Die Corona-Pandemie und die verschiedenen Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang in Kraft getreten sind, sorgen regelmäßig für Diskussionen, auch am Arbeitsort. In diesem Fall geht es um einen Arbeitnehmer, der sich weigert, einen Mundschutz zu tragen und sich darüber hinaus in den sozialen Medien negativ über die Politik des Arbeitgebers äußert. Wird das Gericht ihren Arbeitsvertrag kündigen oder nicht?
Sachverhalt
Seit dem 15. November 2019 ist der Arbeitnehmer bei FamilySupporters Noordkop B.V. als Büroleiter beschäftigt. In einer E-Mail vom 29. September 2020, die an alle Mitarbeiter von FamilySupporters gerichtet war, teilte der Direktor von FamilySupporters unter anderem mit, dass aufgrund der Corona-Krise in den verschiedenen Filialen das Tragen eines Mundschutzes beim Betreten der Flure und Treppen vorgeschrieben sei. Es wurde auch angekündigt, dass ab dem 30. September 2020 in allen Filialen Mundschutz erhältlich sein wird. In einer E-Mail vom 30. September 2020 teilte der Leiter von FamilySupporters mit, dass das Tragen eines Mundschutzes in den Filialen vorgeschrieben ist, außer "beim Sitzen".
Ab dem 1. Dezember 2020 schreibt die nationale Regierung das Tragen eines Mundschutzes in allen öffentlichen Gebäuden vor. FamilySupporters hat in der Kommunikation mit seinen Mitarbeitern darauf geachtet. Am 3. Dezember 2020 bemerkte der Direktor, dass der Mitarbeiter bei der Arbeit erschien und durch den Flur, die Küche und das Büro der FamilySupporters-Einrichtung in Den Helder ging, ohne einen Mundschutz zu tragen. Der Geschäftsführer wandte sich an die Mitarbeiterin und forderte sie auf, einen Mundschutz zu tragen. Die Arbeitnehmerin weigerte sich und erklärte unter anderem, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Mundschutz tragen könne. Daraufhin forderte der Direktor die Mitarbeiterin auf, ein ärztliches Attest von ihrem Hausarzt anzufordern. In einem Bericht über das Gespräch vom 3. Dezember 2020 stellte der Direktor fest, dass die Mitarbeiterin sehr wütend und aufgeregt war und dass er ihr Verhalten als sehr ärgerlich und inakzeptabel empfand.
Anfang Dezember 2020 postete die Mitarbeiterin eine auch für Dritte sichtbare Nachricht auf Facebook, in der sie u.a. schrieb: "Ich werde nie vergessen... 04-12-2020 der Tag, an dem ich GEZWUNGEN wurde, mein Gesicht zu bedecken, gegen meinen Willen (und mein Grundrecht!), ausgerechnet von einem Mann". In einer E-Mail vom 10. Dezember 2020 bezog sich der Leiter von FamilySupporters auf ein Gespräch mit der Mitarbeiterin am 9. Dezember 2020 über den Konflikt mit der genannten Kollegin und wies die Mitarbeiterin darauf hin, dass ihr Verhalten und ihre Äußerungen beleidigend und verletzend seien. In einer E-Mail vom 11. Dezember 2020 wandte sich die Mitarbeiterin an die Leiterin von FamilySupporters und erwähnte unter anderem, dass sie keinen Mundschutz tragen kann und dass sie sich von der Leiterin und dem genannten Kollegen eingeschüchtert und diskriminiert fühlt.
Am 14. Dezember 2020 meldete sich der Arbeitnehmer krank. Am 21. Dezember 2020 meldete sich der Arbeitnehmer besser. Von diesem Zeitpunkt an arbeitete sie ausschließlich zu Hause.
Zwischen Januar und Juni 2021 versuchten die Parteien, ihren Streit durch eine Mediation beizulegen. Dies ist nicht gelungen. FamilySupporters beantragte die Auflösung des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer in erster Linie aus dem e-Grund, hilfsweise aus dem g-Grund.
Urteil
Der Richter ist der Ansicht, dass FamilySupporters befugt ist, angemessene Anweisungen für die Ausführung der Arbeit zu erteilen und die gute Ordnung im Unternehmen zu fördern.
FamilySupporters durfte daher seinen Mitarbeitern die Verpflichtung auferlegen, in den Filialen und am Arbeitsplatz einen Mundschutz zu tragen, was teilweise den nationalen Richtlinien entsprach.
Es ist erwiesen, dass der Arbeitnehmer sich der Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes widersetzte und dies auch weiterhin tat. Fest steht auch, dass sie sich wiederholt weigerte, am Arbeitsplatz einen Mundschutz zu tragen, und dass es deswegen zu Konflikten mit dem Direktor und einem Kollegen kam. Die Parteien haben sich gegenseitig beleidigendes und beleidigendes Verhalten sowie Einschüchterung und Diskriminierung vorgeworfen.
Schon aus diesem Grund kann das Amtsgericht nur zu dem Schluss kommen, dass das Arbeitsverhältnis dauerhaft und irreparabel gestört ist. FamilySupporters wird auch in seinem Argument unterstützt, dass die notwendige Vertrauensbasis verloren gegangen ist, da sich der Mitarbeiter in verschiedenen Berichten negativ über FamilySupporters und seinen Direktor geäußert hat. FamilySupporters hat auch Recht mit der Feststellung, dass die Arbeitnehmerin ihre Behauptung, sie könne aus medizinischen Gründen keinen Mundschutz tragen, nicht belegt hat bzw. trotz mehrfacher Aufforderung nicht belegen wollte. Es wäre Sache des Arbeitnehmers gewesen, dies zu tun.
FamilySupporters hat zwar versucht, die Beziehung durch Mediation zu reparieren, aber ohne Erfolg. Vor diesem Hintergrund ist eine Wiedereinstellung der Arbeitnehmerin nicht mehr möglich, auch in Anbetracht der Tatsache, dass FamilySupporters eine kleine Organisation ist und nicht ersichtlich ist, welche Position(en) die Arbeitnehmerin bekleiden könnte, in der die Störung des Arbeitsverhältnisses - zwischen ihr und dem Geschäftsführer, der zugleich ihr Schwager ist - keine Rolle mehr spielen würde. Dem Antrag des Arbeitnehmers, FamilySupporters anzuweisen, ein Übergangsgeld zu zahlen, kann stattgegeben werden.
Schlussfolgerung
Diskussionen über das Tragen von Mundschutz und andere Meinungsverschiedenheiten über Korona-Maßnahmen führen leider immer wieder zu Konflikten. Eine Mediation, wie sie in diesem Fall versucht wurde, kann eine Lösung sein. Wenn das nicht funktioniert, kann man natürlich auch vor Gericht gehen. Die Anwälte und Mediatoren von SPEE advocaten & Mediation helfen Ihnen in solchen Fällen gerne weiter.