23 Juni 2021 Verpflichtende Impfung für Mitarbeiter: Ist das erlaubt?

Wir haben unlängst einen Artikel darüber geschrieben, ob ein Arbeitgeber wissen darf, ob ein Arbeitnehmer geimpft wurde (Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber darüber informiert wird, ob ein Mitarbeiter gegen Corona geimpft ist?). Daran anknüpfend wenden wir uns heute der Frage zu, ob ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer eine Impfung verlangen darf.

Das ist seit Jahren ein Diskussionspunkt in der Gesundheitsversorgung. Es ist eine weit verbreitete Ansicht, dass diejenigen, die sich nicht gegen ansteckende Krankheiten wie die Grippe impfen lassen, nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden. Eine Pflichtimpfung für Mitarbeiter ist jedoch nicht möglich.

Die Zwangsimpfung ist ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: das Recht auf ein Privatleben und insbesondere auf körperliche Unversehrtheit. In dem Moment, in dem ein Arbeitgeber ein solches Grundrecht verletzen will, muss es eine gesetzliche Grundlage dafür geben. Für Pflichtimpfungen gibt es diese Rechtsgrundlage (noch) nicht.

Auch das Arbeitsschutzgesetz bietet in diesem Fall keinen Trost. Allgemein besagt das Gesetz, dass Sie als Arbeitgeber für gute Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind. Das Gesetz liefert jedoch keine ausreichenden Beweise, um zu argumentieren, dass die Pflicht zur Corona-Impfung dazu gehört.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Forderungen, Impfungen unter bestimmten Umständen verpflichtend zu machen. Im Jahr 2015 erklärte der damalige Sozial- und Arbeitsminister Asscher jedoch in einem parlamentarischen Schreiben, dass er dafür keine Notwendigkeit sehe. Asscher reagierte damit auf einen Beratungsbericht des Gesundheitsrates, der angeregt hatte, die Möglichkeit von Zwangsimpfungen in bestimmten Fällen zu prüfen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn die Weigerung eines Mitarbeiters, sich impfen zu lassen, andere gefährdet.

Asscher schrieb dann: "Der Arbeitgeber bleibt immer verantwortlich für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber auch eine gemeinsame Verantwortung gegenüber Dritten haben. Dies kann ein Grund für den Arbeitgeber sein, die Impfung gegen bestimmte Infektionskrankheiten als Standard festzulegen, zum Beispiel in einer Gesundheitseinrichtung. Für diejenigen, die diesen Standard nicht erfüllen wollen, müssen andere Schutzmaßnahmen oder alternative Arbeit gesucht werden."

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern anbieten, sich impfen zu lassen. Es sollte jedoch die nötige Vorsicht walten gelassen werden. Mitarbeiter sollten sich nicht unter Druck gesetzt fühlen.

Außerdem spielt hier auch die Datenschutzgesetzgebung eine Rolle. Wie wir bereits geschrieben haben, fallen medizinische Informationen unter die Rubrik der besonderen personenbezogenen Daten und dürfen vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Es ist daher nicht zulässig, eine Aufzeichnung darüber zu führen, wer das Angebot einer Impfung in Anspruch genommen hat und wer nicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden darf, sich impfen zu lassen, aber ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer anbieten, sich impfen zu lassen. Es darf jedoch kein Druck ausgeübt werden und der Arbeitgeber darf keine Aufzeichnungen darüber führen, wer von dem Angebot, sich impfen zu lassen, Gebrauch macht und wer nicht. Wünschen Sie weitere Informationen zu diesem Thema oder zu anderen Themen des Arbeitsrechts? SPEE advocaten & mediation hilft Ihnen gerne weiter.

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