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29 Nov 2017 Wie wirkt sich die Heimarbeit auf die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Position von Grenzgängern aus?

Heimarbeit bietet viele Vorteile. Daher bieten viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Wie wir bereits vorher erwähnt haben, bestehen im Hinblick auf Heimarbeit aber auch Risiken für Arbeitgeber. Unter anderem haben wir auf unserer Website einen Artikel über die Haftung des Arbeitgebers für den Heimarbeitsplatz des Arbeitnehmers veröffentlicht.

Heimarbeit für Grenzgänger birgt darüber hinaus noch ein weiteres Risiko in sich. Heimarbeit kann nämlich (unerwartete) Folgen für die steuerliche Position des Arbeitnehmers, die sozialversicherungsrechtliche Position und die (Einbehaltungs-)Verpflichtungen des Arbeitgebers haben. Das Risiko wird noch größer, wenn der Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt ist.

Mit diesem Risiko möchten wir uns kurz genauer befassen. Hinweis: In diesem Artikel werden nur ein paar allgemeine Aspekte angesprochen; der Artikel ist keine erschöpfende Darstellung!

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wohnt in Deutschland, aber arbeitet in einem anderen Land, beispielsweise in Deutschland.

Für den Lohn des Arbeitnehmers fallen daher in Deutschland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Der Arbeitnehmer muss seine deutschen Einkünfte in seiner niederländischen Steuererklärung angeben. Der Arbeitnehmer kann dafür einen Abzug geltend machen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Wenn der Arbeitnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt einen oder mehrere Tage pro Woche im Homeoffice arbeitet (beispielsweise weil das tägliche Pendeln zwischen Deutschland und den Niederlanden eine erhebliche Belastung darstellt), kann das Folgen für die Steuererhebung und die sozialversicherungsrechtliche Position haben.

Im oben genannten Beispiel arbeitet der Arbeitnehmer jede Woche einen oder mehrere Tage im Homeoffice. Aber auch wenn der Arbeitnehmer nur gelegentlich einen Tag im Homeoffice arbeitet, hat das bereits Folgen für die Steuererhebung.

Folgen von Heimarbeit für die versicherungstechnische Position

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer in dem Land sozialversichert ist, in dem er die Tätigkeiten ausübt.

Aber sobald der Arbeitnehmer in diesem Beispiel von zuhause aus arbeitet, ist er gleichzeitig in zwei Ländern (nämlich in Deutschland und in den Niederlanden) beschäftigt. Was gilt in diesem Fall?

Im Hinblick auf die Sozialversicherung geht es auf jeden Fall darum, ob die Heimarbeit mehr oder weniger als 25 % der Gesamtarbeitszeit einnimmt. Arbeitet der Arbeitnehmer weniger als 25 % seiner Arbeitszeit von zuhause aus, dann gelten für seinen gesamten Verdienst weiterhin die deutschen Sozialversicherungsvorschriften. Wenn der Arbeitnehmer 25 % oder mehr seiner Tätigkeiten von zuhause aus oder besser gesagt außerhalb Deutschlands ausübt, dann gelten die niederländischen Sozialversicherungsgesetze.

Ein Arbeitnehmer kann nur in einem Land sozialversichert sein. Die Steuererhebung kann dagegen unter zwei Ländern aufgeteilt werden.

Wir gehen im Folgenden genauer auf einige Aspekte ein. Beispielsweise arbeitet ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Tag pro Woche von zuhause aus (20 %). In diesem Fall sind die Voraussetzungen für die 25-%-Regel nicht erfüllt, und es gelten die Vorschriften des Landes, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, nämlich Deutschland. Aber was gilt, wenn dieser Arbeitnehmer zusätzlich zu einem Tag Heimarbeit pro Woche beispielsweise auch Kunden in den Niederlanden besuchen muss und dadurch mindestens 25 % seiner Zeit in seinem Wohnland (Niederlande) tätig ist? In diesem Fall fällt der Arbeitnehmer unter das niederländische Sozialversicherungssystem.

Wie gesagt ist das vorstehende Risiko bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern noch größer. Denn bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis sind die Voraussetzungen der 25-%-Regel viel schneller erfüllt.

Mit anderen Worten: Sobald ein in den Niederlanden wohnhafter Arbeitnehmer, der für einen deutschen Arbeitgeber tätig ist, mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in den Niederlanden arbeitet, ist er automatisch nach dem niederländischen Sozialversicherungssystem versichert. Konkret bedeutet das für den deutschen Arbeitgeber, dass er für diesen Arbeitnehmer nicht länger in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, sondern in den Niederlanden. Daher muss sich der deutsche Arbeitgeber beim niederländischen Finanzamt anmelden und eine vollwertige niederländische Lohnbuchhaltung für die Einbehaltung und Abführung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge führen. Das kann für den Arbeitgeber natürlich teurer werden.

Umgekehrt gilt das natürlich auch für niederländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die jenseits der Grenze wohnen.

Daher empfehlen wir Ihnen, sich vorab umfassend über die finanziellen Folgen von Heimarbeit zu informieren, bevor Sie als Arbeitgeber einen Ihrer Beschäftigten, der im Ausland wohnt (auch Grenzgänger genannt), einen Teil seiner Arbeitszeit in Heimarbeit arbeiten lassen.

Und wenn der Arbeitnehmer doch von zuhause aus arbeitet? Dann kann es in manchen Fällen vernünftig sein, eine so genannte A1-Bescheinigung zu beantragen bzw. beantragen zu lassen. Mit diesem Formular wird die sozialversicherungsrechtliche Position des Arbeitnehmers bestätigt.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann können Sie sich einfach an einen unserer Anwälte für Arbeitsrecht wenden. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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