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16 Mrz 2023 Aktualisierung des Gesellschaftsrechts: Befristetes Gesetz über die Transparenz der beschleunigte Liquidation angenommen

Am 14. März 2023 wurde das Vorläufige Gesetz über die Transparenz der beschleunigte Liquidation vom Erste Kammer angenommen, nachdem es bereits am 16. Februar dieses Jahres die Zweite Kammer passiert hatte. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Transparenz der Beschleunigte Liquidation zu erhöhen und den Missbrauch der Regelung zu bekämpfen.

Beschleunigte Liquidation, was genau ist das?
Der "normale" Weg zur Auflösung einer juristischen Person (wir gehen hier der Einfachheit halber von einer bv aus) ist die reguläre Auflösung und Liquidation (Finanzausgleich). Bei diesem Verfahren sind die Gläubiger rechtlich abgesichert.

Der schnellere Weg, eine BV (GmbH nach niederländischem Recht) aufzulösen, wird Beschleunigte Liquidation (auf Niederländisch: turboliquidation) genannt. Die formelle Liquidationsphase entfällt dann. Ein Beschluss der Aktionäre oder die Geschäftsführung ist in diesem Fall ausreichend. Die beschleunigte Liquidation ist schneller und billiger: Innerhalb weniger Tage wird die BV bei der Handelskammer abgemeldet. Dies wird in der Regel für leere BVs gewählt, die kein Vermögen und somit auch kein Einkommen mehr haben. Kurz gesagt: Es gibt Schulden, aber kein Vermögen. Wenn Vermögenswerte vorhanden sind, ist eine beschleunigte Liquidation nicht zulässig. Es ist dann Aufgabe eines Liquidators, das Vermögen der BV zu verteilen.

Was ist das Problem bei der beschleunigte Liquidation?
Es kommt vor, dass die beschleunigte Liquidation genutzt wird, um Gläubiger zu umgehen, oder für Fälle, für die dieses Verfahren nicht vorgesehen ist. Dies waren Gründe für den niederländischen Gesetzgeber, zusätzliche Vorschriften einzuführen. Mit diesen Vorschriften will der Gesetzgeber das Vertrauen in die beschleunigte Liquidation als Auflösungsmethode stärken und so den Unternehmen den Zugang zu diesem Verfahren erleichtern und seine Anwendung erleichtern.

Was beinhaltet das Gesetz zur Transparenz der vorübergehenden Beschleunigte Liquidation ?
Juristische Personen müssen - wie der Name schon sagt - den Gläubigern bei der Durchführung der Beschleunigte Liquidation mehr Transparenz bieten: Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Auflösung müssen bei der Handelskammer eine Bilanz und eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für das Geschäftsjahr, in dem die Auflösung stattgefunden hat (und gegebenenfalls für das vorangegangene Geschäftsjahr), eingereicht werden.

Darin sind (1) die Gründe für das Fehlen von Vermögenswerten zum Zeitpunkt der Auflösung und gegebenenfalls die Nichtbezahlung von Gläubigern und (2) gegebenenfalls die Art und Weise der Verwertung des Vermögens der juristischen Person und der Verteilung des Erlöses darzulegen.

Auch die noch nicht offengelegten Jahresabschlüsse der vorangegangenen Geschäftsjahre (ggf. einschließlich eines Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers) müssen eingereicht werden. Nachdem diese Unterlagen eingereicht wurden, muss der Vorstand die Gläubiger schriftlich benachrichtigen. Dies ermöglicht es den Gläubigern und anderen interessierten Parteien, sich zu vergewissern, dass kein Missbrauch vorliegt. Besteht Grund zu der Annahme, dass der Rechenschaftspflicht nicht nachgekommen wurde, können die Gläubiger mit Genehmigung des Amtsgerichts die Unterlagen der juristischen Person einsehen.

Gibt es Sanktionen für Verstöße gegen die neuen Vorschriften?
Wenn die BV den soeben beschriebenen Verpflichtungen nicht nachkommt und die Gläubiger unbezahlt geblieben sind, können ein zivilrechtliches Geschäftsführungsverbot und eine Geldstrafe verhängt werden.

Ein Richter kann auf Antrag des Staatsanwalts ein Geschäftsführungsverbot gegen einen Geschäftsführer verhängen, wenn:

  1.  Die oben beschriebene Rechenschaftspflicht wurde nicht erfüllt; oder
  2. Der Geschäftsführer hat im Namen der bv vorsätzlich Handlungen vorgenommen, die die Gläubiger geschädigt haben, oder
  3. Der Geschäftsführer war in den zwei Jahren vor der Beschleunigte Liquidation in eine Beschleunigte Liquidation verwickelt, bei der ein oder mehrere Gläubiger ganz oder teilweise unbezahlt geblieben sind, es sei denn, der Geschäftsführer ist daran nicht persönlich schuld.

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Schlussfolgerung
Möchten Sie von der Beschleunigte Liquidation Gebrauch machen? Dann sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass sie jetzt mehr beinhaltet als früher. Sie ist auf zwei Jahre befristet, aber es besteht die Möglichkeit, sie zu verlängern. Haben Sie noch Fragen? Die Gesellschaftsrechtler von SPEE advocaten & mediation helfen Ihnen gerne weiter.

SPEE advocaten & mediation Maastricht