12 Sep. 2023 Neue Regeln für die Turboliquidation ab 15. November 2023

Im Herbst dieses Jahres treten neue - vorerst vorübergehende - Regeln für die Turboliquidation in Kraft. Was das genau bedeutet, können Sie hier nachlesen:

Zu Beginn dieses Jahres haben wir unsere Leser bereits über die bevorstehenden Änderungen informiert.

Kurz gesagt, bringt das neue Gesetz drei Änderungen mit sich.

Erstens ist der (ehemalige) Vorstand der aufgelösten juristischen Person (einschließlich einer GmbH) verpflichtet, Finanzunterlagen offenzulegen und eventuelle Gläubiger schriftlich zu informieren. Darüber hinaus hat der Staatsanwalt die Möglichkeit, ein Verbot gegen den (ehemaligen) Vorstand zu verhängen. Schließlich werden die Gläubiger das Recht haben, die aufbewahrten Unterlagen der aufgelösten juristischen Person einzusehen, wenn der Vorstand seiner Rechenschaftspflicht nicht nachgekommen ist.

Wie bereits erwähnt, werden diese Vorschriften am 15. November in Kraft treten. Sie gelten für die Dauer von zwei Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Möchten Sie mehr über die (Turbo-)Liquidation von Unternehmen erfahren? Oder über andere gesellschaftsrechtliche Themen? Wenden Sie sich bitte an SPEE Rechtsanwälte & Mediation.

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