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20 Aug 2021 IP-Update: Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Einführung der Transparenzpflicht ab dem 7. Juni 2022

Ab dem 7. Juni 2022 wird das niederländische Urheberrechtsgesetz als Folge der europäischen Gesetzgebung eine Transparenzpflicht enthalten. Lesen Sie hier mehr darüber, was das bedeutet.

Inhalt der Verpflichtung zur Transparenz

Die Änderung des niederländischen Urheberrechtsgesetzes, genauer gesagt des Paragraphen 25ca, wird am 7. Juni 2022 in Kraft treten. Dies ist zwar noch eine Weile hin, aber es ist ratsam, sich darauf vorzubereiten, da die Änderung zu diesem Zeitpunkt sofort für alle bestehenden Verträge gilt.

Die Verpflichtung zur Transparenz bedeutet, dass die Betreiber von urheberrechtlich geschütztem Material die Urheber einmal im Jahr über die Verwertung ihrer Werke informieren müssen. So muss der Betreiber den Urheber über die Formen der Verwertung, die Einnahmen und die dem Urheber geschuldete Vergütung informieren. Diese Informationen müssen aktuell, relevant und vollständig sein.

Die Urheber können anhand der Übersicht, die sie erhalten, überprüfen, ob sie eine "angemessene" Vergütung für die Verwertung ihrer Urheberrechte erhalten. Die Vergütung muss "angemessen und verhältnismäßig" sein.

Hat der ursprüngliche Betreiber das Urheberrecht oder eine Unterlizenz an einen Dritten lizenziert, so ist dieser Dritte grundsätzlich verpflichtet, dem ursprünglichen Betreiber die Informationen zur Verfügung zu stellen. Der ursprüngliche Betreiber muss die Informationen dann in unveränderter Form an den Ersteller weiterleiten. Wenn der ursprüngliche Betreiber dies nicht tut, kann der Urheber die Informationen auch direkt anfordern.

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen von der Transparenzpflicht, und zwar:
- Wenn der Anteil des Urhebers an der Schaffung des Gesamtwerks nicht erheblich ist;
- Wenn der Verwaltungsaufwand für die Bereitstellung der Informationen nachweislich in keinem Verhältnis zu den Einnahmen aus der Verwertung des Werks steht.

Verstoß gegen die Transparenzpflicht

Kommt der Betreiber der Transparenzverpflichtung nicht nach, kann der Urheber des Materials die Lizenz oder die übertragenen Rechte zurückziehen. Allerdings muss er dem Betreiber eine angemessene Frist für die Übermittlung der Informationen einräumen.

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