20 Juli 2023 Was sind die Ausgleichsansprüche bei unverheirateten Lebenspartnern?

In den letzten Jahrzehnten hat sich das traditionelle Verständnis von Beziehungen und Familien stark verändert. Immer mehr Paare entscheiden sich für ein unverheiratetes Zusammenleben, anstatt zu heiraten. Oft auch mit dem Gedanken, dass eine Trennung der Beziehung weniger problematisch und weniger aufwändig ist als im Falle einer Scheidung. Diese Entscheidung hat zwar durchaus ihre Vorteile, kann aber auch erhebliche rechtliche Folgen und Unsicherheiten mit sich bringen, insbesondere was die finanziellen Rechte und Ansprüche betrifft. Viele Menschen sind sich dessen nicht bewusst. In diesem Artikel befassen wir uns mit den Ausgleichsansprüchen von unverheirateten Lebenspartnern und dem Schutz, den das Gesetz bietet. Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Was sind Ausgleichsansprüche?

Unter Ausgleichsanspruch versteht man das Recht einer Person auf Entschädigung für Investitionen, die sie in das Vermögen des anderen Partners getätigt hat. Bei unverheirateten Lebenspartnern kann es sich dabei beispielsweise um den Kauf einer (gemeinsamen) Wohnung, Wohnungsverbesserungen, Investitionen in gemeinsames Eigentum oder finanzielle Zuwendungen an den Partner handeln. Ausgleichsansprüche können sich auch auf den Anteil beziehen, mit dem sich die Lebenspartnern an den Kosten des gemeinsamen Haushalts beteiligen.

Die Ausgleichsansprüche beruhen auf dem Gedanken, dass beide Partner während der Beziehung Beiträge leisten, die sehr wertvoll sein können und deren Wertschätzung und Entschädigung bei Beendigung der Beziehung angemessen sein kann.

Das Gesetz und die Ausgleichsansprüche.

Das Zivilgesetzbuch sieht keine ausdrücklichen Entschädigungsansprüche für unverheiratete Lebenspartnern vor. Im Gegensatz zu Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern haben unverheiratete Lebenspartner keine gesetzliche Gütergemeinschaft. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder sein eigenes Vermögen behält und bei Beendigung der Beziehung keine Aufteilung erfolgt. Das Zivilgesetzbuch bietet unverheirateten Lebenspartnern nicht den gleichen umfassenden Schutz wie verheirateten Paaren, aber es gibt Möglichkeiten, Ausgleichsansprüche geltend zu machen.

Das Gericht kann in bestimmten Fällen auf der Grundlage von Angemessenheit und Fairness über eine Entschädigung entscheiden. Der Richter wird die tatsächliche Situation und die von einem der Partner getätigten Investitionen prüfen. Es ist daher sehr wichtig, detaillierte Beweise zu sammeln, um den Umfang der Investitionen zu belegen.

Ein wichtiger Grundsatz, der in diesem Zusammenhang gilt, ist die Lehre von der ungerechtfertigten Bereicherung. Das bedeutet, dass eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen kann, wenn ein Partner beispielsweise einen finanziellen Beitrag zum Erwerb oder zur Verbesserung einer Immobilie des anderen Partners geleistet hat und diese Investition nicht vergütet wird. In solchen Fällen kann der Partner, der einen Beitrag geleistet hat, eine Entschädigung verlangen.

Ein weiterer möglicher Schutz ergibt sich aus den Vereinbarungen zwischen den Partnern. Es ist ratsam, einen Vertrag über das Zusammenleben aufzusetzen, in dem Vereinbarungen über die finanzielle Beteiligung an den Haushaltskosten, die Aufteilung des Vermögens und der Schulden sowie über Ausgleichsansprüche getroffen werden. Solche Verträge garantieren zwar nicht automatisch Ausgleichsansprüche, sie können aber im Falle von Streitigkeiten als Beweis für die Absicht und die Erwartungen dienen.

Darüber hinaus können unverheiratete Lebenspartnern alternative Lösungen nutzen, wie z. B. die Bestellung eines Nießbrauchs, um die Interessen beider Partner zu schützen.

Ratschläge für unverheiratete Lebenspartnern.

Obwohl unverheiratete Lebenspartner durch die Gesetzgebung nur begrenzt geschützt sind, ist es ratsam, Vorkehrungen zu treffen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und Entschädigungsansprüche zu wahren:

  1. Erstellen Sie einen Vertrag über das Zusammenleben: Darin können die Partner die finanziellen Beiträge, die Eigentumsrechte und eine eventuelle gegenseitige Entschädigung im Falle der Beendigung der Beziehung vereinbaren.
  2. Finanzielle Beiträge dokumentieren: Führen Sie sorgfältig Buch über die finanziellen Beiträge, die beide Partner zum (gemeinsamen) Eigentum leisten, insbesondere beim Kauf oder der Renovierung eines Hauses.
  3. Erwägen Sie alternative Rechtsinstrumente: Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, um zu erörtern, ob die Bestellung eines Nießbrauchs eine geeignete Lösung zum Schutz der Entschädigungsrechte darstellt.
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Fazit

Obwohl unverheiratete Lebenspartnern in den Niederlanden nicht den gleichen umfassenden Rechtsschutz genießen wie verheiratete Paare, bietet das derzeitige Rechtssystem Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen. Der beste Weg zur Sicherung von Entschädigungsansprüchen ist jedoch die Ausarbeitung eines Lebenspartnerschaftsvertrags. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um die richtigen Schritte zu unternehmen und Ihre Interessen zu schützen.

Wenden Sie sich an Frau Angelique van den Eshoff, Fachanwältin für Familienrecht bei SPEE Rechtsanwälte & Mediation, wenn Sie fachkundigen Rat und Unterstützung bei der Erstellung eines ordnungsgemäßen Lebenspartnerschaftsvertrags oder bei der Auflösung Ihrer Lebenspartnerschaft benötigen, falls diese schief gelaufen ist. Angelique van den Eshoff ist auch auf Situationen spezialisiert, in denen ein oder beide Partner ein Unternehmen haben.

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