Unser erster Blog zum Arbeitsrecht in diesem Jahr befasst sich mit einer Entscheidung des Amtsgericht Limburg von Ende Oktober 2022, in der das Amtsgericht über einen Auflösungsantrag der Arbeitnehmerin zu entscheiden hatte, die das Amtsgericht ersuchte, ihren so genannten ruhenden Arbeitsvertrag aufzulösen und dabei (unter anderem) ein Übergangsgeld und eine angemessene Abfindung zu gewähren. Hat das Kantonsgericht dem zugestimmt?
Was sind die Fakten?
Der Arbeitnehmer war lange erkrankt, und da die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung und die Wiedereingliederungsverpflichtungen beendet waren, lag ein so genannter ruhender Arbeitsvertrag vor.
Die Arbeitnehmerin vertrat den Standpunkt, dass der Arbeitgeber ihr das gesetzliche Übergangsgeld in Höhe von 27.090,86 € schulde. Sie begründete dies damit, dass der Arbeitgeber aus Gründen der guten arbeitsrechtlichen Praxis verpflichtet sei, dem Kündigungsvorschlag des Arbeitnehmers zuzustimmen, was in jedem Fall die Gewährung der gesetzlichen Übergangsabfindung einschließt. In diesem Zusammenhang beruft sich der Arbeitnehmer auf das bekannte Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Xella (ECLI:NL:HR:2019:1734), das auch von uns häufiger diskutiert wird.
Darüber hinaus vertritt die Arbeitnehmerin den Standpunkt, dass ihr aufgrund der Situation zum Zeitpunkt ihrer aktiven Beschäftigung eine angemessene Entschädigung gewährt werden sollte.
In diesem Zusammenhang vertritt sie die Auffassung, dass sie zu Unrecht in eine andere Niederlassung versetzt worden sei und dass dies dem Arbeitgeber zuzurechnen sei. In diesem Zusammenhang macht sie u. a. geltend, dass sie es in der neuen Niederlassung schwer hatte, dass sie lange Fahrzeiten hatte, dass sie gesundheitliche Probleme hatte und dass sie alleinerziehend ist und eine Tochter betreut.
Der Arbeitgeber erhebt keine Einwände gegen die beantragte Kündigung.
Wie entscheidet das Amtsgericht?
Obwohl sich der Arbeitgeber der von der Arbeitnehmerin beantragten Auflösung ihres Arbeitsvertrags nicht widersetzte, entschied das Amtsgericht, dass es nicht einfach die Auflösung des Arbeitsvertrags aussprechen könne, da ein Übergangsgeld in einem Auflösungsverfahren nur bei schwerem Verschulden des Arbeitgebers gewährt werden könne. Darauf hat die Arbeitnehmerin übrigens auch ihren Auflösungsantrag gestützt.
Da das Amtsgericht der Auffassung war, dass aufgrund der Tatsachen und Umstände nicht von einem (schwerwiegenden) Verschulden des Arbeitgebers ausgegangen werden könne, beabsichtigte es zwar, dem Auflösungsantrag stattzugeben, aber auch den Antrag auf Übergangsgeld und angemessene Vergütung abzulehnen.
Da Artikel 7:686a (6) und (7) des Buches 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorsieht, dass dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben werden muss, den Antrag zurückzuziehen, wenn das Amtsgericht beabsichtigt, die Auflösung auszusprechen, ohne die vom Antragsteller beantragte Entschädigung zu pfänden, wurde der Arbeitnehmerin die Möglichkeit gegeben, ihren Antrag zurückzuziehen, wenn sie neben der Auflösung des Arbeitsvertrags auch die Pfändung einer Entschädigung beantragt hatte. Aus diesem Grund löste das Amtsgericht den Arbeitsvertrag zwischen den Parteien mit der Maßgabe auf, dass die Auflösung wirksam wird, sobald die Arbeitnehmerin nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Entscheidung erklärt, dass sie den Antrag zurückziehen möchte. Dem Arbeitnehmer wurden außerdem die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Ruhende Arbeitsverträge, wie funktioniert das nochmal?
Im sogenannten Xella-Urteil vom 8. November 2019 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Arbeitgeber aus Gründen der guten Beschäftigungspraxis grundsätzlich einem Vorschlag zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsvertrags von Arbeitnehmern, deren Wartezeit im Krankheitsfall (104 Wochen) abgelaufen ist, zustimmen und dabei eine Entschädigung in Höhe des gesetzlichen Übergangsgeldes gewähren müssen.
Im vorliegenden Fall dachte die Arbeitnehmerin wahrscheinlich, sie könne sich auf diese Regelung verlassen. Das Amtsgericht entschied jedoch, dass in Auflösungsverfahren andere Anforderungen an die Gewährung von Übergangsgeld gestellt werden, insbesondere wenn die Grundlage des Antrags auf ein schweres Verschulden des Arbeitgebers gestützt wird.
Das Urteil können Sie hier lesen.
Schlussfolgerung
Was das Thema der ruhenden Arbeitsverträge und den Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des gesetzlichen Übergangsgeldes betrifft, so ist es wichtig, die Gesetze und Vorschriften zu kennen. In diesem Urteil hat sich der betreffende Arbeitnehmer "einen Knochen eingefangen". Wollen Sie verhindern, dass dies auch bei Ihnen geschieht, oder wollen Sie als Arbeitgeber wissen, welche Rechte und Pflichten Sie in diesem Zusammenhang haben? Die Arbeitsrechtler von SPEE Rechtsanwälte & Mediation helfen Ihnen gerne weiter!