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30 Aug 2021 Verweigerung der Corona-Impfung ist kein Grund für eine fristlose Entlassung

Am 16. Juli 2021 wurde das erste Urteil in Bezug auf eine fristlose Kündigung wegen der Verweigerung einer Impfung gegen Covid-19 veröffentlicht. Sie betraf ein Urteil des Gerichts erster Instanz von Curacao.

Was war hier los? Der Arbeitnehmer arbeitete in einem kleinen Büroraum (25 m2) ohne Fenster oder andere Lüftungsmöglichkeiten. Der Arbeitgeber wollte nicht das Risiko eingehen, dass die Arbeitnehmerin andere Kollegen ansteckt, weil sie noch nicht geimpft war. Sollte sich der Arbeitnehmer (noch) nicht impfen lassen, würde der Arbeitsvertrag gekündigt werden. Der Arbeitnehmer kam der Aufforderung des Arbeitgebers nicht nach. Sie ließ sich nicht impfen und wurde daraufhin von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen. Ist dies gerechtfertigt?

Dem Gericht zufolge geht es in diesem Fall um die Frage, ob ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer direkt oder indirekt dazu verpflichten kann, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Und ob die Weigerung eines Arbeitnehmers, sich impfen zu lassen, einen dringenden Grund für eine fristlose Entlassung darstellt.

Keine allgemeine Verpflichtung zur Impfung

Der Richter stellte zunächst einmal fest, dass es keine allgemeine Impfpflicht gibt und dass diese nicht in das Arbeitsverhältnis passt. Die Impfung beeinträchtigt, wie bereits erwähnt, die Grundrechte des Arbeitnehmers. Die Arbeitgeber müssen diese Grundrechte respektieren. Die Verletzung eines Grundrechts kann jedoch unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein. In diesem Fall müssen ein legitimes Ziel, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität gegeben sein.

Zwangsimpfung ist eine Missachtung der Grundrechte

Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Impfverweigerung stellt eine mittelbare Impfpflicht (Impfzwang) dar, die eine Verletzung der Grundrechte des Arbeitnehmers ist.

Nach Ansicht des Gerichts liegen im vorliegenden Fall keine Umstände vor, die den Verstoß rechtfertigen. Das Risiko einer Kontamination war sehr gering. Darüber hinaus gab es keine Rücksprache mit dem Arbeitnehmer und keine gemeinsamen Überlegungen zu anderen Möglichkeiten, um das Kontaminationsrisiko zu begrenzen.

Außerdem ist die fristlose Entlassung ein ultimum remedy. Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass die Aufforderung zur Impfung ohne gesetzliche Verpflichtung einen derartigen Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers darstellt, dass er - abgesehen von außergewöhnlichen Umständen - keinen dringenden Grund für eine fristlose Entlassung darstellt.

Beendigung des Arbeitsvertrags aufgrund geänderter Umstände

Schließlich wurde der Arbeitsvertrag aufgrund der veränderten Umstände aufgelöst. Nach Ansicht des Richters hat die Covid-19-Pandemie die Beziehungen zwischen den Parteien stark belastet.

Ist die Verweigerung einer Impfung ein Kündigungsgrund?

Ohne gesetzliche Verpflichtung zur Impfung ist die Verweigerung der Impfung kein Grund für eine fristlose Kündigung. Eine offene Frage ist, ob dies in den Niederlanden einen angemessenen Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags darstellt. Es wird davon ausgegangen, dass die bloße Verweigerung einer Impfung nicht ausreicht, um den Arbeitsvertrag zu beenden. Wir müssen jedoch abwarten, bis das erste niederländische Gericht darüber entscheidet.

Weitere Informationen?

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SPEE advocaten & mediation Maastricht

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