Es ist eine Diskussion, die wir regelmäßig erleben: Hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Gehalt, wenn er aufgrund einer Drogensucht zu krank zum Arbeiten ist? Hier können Sie lesen, wie das Berufungsgericht Den Haag kürzlich entschieden hat.
Sachverhalt
Das Urteil des Berufungsgerichts vom 25. Mai 2021 betraf Folgendes. Der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endete kraft Gesetzes am 30. Juni 2020. Der Arbeitnehmer argumentierte jedoch, dass er ab dem 21. Oktober 2019, dem Tag seiner Krankmeldung, bis zum Enddatum noch Anspruch auf Gehalt habe. Nach Ansicht des Gerichts ist es Sache des Arbeitnehmers, zu beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war. Um dieser Beweislast gerecht zu werden, hat der Arbeitnehmer (medizinische) Informationen vorgelegt.
Urteil des Berufungsgerichts
Zur Untermauerung seiner Ansprüche legte der Arbeitnehmer dem Gericht Berichte des Betriebsarztes und des Fehlzeitenberaters vor. Aus diesen Berichten geht laut Gericht hervor, dass sich der Arbeitnehmer während des fraglichen Zeitraums in einem Behandlungsprogramm befand und daher arbeitsunfähig war. Eine Überweisung des Hausarztes und eine Mitteilung des Arztes wiesen darauf hin, dass es sich um eine Suchtproblematik handelte.
Auf der Grundlage dieser Unterlagen entschied das Berufungsgericht, dass die behauptete Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers in der Zeit vom 1. Februar 2020 bis zum 1. Juli 2020 festgestellt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Arbeitnehmer die Details der Behandlung nicht mit seinem Arbeitgeber geteilt hat. Schließlich war der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, diese Informationen mit seinem Arbeitgeber zu teilen.
Der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Krankmeldung die Behandlung bereits mehr als ein Jahr andauerte, bedeutet nach Ansicht des Berufungsgerichts nicht, dass die Krankheit vorgetäuscht wurde.
Der Arbeitgeber argumentierte, dass die Drogenabhängigkeit des Arbeitnehmers auf seine Kosten gehen sollte. Ein Arbeitnehmer, der sich bewusst für den Konsum von Drogen entscheidet und sich dann krank meldet, hat nach Ansicht des Arbeitgebers keinen Anspruch auf Gehalt. Das Berufungsgericht sah das jedoch anders: Von einer vorsätzlichen Verursachung der Krankheit durch den Arbeitnehmer könne keine Rede sein.
Schlussfolgerung
Der Arbeitnehmer hat zwar Anspruch auf Lohn für die Zeit, in der er wegen der Drogensucht krank war. Das vollständige Urteil können Sie hier lesen.
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