1 Juli 2022 Stellvertretende Erlaubnis

Die Sommerferien stehen wieder vor der Tür. Für geschiedene Eltern kann es kompliziert sein, in den Urlaub zu fahren, wenn der Ex-Partner, der auch das Sorgerecht hat, den Kindern nicht erlaubt, ins Ausland zu fahren. Wenn Sie trotzdem gehen, machen Sie sich im Prinzip einer Straftat schuldig.

Gemeinsames Sorgerecht
Wenn Sie und Ihr Ex-Partner das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben, müssen Sie den anderen Elternteil um Erlaubnis bitten, in den Urlaub zu fahren, und ihn auch über das Reiseziel und die Dauer des Urlaubs informieren. Zu diesem Zweck können Sie das Formular "Erlaubnis für Auslandsreisen mit Minderjährigen" ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular finden Sie auf der Website der Rijksoverheid.

Stellvertretende Erlaubnis
Wenn der andere Elternteil nicht zustimmt, können Sie nicht einfach hingehen, denn Sie würden das Kind der elterlichen Gewalt entziehen. Sie können beim Zoll Probleme bekommen und laufen Gefahr, wegen Kindesentführung belangt zu werden. Wenn Sie es nicht dabei belassen wollen, haben Sie die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen und die Erlaubnis zu beantragen, ersetzt zu werden. Die Zustimmung Ihres Ex ist dann nicht mehr erforderlich, da der Richter die Genehmigung erteilt hat. Es ist auch möglich, die Aushändigung des Passes zu beantragen. Denken Sie daran, dass Sie dafür einen Anwalt benötigen und dass Sie dies lange im Voraus arrangieren müssen, da diese Art von Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt. Bei dringendem Interesse besteht auch die Möglichkeit, ein Eilverfahren einzuleiten. Auch dies dauert in der Regel mehrere Wochen.

Der Richter berücksichtigt die Interessen des Kindes und wägt das Risiko ab, dass das Kind nach dem Urlaub nicht zurückkehrt. Der Richter prüft die familiären Bindungen im Ausland, einen neuen Partner im Ausland, dauerhafte Bindungen in den Niederlanden, z. B. eine Arbeitsstelle und ein Haus zum Kauf usw.

Die Verweigerung der Zustimmung eines Elternteils ist in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt und dient oft nur dazu, den anderen Elternteil zu frustrieren. Die Verweigerung der Erlaubnis kann sinnvoll sein, wenn bestimmte Sicherheitsrisiken bestehen, z. B. bei Reisen in Länder mit negativen Reisehinweisen (z. B. wegen Corona), wenn es eine medizinische Indikation für das Kind gibt oder wenn die Gefahr einer Kindesentführung besteht.

Alleiniges Sorgerecht
Wenn Sie der alleinige sorgeberechtigte Elternteil sind, brauchen Sie keine Erlaubnis des anderen Elternteils, wenn Sie mit Ihrem Kind in den Urlaub fahren wollen. Es ist wichtig, dass Sie beweisen können, dass Sie der alleinige sorgeberechtigte Elternteil sind. Dies kann mit einem internationalen Auszug aus der kommunalen Personendatenbank, einem Auszug aus dem Register der elterlichen Sorge oder einem Urteil über die elterliche Sorge geschehen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Ratschläge zur stellvertretenden Zustimmung oder zur Ausübung der elterlichen Gewalt? Dann kontaktieren Sie uns bitte unverbindlich. Wir sind gerne für Sie da.

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