3 Sep. 2021 "Haftungsausschluss" auf dem Eingangsschild, rechtsgültig oder nicht?

Sie kennen sie wahrscheinlich, diese Schilder auf (privaten) Grundstücken, mit denen versucht wird, die Haftung oder die Entlastung zu begrenzen. Wie sieht es mit der Rechtsgültigkeit solcher Zeichen aus? Kann sich der Grundstückseigentümer erfolgreich auf die Entlastung berufen?

Sachverhalt

Zu Beginn dieses Jahres hat das Amtsgericht Rotterdam ein Urteil zu diesem Thema gefällt. Es ging um folgende Situation. Ein Fahrer von Van der Kaa wollte am 22. Januar 2020 einen Container am Hafenterminal von APM Terminals abholen. Der betreffende Bereich ist mit Schranken abgesperrt, die vom Fahrer mit einer Frachtkarte geöffnet werden können. Um eine solche Karte zu erhalten, muss der Fahrer ein Video mit Sicherheitsanweisungen ansehen und einen Test absolvieren. Am Eingang des Geländes befindet sich ein Schild mit (unter anderem) einer Entlastungsklausel, die die Haftung des Grundstückseigentümers ausschließen soll.

Leider kam es beim Beladen des Containers zu einem Schaden am Fahrgestell des Lkw, den Van der Kaa von seiner Muttergesellschaft gemietet hatte. Van der Kaa fordert Ersatz des Schadens in Höhe von 463 € ohne Mehrwertsteuer. Schließlich kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen Van der Kaa und APM Terminals.

Das Urteil des Amtsgerichts

Das Amtsgericht entschied, dass die Haftung gegenüber den Besuchern eines Grundstücks grundsätzlich durch einen Text auf einem Ortsschild ausgeschlossen werden kann. Der Text muss dann für den jeweiligen Besucher ausreichend erkennbar und klar sein. Auf Hafengeländen ist die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Form von Schildern üblich. Im vorliegenden Fall ist unstreitig, dass das Schild von APM Terminals ausreichend sichtbar am Eingang des Geländes angebracht ist, dass der Text darauf deutlich lesbar angebracht ist, dass die Fahrer von Van der Kaa das Gelände wöchentlich befahren und dass die Fahrer das Geländezeichen und die auf dem Gelände ausgeübten Tätigkeiten kennen.

Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich der betreffende Fahrer im Namen von Van der Kaa mit den Bedingungen einverstanden, die APM Terminals an den Zutritt zu seinem Gelände geknüpft hat. Die (nachträgliche) Aushändigung einer Papierversion mit der gleichen Entlastung hat keinen Zweck mehr. Van der Kaa kann sich also nicht mehr auf die Nichtigerklärung berufen, weil ihr die Freistellung nicht ausgehändigt worden ist. Auch nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit ist die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung in diesem Fall nicht unzulässig. Kurz gesagt: APM Terminals befindet sich auf der rechten Seite.

Wenn Sie das gesamte Urteil lesen möchten, können Sie dies hier lesen.

Bitte beachten Sie: Ein solches Zeichen ist nicht immer rechtsgültig. Es gibt auch Fälle, in denen sich der Website-Betreiber nicht auf die Haftungsbefreiung auf dem Schild berufen konnte, z. B. weil der Haftungsausschluss zu allgemein formuliert war oder weil die rechtlichen (fehlenden) Kenntnisse des Besuchers nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Haben Sie auch Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Entlastungen oder Verträgen? SPEE Rechtsanwälte & Mediation kann Ihnen weiterhelfen.

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