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26 Jul 2022 Arbeitgeber aufgepasst: Sind Sie bereit für das Gesetz über transparente und vorhersehbare Beschäftigungsbedingungen?

Neue Regeln treten bereits am 1. August in Kraft

Wir haben bereits geschrieben, dass neue arbeitsrechtliche Vorschriften auf dem Weg sind. Und sie sind nicht schlecht: Es handelt sich um die wichtigste Änderung des Arbeitsrechts seit dem Gesetz über den Arbeitsmarkt im Gleichgewicht.
Wollen Sie auch darauf vorbereitet sein? Dann lesen Sie unseren Beitrag:

Was ist das Gesetz über transparente und vorhersehbare Beschäftigungsbedingungen?
Mit diesem Gesetz setzt unser Land eine europäische Richtlinie um. Konkret ändert sich eine Reihe von arbeitsrechtlichen Bestimmungen in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Dies hat unmittelbare Folgen für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was genau wird sich ändern?
Das neue Gesetz hat in drei Bereichen erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

#1 Obligatorische Ausbildung
Die Arbeitgeber dürfen mit den Arbeitnehmern keine Rückzahlungsvereinbarungen für Pflichtschulungen mehr treffen. Diese Schulungen müssen auch während der Arbeitszeit stattfinden. Studienkostenklauseln gehören der Vergangenheit an, soweit es sich um eine Pflichtausbildung handelt. Leider ist noch nicht ganz klar, was genau mit "obligatorischer" Ausbildung gemeint ist. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine Ausbildung handelt, die aufgrund von EU-Recht, nationalem Recht oder dem CAO obligatorisch ist. Zu den Verpflichtungen nach nationalem Recht gehört eine Ausbildung, die für die Stelle oder im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeit erforderlich ist. Bestehende Studienkostenklauseln über die Ausbildungspflicht, die den Anforderungen nicht genügen, sind ab dem 1. August nicht mehr gültig!

#2 Rechte der Bereitschaftsdienstleistenden verbessert
Kurz gesagt, ein Arbeitnehmer auf Abruf kann nur verpflichtet werden, zu bestimmten vereinbarten Zeiten zur Arbeit zu erscheinen. Das bedeutet, dass sogenannte Referenzstunden vereinbart werden müssen: Wochenstunden, zu denen ein Arbeitnehmer mit variablen Arbeitszeiten abgerufen werden kann. Diese Referenzstunden und die garantierten Stunden müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Ab dem 1. August 2022 muss jeder Arbeitsvertrag mit Arbeitnehmern, die auf Abruf arbeiten, Vereinbarungen über die Bezugszeiten enthalten.

#Nr. 3 Nebentätigkeiten sind erlaubt, es sei denn, es gibt eine objektive Rechtfertigung
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel. Für eine solche Vereinbarung muss der Arbeitgeber ab dem 1. August 2022 eine objektive Rechtfertigung vorweisen können.
Mit anderen Worten: Ab dem 1. August 2022 darf jeder Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten, es sei denn, der Arbeitgeber hat einen objektiven Grund, die Nebentätigkeiten zu verbieten.
Ein objektiver Grund ist z. B. ein Konflikt mit der Gesundheit oder Sicherheit, der Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen, die Integrität öffentlicher Dienstleistungen und die Vermeidung von Interessenkonflikten.

Ich bin ein Arbeitgeber, was soll ich tun?
Die neuen Rechtsvorschriften haben unmittelbare Auswirkungen, auch auf bestehende Arbeitsverträge. Daher sollten Sie Ihre Arbeitsverträge und sonstigen Vereinbarungen von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Das Team von SPEE Rechtsanwälte & Mediation ist bereit, Sie zu unterstützen.

SPEE advocaten & mediation Maastricht