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3 Jul 2023 Unternehmer/DGA? Sie zahlen oder erhalten Unterhalt? Wie funktioniert das?

Bei einer Scheidung spielen finanzielle Fragen oft eine wichtige Rolle. Einer der entscheidenden Aspekte ist die Festlegung der Unterhaltszahlungen. Vor allem, wenn einer der Ehegatten Hauptgesellschafter eines Unternehmens ist, ist dies oft eine komplexe Angelegenheit, die für viel Diskussionsstoff sorgen kann. In diesem Beitrag befassen wir uns mit den besonderen Erwägungen und Herausforderungen bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen in Fällen, in denen ein Ehegatte ein DGA ist.

Es ist wichtig zu verstehen, dass jede Situation einzigartig ist. Die Konsultation eines spezialisierten Anwalts für Familienrecht mit Erfahrung in Unterhaltssachen für DGAs/Unternehmer ist daher unerlässlich, um die richtige rechtliche Beratung zu erhalten.

Einkommen einer DGA

Eine DGA ist eine Person, die in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer (und in der Regel auch) als Miteigentümer angestellt ist und auch eine große Anzahl von Anteilen an der Gesellschaft hält. Das Einkommen einer DGA kann auf verschiedene Weise bestimmt werden, z. B. durch Gehalts- und/oder Dividendenzahlungen (Gewinn).

Das Gehalt, das ein DGA sich selbst gewährt, wird häufig von steuerlichen Erwägungen beeinflusst und kann niedriger sein als das Marktgehalt für eine ähnliche Position. Dies kann sich auf die Berechnung der Unterhaltszahlungen auswirken.

Unterhaltsberechnung im Falle einer DGA

Bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen wird das Gesamteinkommen der DGA berücksichtigt, einschließlich Gehalt, Dividendenzahlungen und sonstiger Leistungen. Gehaltsabrechnungen allein sind also nicht ausreichend. Es ist wichtig zu beachten, dass das Gericht bei der Festlegung des für die Unterhaltsberechnung verwendeten Einkommens einen gewissen Ermessensspielraum hat. So kann der Richter beispielsweise das bisherige Einkommen der DGA, die finanzielle Situation der BV und die Möglichkeiten einer künstlichen Verringerung des Einkommens zur Beeinflussung der Unterhaltshöhe prüfen. Er wird prüfen, ob in der BV Spielraum für eine Erhöhung des Gehalts besteht, das der DGA selbst zahlt, oder ob z. B. eine Dividendenzahlung möglich ist.

Ansatzpunkte bei der Festsetzung der Alimente im Falle einer DGA/eines Unternehmers

In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass bei der Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer DGA nicht nur das tatsächlich erzielte Einkommen des Unternehmers zu berücksichtigen ist, sondern auch das Einkommen, das der Unternehmer vernünftigerweise erzielen könnte. Dabei sind nicht nur vergangene und erwartete Gewinne zu berücksichtigen, sondern auch der Cashflow des Unternehmens.

Darüber hinaus kann das Einkommen einer DMS von Jahr zu Jahr schwanken, je nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der BV. Es ist von entscheidender Bedeutung, die neuesten Finanzdaten der BV vorzulegen und gegebenenfalls einen Finanzexperten zu beauftragen, um eine genaue Schätzung des Einkommens der DGA für die Unterhaltsberechnung vorzunehmen.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs finden Sie hier.

Weitere Punkte von Interesse

Bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen für eine DGA sind einige besondere Punkte von Interesse:

  1. Unternehmerische Risiken: Das Einkommen einer DGA kann durch geschäftliche Risiken und Unwägbarkeiten beeinflusst werden. Es ist wichtig, diese Faktoren bei der Festlegung eines gerechten und angemessenen Unterhaltsbeitrags zu berücksichtigen.
  2. Vermögenswerte in der BV: Neben den Einkünften kann eine DGA auch Vermögenswerte in der BV haben, wie z.B. Rücklagen oder andere Aktiva. Das Vermögen der BV kann sich auf die Zahlungsfähigkeit der DGA und damit auf die Unterhaltsberechnung auswirken.
  3. Unzumutbare Verarmung: Bei der Unterhaltsberechnung ist zu berücksichtigen, dass das Unternehmen durch die Zahlung von Unterhalt nicht unangemessen verarmt werden darf. Dazu könnte die Verpflichtung gehören, genügend Geld für den Geschäftsbetrieb und für Investitionen in der BV zu behalten. Die Kontinuität des Unternehmens ist immer von zentraler Bedeutung.

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Schlussfolgerung

Die Berechnung der Unterhaltszahlungen bei Vorliegen eines Einkommens der DGA ist ein komplexer Prozess. Er erfordert fundierte Kenntnisse des Familienrechts, der Unternehmensstrukturen und der Finanzanalyse. Die Konsultation eines erfahrenen Anwalts für Familienrecht mit Fachkenntnissen in diesem Bereich ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Unterhaltsberechnung ordnungsgemäß durchgeführt wird. So kann eine Einigung erzielt werden, die den besonderen Umständen der DGA und ihres Ex-Partners Rechnung trägt. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, ist es wichtig, dass Ihre Interessen in einem Gerichtsverfahren vertreten werden. Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Angelique van den Eshoff, Fachanwältin für Familienrecht (vFAS) bei SPEE advocaten & mediation. Sie ist eine sehr erfahrene Anwältin und Mediatorin und hat Erfahrung mit komplexen Scheidungen und Trennungen, auch im Fall von geschiedenen Unternehmern.

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