16 Aug. 2022 Sofortige Entlassung: Vorwurf der sexuellen Belästigung und des Vandalismus

Ein Angestellter wird fristlos entlassen, nachdem er die Spinde von Mitarbeiterinnen zerstört hat, die ihn der sexuellen Belästigung beschuldigen.
Wird diese fristlose Kündigung vor Gericht Bestand haben?

Am 25. Februar 2022 meldeten Mitarbeiter des ICLH sexuell belästigende Äußerungen des Mitarbeiters.

Daraufhin fragte ICLH am 1. März 2022 die betroffenen Mitarbeiter, ob sie eine förmliche Anzeige erstatten wollten, was sie auch taten.

Noch am selben Tag erörterte die ICLH die Angelegenheit mit dem betroffenen Mitarbeiter. Der betroffene Mitarbeiter hat die Vorwürfe zurückgewiesen.

Er räumte ein, dass er in Anwesenheit der Mitarbeiterin und eines anderen Kollegen sexuelle Geräusche gemacht hatte.

In diesem Gespräch teilte die ICLH mit, dass sie die nächsten Schritte in Erwägung ziehen werde.

Der Arbeitnehmer wurde daraufhin unter Einbehaltung seines Gehalts von der Arbeit freigestellt. Am 3. März 2022 fand ein Folgegespräch statt. Das ICLH stellte den Arbeitnehmer vor zwei Optionen: Entweder schlossen die Parteien eine Vergleichsvereinbarung oder es wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Nach diesem Treffen fuhr der Mitarbeiter zur ICLH-Niederlassung in Waalwijk. Er betrat die Filiale und zerstörte/beschädigte die Schließfächer der Mitarbeiter, die sich über ihn beschwert hatten.

Die ICLH hörte den Arbeitnehmer am 4. März 2022 an. Noch am selben Tag wurde er fristlos entlassen. Arbeitnehmer fordert Entschädigung für unrechtmäßige Kündigung.

In Anbetracht aller Umstände des Falles befand das Amtsgericht, dass die ICLH die fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen hat.

Selbst wenn der Arbeitnehmer der Meinung war, dass er von der ICLH wegen seines angeblich übergriffigen Verhaltens gegenüber dem Arbeitnehmer zu Unrecht angegangen worden war und deshalb verärgert war, wie er in der Anhörung erklärte, hätte er niemals so handeln dürfen, wie er es tat, indem er nach dem Gespräch in der Zentrale in den Betrieb fuhr und dort die Spinde zerstörte/beschädigte.

Die Tatsache, dass das Personalhandbuch des ICLH keine sofortige Entlassung im Falle einer vorsätzlichen Zerstörung von ICLH-Eigentum vorsieht, ist keine Voraussetzung dafür.

Da ICLH den Arbeitnehmer zu Recht entlassen hat, besteht kein Raum für die Gewährung der vom Arbeitnehmer geforderten festen und angemessenen Abfindung. Diese Anträge wurden abgelehnt.

Das vollständige Urteil lesen Sie hier.

Möchten Sie mehr über dieses Urteil oder über die Möglichkeiten im Rahmen einer fristlosen Kündigung erfahren? SPEE advocaten & mediation hilft Ihnen gerne weiter!

SPEE advocaten & mediation Maastricht