Wie allgemein bekannt, ist die BV (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht) eine juristische Person, deren Hauptzweck darin besteht, Gewinne für ihre Aktionäre zu erzielen. Stiftungen hingegen haben kein Gewinnmotiv und verfolgen ein soziales, gesellschaftliches oder ideelles Ziel. Unser Gesetzgeber unternimmt derzeit die ersten Schritte in Richtung einer besonderen Form der BV: der BVm.
Der Vorschlag zur Einführung der privaten Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung (BVm) ging letzte Woche in die Internetkonsultation. Der Zweck des Gesetzesvorlage ist die Anerkennung und Identifizierung von Sozialunternehmen, die zu einer BV gehören.
Nach Einführung der Gesetzgebung dürfen solche Unternehmen den Zusatz "BVm" oder "B.V.m." in ihrem Namen verwenden, sofern dies in der Gesetzgebung erwähnt wird. auf ihren Namen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Die BVm wird übrigens nicht zu einer neuen, eigenständigen Gesellschaft als juristische Person: Die BVm bleibt eine juristische Person mit einer BV als Rechtsform. Das bedeutet auch, dass die BVm alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss, die derzeit für gewöhnliche BVs gelten.
Ziel des BVm ist es, das Profil von Sozialunternehmen bei Auftraggebern, Finanziers, Kunden und anderen Dritten zu schärfen. Dann wird klar, dass für dieses Unternehmen die Erzielung einer sozialen Wirkung wichtiger ist als die Ausschüttung von Gewinn an die Aktionäre.
Ausgangspunkt ist, dass es den Unternehmern freisteht, sich an die vorgesehene gesetzliche Regelung und damit auch an die Regeln z.B. zur Gewinnverwendung, Wirkungsmessung und Rechenschaftslegung in einem jährlichen Sozialbericht zu binden.
Mehr Informationen zum BVm finden Sie hier.
Natürlich werden wir Sie über die Entwicklung des BVm auf dem Laufenden halten. Haben Sie bereits Fragen zur BV, BVm, Stiftung oder anderen Rechtsformen? Die Wirtschaftsanwälte von SPEE advocaten & mediation kennen sich aus.