1 Dez. 2022 CFO wegen Reise zur Formel 1 im Privatflugzeug entlassen

Von einem Kollegen mit betrügerisch erlangten Geldern bezahlte Reise nach Abu Dhabi

Ein CFO lässt sich von einem Untergebenen zu Kurztrips einladen, unter anderem zum Grand Prix in Abu Dhabi. Dazu gehören aufwendige Reisen in einem Privatflugzeug und auf einer Privatjacht. Später stellte sich heraus, dass der Kollege Millionen veruntreut hatte, und er wurde fristlos entlassen.

Was waren die Fakten?

Der Arbeitnehmer ist seit dem 1. August 1995 bei der Spliethoff's Bevrachtingskantoor BV (nachstehend SBK) beschäftigt. Go Gracht ist ein Teil dieser Sorge. Der Mitarbeiter kam am 1. Januar 2004 zu Go Gracht und ist seit dem 1. Juli 2008 Group CFO/Mitglied des Vorstands. Jedes Jahr erhält der Arbeitnehmer einen festen Bonus von 13.000 € und einen variablen Bonus von 402.760 € brutto. Innerhalb der Gruppe gilt ein Verhaltenskodex mit Bestimmungen zu "Interessenkonflikten" und "Bestechung und Bewirtung".

Im Oktober 2020 entdeckte der Arbeitgeber, dass X, stellvertretender Geschäftsführer bei Go Gracht (und damit dem CFO unterstellt), eine Fälschung begangen hatte, indem er die Unterschrift eines KPMG-Mitarbeiters unter den Jahresabschluss 2019 setzte. Diese Jahresabschlüsse waren von KPMG noch nicht genehmigt, aber bereits veröffentlicht worden. Der stellvertretende Direktor wurde daraufhin fristlos entlassen. Später wurde außerdem bekannt, dass X 2,5 Millionen Euro veruntreut hatte. Daraufhin gab der Arbeitgeber eine forensische (Audit-)Untersuchung in Auftrag, bei der auch der CFO befragt wurde. Dazu gehörten auch die privaten Ausgaben des stellvertretenden Direktors mit der Geschäftskreditkarte. Die Untersuchung ergab, dass das CFO auf Kosten des stellvertretenden Direktors eine Reihe von Reisen mit einem Privatflugzeug unternommen hatte und dass der stellvertretende Direktor bei mehreren Gelegenheiten die Kosten für die Unterbringung des CFO, seiner Lebensgefährtin und seiner Kinder übernommen hatte (Hotels, Unterkunft auf einer Privatjacht, Eintritt zum Grand Prix in Abu Dhabi).

Sie werden verstehen, dass der Arbeitgeber darüber nicht sehr erfreut war und den CFO am 21. Dezember 2020 suspendierte. Daraufhin wurde eine Abfindungsvereinbarung ausgehandelt, aber schließlich beschloss die Gesellschafterversammlung der SBK die vorgeschlagene Abberufung des Finanzvorstands als Direktor/Aufsichtsrat bzw. Bevollmächtigter des Finanzvorstands in verschiedenen privaten Aktiengesellschaften.

Welches sind die Positionen der beiden Parteien?

Go Gracht beantragte beim Amtsgericht die Auflösung des Arbeitsvertrags mit dem CFO, in erster Linie aus dem Grund e (schuldhaftes Handeln), ohne Gewährung eines Übergangsgeldes, hilfsweise mit Gewährung eines Übergangsgeldes in Höhe von 259.644 € brutto.

Der CFO wehrte sich und reichte eine Widerklage auf Gewährung eines Übergangsgeldes und einer angemessenen Vergütung sowie einer Tantieme für 2020 in Höhe von 402.760 € brutto und für 2021 in Höhe von 402.760 € brutto ein, bedingt (nämlich für den Fall, dass der Arbeitsvertrag zum 1. Oktober 2020 aufgelöst würde), anteilig, d. h.: 302.070 € brutto, sowie 40.000 € Prozesskosten.

Wie hat das Amtsgericht entschieden?

Das Amtsgericht löste den Arbeitsvertrag zum 1. November 2021 auf, weil der CFO schuldhaft gehandelt hatte. Außerdem lag nach Ansicht des Amtsgerichts ein schweres Verschulden des CFO vor, so dass er seinen Anspruch auf Übergangsgeld verlor. Der Antrag des Finanzvorstands auf eine angemessene Entschädigung wurde abgelehnt, da der Arbeitgeber kein schweres Verschulden trifft. Das Landgericht entschied jedoch, dass der CFO Anspruch auf die variablen Boni für die Jahre 2020 und 2021 hat (402.760 € bzw. 335.633,33 € brutto).

Wie entscheidet das Berufungsgericht über die Berufung?

In der Berufungsinstanz trat der CFO von seiner Entlassung zurück, argumentierte aber, dass er nicht schwer schuldhaft gehandelt habe und daher Anspruch auf Übergangsgeld habe. Außerdem fordert er erneut eine angemessene Entschädigung. Im Übrigen hat der Arbeitgeber inzident Berufung gegen die Zuerkennung der Tantièmen eingelegt.

Anders als das Amtsgericht kam das Berufungsgericht zu dem Schluss, dass das CFO zwar schuldhaft, aber nicht schwerwiegend gehandelt hatte. Mit anderen Worten: Das CFO hatte immer noch Anspruch auf ein Übergangsgeld, in diesem Fall schlappe 363.660,58 € brutto. Außerdem wird festgestellt, dass der Arbeitgeber kein schwerwiegendes Verschulden begangen hat. Ein angemessener Ausgleich wurde daher nicht gewährt. Die Entscheidung des Amtsgerichts über die zugesprochenen Tantièmen bleibt bestehen.

Das gesamte Urteil können Sie hier nachlesen.

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