbeitgeber zur Zahlung des Übergangsgeldes und einer angemessenen Entschädigung verurteilt werden sollte.

Die wichtigste Regel ist, dass das Amtsgericht den Arbeitsvertrag auf Antrag des Arbeitnehmers auflösen kann, wenn die Umstände so sind, dass der Arbeitsvertrag nach Treu und Glauben sofort oder nach kurzer Zeit enden sollte.

Die erste Frage, die in diesem Fall zu beantworten ist, lautet, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch ein Arbeitsvertrag besteht. Der Arbeitgeber vertritt nämlich den Standpunkt, dass er kein Arbeitgeber mehr ist, weil er seinen Betrieb verlegt hat.

Voraussetzung ist, dass ein Unternehmensübergang im Sinne von Artikel 7:662 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf einem Vertrag, einer Fusion oder einer Spaltung beruht und dass der Übergang eine wirtschaftliche Einheit betrifft, deren Identität fortbesteht. Nach Ansicht des Amtsgerichts ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Nachdem das Amtsgericht festgestellt hat, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch ein Arbeitsvertrag besteht, wendet es sich der Frage zu, ob der Arbeitsvertrag aufgelöst werden muss.

Der Arbeitnehmer machte geltend, dass der Arbeitsvertrag aus einem dringenden Grund aufgelöst werden müsse. Seiner Meinung nach wurde seine Position in der letzten Zeit ausgehöhlt und er wurde schikaniert. Außerdem hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass das Unternehmen übernommen wurde, doch nach Ansicht des Arbeitnehmers lügt der Arbeitgeber in dieser Hinsicht. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses würde daher nach Ansicht des Arbeitnehmers zu einer Verschlimmerung seiner Krankheit führen und/oder seine Genesung behindern.

Das Amtsgericht entschied, dem Antrag des Arbeitnehmers stattzugeben, da der Arbeitgeber sich der Auflösung des Arbeitsvertrags nicht widersetzte und weil dem Antrag des Arbeitnehmers im Hinblick auf das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes an sich stattzugeben ist. Das Amtsgericht hat daher den Arbeitsvertrag mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 aufgelöst.

In Bezug auf den Antrag des Arbeitnehmers auf Gewährung von Übergangsgeld und angemessener Entschädigung hat das Amtsgericht folgende Erwägungen angestellt.

Nach Ansicht des Amtsgerichts war die Auflösung des Arbeitsvertrags in diesem Fall das Ergebnis schwerwiegender schuldhafter Handlungen oder Unterlassungen seitens des Arbeitgebers. Denn der Arbeitgeber beharrte auf seiner Behauptung, es habe ein Betriebsübergang stattgefunden, obwohl es dafür keinerlei Anhaltspunkte gibt und dies sogar im Widerspruch zu den Unterlagen steht. Der Arbeitgeber hat es auch versäumt, den wiederholten Aufforderungen des Arbeitnehmers nachzukommen, Unterlagen vorzulegen, die den angeblichen Betriebsübergang belegen sollten. Soweit ein Betriebsübergang stattgefunden hat, ist die Nichteinhaltung der Auskunftspflicht rechtswidrig und stellt eindeutig ein schweres Verschulden des Arbeitgebers dar. Dabei hat der Arbeitgeber seine Pflichten als guter Arbeitgeber vernachlässigt, indem er den Arbeitnehmer lange Zeit im Unklaren ließ.

Das Amtsgericht sprach daher dem Arbeitnehmer eine Übergangsentschädigung in Höhe von 14.533,17 € und eine angemessene Entschädigung in Höhe von 25.000 € zu. Beides sind Bruttobeträge.

Lesen Sie das vollständige Urteil hier.

Möchten Sie mehr über dieses Urteil oder über die Möglichkeiten, einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsvertrags im Namen eines Arbeitnehmers zu stellen, erfahren? Wenn Sie mehr über die Fälle wissen möchten, in denen eine gerechte Entschädigung gefordert werden kann, wenden Sie sich bitte an einen der Arbeitsrechtsanwälte von SPEE advocaten & mediation.

SPEE advocaten & mediation Maastricht

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