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12 Okt 2021 Uber-Taxifahrer: Arbeitsvertrag oder nicht?

Während verschiedene Plattformen in unterschiedlichen Branchen um Marktanteile kämpfen, tobt auch ein arbeitsrechtlicher Krieg zwischen den Gewerkschaften und den verschiedenen Plattformen. Das Amtsgericht Amsterdam entschied kürzlich zugunsten von FNV, dass Uber-Taxifahrer aufgrund des (modernen) Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses einen Arbeitsvertrag haben. Welche Argumente waren ausschlaggebend?

Plattformarbeiter arbeiten häufig nicht auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, sondern als "Selbstständige". Infolgedessen genießen sie einen geringeren Schutz (z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz) und haben keinen Anspruch auf die Beschäftigungsbedingungen eines CAO (der ansonsten gilt).

Auch wenn kein Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann tatsächlich ein Arbeitsvertrag bestehen. So entschied das Amsterdamer Berufungsgericht am 16. Februar 2021, dass die Zusteller des Essenslieferdienstes Deliveroo auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags arbeiten (ECLI:NL:GHAMS:2021:392). So argumentierte auch FNV - erfolgreich - vor dem Amtsgericht Amsterdam im Namen von Taxifahrern, die über die Uber-Anwendung arbeiteten (ECLI:NL:RBAMS:2021:5029). Wie ist das Amtsgericht zu diesem Urteil gekommen?

Der Gerichtshof erläuterte zunächst kurz die Grundlage. Nach dem Gesetz liegt ein Arbeitsvertrag vor, wenn drei Merkmale erfüllt sind, und zwar (i) Arbeit, (ii) Bezahlung und (iii) Befugnisse. Die Rechtsprechung hat diese Elemente präzisiert.

Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof in der Rechtssache X/Gemeente Amsterdam klargestellt, dass zunächst festgestellt werden muss, welche gegenseitigen Rechte und Pflichten die Parteien vereinbart haben (ECLI:NL:HR:1746). Diese Frage muss auf der Grundlage dessen beantwortet werden, was die Parteien vernünftigerweise voneinander erwarten konnten. Anhand des so ermittelten Inhalts der Vereinbarung kann anschließend festgestellt werden, ob die Vereinbarung die Merkmale eines Arbeitsvertrags oder z. B. eines Provisionsvertrags aufweist. Nicht ein einziges Merkmal ist entscheidend.

Das Gericht entschied, dass das Rechtsverhältnis zwischen Uber und den Fahrern alle wesentlichen Anforderungen eines Arbeitsvertrags (Arbeit, Gehalt und Befugnisse) erfüllt. Insbesondere die Frage, ob es sich um eine Frage der Autorität handelt, ist immer ein heißes Thema. Das war auch hier der Fall. Schließlich können die Beschäftigten der Plattform oft selbst entscheiden, wann sie in das Taxi einsteigen und ob sie eine Fahrt annehmen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Uber-App eine disziplinierende und lehrende Wirkung hat und einen finanziellen Anreiz bietet, zu arbeiten (und öfter zu arbeiten). Sobald die Fahrer die App nutzen, sind sie der Funktionsweise des von Uber entwickelten Algorithmus unterworfen, der einseitig von Uber geändert werden kann. Das Gericht bezeichnet dies als "modernes Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis".

Das Urteil des Gerichts von Amsterdam bedeutet, dass die Fahrer einen Arbeitsvertrag haben und Uber verpflichtet ist, den Tarifvertrag anzuwenden.

Das Urteil unterstreicht die Botschaft der Borstlap-Kommission vom Januar 2020, dass es mehr Schutz und Rechte für Selbstständige geben sollte, die am unteren Ende des Arbeitsmarktes stehen. Uber hat inzwischen angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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SPEE advocaten & mediation Maastricht