21 Nov. 2023 Indexierung der unterhaltszahlungen 2024 so hoch wie nie zuvor: gibt es auswege?

Die Zeit ist reif! Der vom Ministerium für Justiz und Sicherheit festgelegte Indexierungssatz für Partner- und Kindesunterhalt ist bekannt. Sowohl für Unterhaltszahler als auch für Unterhaltsempfänger ist es wichtig, die gesetzliche Indexierung der Unterhaltsverpflichtungen zu kennen. Denn sie gibt Aufschluss über die finanzielle Situation im kommenden Jahr. Alle Unterhaltsbeträge werden ab dem 1. Januar 2024 um diesen Prozentsatz erhöht, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen. Und keine Angst, der Indexierungssatz für 2024 liegt bei satten 6,2 %. So hoch war der Indexierungssatz zuletzt 1983 (6,4 %). Ein so hoher Indexierungssatz kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Kaufkraft haben. Viele werden sich fragen, ob es Möglichkeiten gibt, etwas dagegen zu tun.

Was ist die gesetzliche Indexierung?

Bei der gesetzlichen Indexierung handelt es sich um einen Mechanismus, der sicherstellt, dass die Unterhaltsbeträge jährlich an den Anstieg der Lebenshaltungskosten angepasst werden. Damit soll ein Ausgleich für die gestiegenen Kosten geschaffen werden. Diese Anpassung basiert auf dem Preisindex für den Familienverbrauch, der vom niederländischen Statistikamt (CBS) festgelegt wird.

Warum Indexierung?

Mit der gesetzlichen Indexierung soll sichergestellt werden, dass die Kaufkraft der Unterhaltsempfänger mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Schritt hält. So wird verhindert, dass die Unterhaltsbeträge nicht mit den inflationsbedingten Preissteigerungen Schritt halten können. Auf diese Weise bleibt die finanzielle Lage des Unterhaltsempfängers so weit wie möglich stabil.

Wie wird die Indexierung berechnet?

Die Indexierung wird jährlich automatisch auf der Grundlage des Preisindexes für den Familienverbrauch festgelegt und vom Ministerium für Justiz und Sicherheit bekannt gegeben. Die Richter müssen darüber nicht gesondert entscheiden; es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene automatische Anpassung. Die Prozentsätze werden in der Regel im November des Vorjahres bekannt gegeben und gelten ab 1. Januar des Folgejahres.

Wichtigkeit des Bewusstseins:

Es ist sehr wichtig, dass sowohl Unterhaltspflichtige als auch -berechtigte die gesetzliche Indexierung kennen und sie jährlich anwenden. Die Nichteinhaltung der Indexierung kann zu Rechtsstreitigkeiten und unnötigen Komplikationen führen. Für Unterhaltspflichtige bedeutet die gesetzliche Indexierung, dass sie den Unterhaltsbetrag jährlich um den festgelegten Prozentsatz erhöhen müssen. Für den Unterhaltspflichtigen bedeutet dies, dass er damit rechnen kann, dass sein Unterhaltsbetrag mit den allgemeinen Kostensteigerungen wächst.

Was kann der Unterhaltszahler gegen diese gesetzliche Erhöhung tun?

Gemäß Artikel 1:401 des Zivilgesetzbuchs kann eine Partei einen Antrag auf Änderung des Unterhaltsbetrags stellen, wenn sich die Umstände seit dem letzten Urteil wesentlich geändert haben. Diese Änderung muss derart sein, dass der Unterhaltsbetrag nicht mehr den gesetzlichen Normen entspricht. Ein hoher Indexierungssatz allein reicht zwar in der Regel nicht aus, um eine Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung nach dieser Rechtsvorschrift zu erzwingen, er kann sich aber indirekt auf die finanzielle Lage des Unterhaltspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten auswirken. In einigen Fällen kann ein deutlich höherer Indexierungssatz zu einer stärkeren finanziellen Belastung des Unterhaltspflichtigen führen, was eine langfristige Änderung der Umstände rechtfertigen könnte. Während zum Beispiel die Indexierung in den letzten Jahren vielleicht eine Zeit lang problematisch war, obwohl die Sätze um die 3 % lagen, könnte der aktuelle Satz von 6,2 % der sprichwörtliche Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Änderung der Umstände

In Verbindung mit der jährlichen Indexierung ist es auch wichtig, auf andere Veränderungen der Umstände hinzuweisen. Änderungen der Umstände können von einem Rückgang des Einkommens des Unterhaltspflichtigen bis hin zu einem Anstieg des Finanzbedarfs des Unterhaltsempfängers reichen. Auch Veränderungen in der familiären Situation, wie die Geburt neuer Kinder, können als relevante Umstände gelten. Man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass nicht jede Änderung der Umstände eine Änderung im Sinne von Artikel 1:401 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs ist. Es muss sich um eine rechtlich relevante Änderung handeln, die dazu führt, dass der frühere Unterhaltsbescheid oder die frühere Unterhaltsvereinbarung nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es ist unerheblich, ob diese Umstände vorhersehbar oder bekannt waren, als der ursprüngliche Unterhaltsbetrag festgelegt wurde. Es kommt nur darauf an, ob diese Umstände in einer Weise berücksichtigt wurden, dass sie als Grundlage für die Festsetzung des Beitrags gelten müssen. Gemeinsam mit einem Fachanwalt für Familienrecht können Sie in Ihrer konkreten Situation prüfen, ob eine relevante Änderung der Umstände vorliegt, die für sich allein oder in Verbindung mit der gesetzlichen Indexierung Anlass zu einer Herabsetzung der Unterhaltspflicht gibt.

Fazit

Während die gesetzliche Indexierung eine jährliche Anpassung der Unterhaltsbeträge an die Inflation gewährleistet, bietet Artikel 1:401 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen rechtlichen Rahmen für Situationen, in denen Änderungen der Umstände von Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten eine Überprüfung rechtfertigen. Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht spielt eine wichtige Rolle bei der Beratung über die Durchführbarkeit solcher Anträge und bei der Begleitung durch das Verfahren zur Herbeiführung einer Änderung. Dies kann im Wege der Mediation oder durch eine andere Beratungssituation mit dem Unterhaltsberechtigten geschehen, aber wenn eine Beratung wirklich nicht möglich ist, kann auch ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Rat? Dann wenden Sie sich an die Fachanwältin für Familienrecht Angelique van den Eshoff oder Marion van Acker von SPEE advocaten & mediation.

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