In den letzten Jahren haben wir regelmäßig über die Vorschriften für Grenzgänger geschrieben, die von zu Hause aus arbeiten. Wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich informieren.
Wie war das noch mal?
Zunächst eine kurze Zusammenfassung des Hintergrunds: Auf der Grundlage der europäischen Rechtsvorschriften können nur die Sozialversicherungsvorschriften eines Mitgliedstaates gelten. Mit anderen Worten: Ein Arbeitnehmer, der in Belgien oder Deutschland wohnt, aber in den Niederlanden für einen niederländischen Arbeitgeber arbeitet, unterliegt dem niederländischen Sozialversicherungssystem. Wenn er oder sie von zu Hause aus arbeitet, wird die Arbeit (auch) in Belgien oder Deutschland ausgeführt. Grenzgänger, die zu 25 % oder mehr zu Hause arbeiten, sind in ihrem Wohnsitzland und nicht in ihrem Arbeitsland sozialversichert.
Arbeitnehmer, die viel von zu Hause aus arbeiten, können somit mit einer Änderung des Sozialversicherungssystems konfrontiert werden. Die Folgen sind alles andere als unerheblich! Denken Sie an Krankenversicherung, Rente, Krankengeld und die Zahlung von Sozialbeiträgen auf das Gehalt.
Nachrichten
Wir können nun berichten, dass sich die europäischen Mitgliedstaaten darauf geeinigt haben, dass zumindest bis zum 1. Januar 2023 die Arbeit von zu Hause aus nicht zu einem Wechsel vom Land der Beschäftigung zum Land des Wohnsitzes für die Zwecke der sozialen Sicherheit führen wird. Sollte sich nach diesem Datum etwas ändern, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Es stimmt, dass am 1. Juli 2022 die Abkommen, die die Niederlande mit Belgien und Deutschland über die steuerliche Behandlung von Heimarbeitstagen geschlossen haben, auslaufen.
Haben Sie Fragen zur grenzüberschreitenden Beschäftigung, zur Arbeit von zu Hause aus oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen? Die Arbeitsrechtler von SPEE Rechtsanwälte & Mediation helfen Ihnen gerne weiter.