Das Gericht kann Minderjährige ab 12 Jahren auffordern, sich in einem Schreiben oder in einer so genannten Kinderanhörung zu äußern, wenn die Eltern an einem Gerichtsverfahren beteiligt sind. Die Meinung des Kindes wird im Verfahren berücksichtigt, aber es ist nicht so, dass ein Kind zum Beispiel den Elternteil mit dem Hauptwohnsitz wählen kann. Es gibt auch die Möglichkeit für Kinder, sich selbst an einen Richter zu wenden, die so genannte informelle Rechtshilfe.
Nach niederländischem Recht kann ein minderjähriges Kind ab 12 Jahren oder ein Minderjähriger, der als fähig angesehen werden kann, seine Interessen richtig wahrzunehmen, einen Antrag bei Gericht stellen. Wenn das Kind jünger als 12 Jahre ist, muss es daher in der Lage sein, seine eigenen Interessen wahrzunehmen. Das Kind sollte in der Lage sein, sich eine Meinung zu bilden und diese zu äußern.
Ein Minderjähriger kann sich an das Gericht wenden für:
- Festlegung einer Besuchsregelung, Anpassung oder Beendigung;
- Einrichtung einer Informations- und Konsultationsvereinbarung;
- Anpassung der elterlichen Sorge;
- die Ernennung einer Person, die seine Interessen wahrnimmt, eine sogenannte "besonderer Vormund".
Der Minderjährige muss keinen offiziellen Antrag stellen, sondern kann den Richter ganz einfach anrufen oder ihm schreiben.
Auf Antrag des Kindes prüft der Richter, welche nächsten Schritte dem Wohl des Kindes dienen. Häufig wird das Kind zu einem Treffen eingeladen, um dem Richter den Antrag zu erläutern. Der Richter wird sich stets mit den Eltern beraten und gegebenenfalls mit Hilfe des Kinderschutzrates abwägen, was die beste Lösung für die anstehenden Probleme ist. Der Richter wird alle Fakten und Umstände abwägen, um eine Entscheidung zu treffen. Nicht der Wunsch des Kindes, sondern das Wohl des Kindes steht an erster Stelle.
Wenn ein Kind zum Beispiel angibt, dass es den anderen Elternteil kaum noch besuchen möchte, kann der Richter dennoch zu dem Schluss kommen, dass es für das Kind nicht gut ist, keinen Kontakt zu diesem Elternteil zu haben, auch wenn es zu Hause bei diesem Elternteil manchmal nicht schön ist. Eventuell sollte mit Hilfe Dritter über Dinge gesprochen werden, die nicht gut laufen. Es kann auch ein Beratungsprogramm geben, um Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern zu verbessern.
Durch diese informelle Eingabe wird ein Richter den Antrag des Kindes ernsthaft prüfen und das Kind kann sich selbst Gehör verschaffen. Bei der Anhörung wird der Richter jedoch prüfen, ob das Kind den Antrag sorgfältig überlegt hat und ob es sich wirklich um einen Antrag des Kindes selbst handelt.
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