Der Mitarbeiter ist bei Ikea beschäftigt. Der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer unterliegt dem IKEA-Tarifvertrag. Außerdem sind die Ikea-Mitarbeiter an die IKEA-Hausordnung gebunden. In Artikel 2.1 der Hausordnung ist festgelegt, dass jeder Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich zu Beginn und am Ende der Arbeitszeit mit einem Personalausweis zu melden. Nach Ansicht des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer dies wiederholt nicht korrekt getan und wurde deshalb fristlos entlassen. Ist diese fristlose Kündigung gültig?
Am 5. Dezember 2020 sollte der Arbeitnehmer ab 17:00 Uhr arbeiten. Er kam an diesem Tag um 16:57 Uhr und ging dann zum Essen ins Personalrestaurant. Am 10. Dezember 2020 traf sich der Arbeitnehmer mit IKEA. Während dieses Gesprächs sprach IKEA eine offizielle Abmahnung aus, weil der Arbeitnehmer am 5. Dezember 2020 gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und der Hausordnung verstoßen hatte. Am 12. Juni 2021 sollte der Arbeitnehmer ab 10:00 Uhr arbeiten. Der Mitarbeiter begann seine Arbeit an diesem Tag erst spät, um 10:35 Uhr. IKEA erteilte dem Mitarbeiter eine zweite Abmahnung und teilte ihm mit, dass IKEA seinen Arbeitsvertrag kündigen würde, wenn er das nächste Mal gegen die Hausordnung verstoßen würde. Am Samstag, den 24. Juli 2021, war der Arbeitnehmer von 13:15 bis 20:00 Uhr vorgesehen.
Der Angestellte stempelte an diesem Tag um 12:27 Uhr und verzehrte anschließend eine Mahlzeit im Personalrestaurant, ohne sie zu bezahlen. Am 28. Juli 2021 sprachen die Parteien darüber, dass sie am 24. Juli 2021 zu früh stempelten und ohne zu bezahlen aßen.
Mit Schreiben vom 2. August 2021 kündigte Ikea den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund. Der Arbeitnehmer beantragt, Ikea zu verurteilen, ihm das Übergangsgeld, eine Pauschale und eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
Ein Mitarbeiter wurde von Ikea verwarnt, weil er zu früh/falsch gestanden hatte. Ikea hat seine Mitarbeiter in der Hausordnung darauf hingewiesen, dass sie entsprechend den tatsächlichen Arbeitszeiten ein- und ausstempeln müssen. Auch der Mitarbeiter kennt diese Hausordnung. Doch selbst nach einer Abmahnung, in der er auf weitreichende Konsequenzen für sein Arbeitsverhältnis hingewiesen wurde, und der zweiten Abmahnung, in der ihm mündlich mitgeteilt wurde, dass sein Arbeitsvertrag im Falle eines erneuten Verstoßes gegen die Hausordnung gekündigt werden würde, kam der Arbeitnehmer dem nicht nach.
IKEA wirft dem Arbeitnehmer außerdem vor, wiederholt (und auf jeden Fall am 24. und 28. Juli 2021) kostenlose Mahlzeiten zu sich genommen zu haben, auf die der Arbeitnehmer laut Tarifvertrag keinen Anspruch hat. Auf der Grundlage dieser Erwägungen entschied das Amtsgericht, dass auch der wiederholte Verzehr einer kostenlosen Mahlzeit unter Verstoß gegen die Hausordnung einen dringenden Grund darstellte.
Nach Ansicht des Richters ergibt sich aus den vorstehenden Erwägungen, dass die fristlose Entlassung gerechtfertigt war. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die von ihm beantragte feste und angemessene Entschädigung hat. Der Arbeitnehmer hatte Ikea vorsätzlich oder schuldhaft einen dringenden Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsvertrags geliefert. Ikea hat daher Anspruch auf eine feste Entschädigung. Diese Entschädigung wird vom Amtsgericht zuerkannt. Das vollständige Urteil können Sie hier hier lesen.
Möchten Sie weitere Informationen zu diesem Urteil erhalten oder haben Sie andere arbeitsrechtliche Fragen, so wenden Sie sich bitte an einen der Arbeitsrechtler von SPEE advocaten & mediation.