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27 Feb 2024 Eheverträge und Erbschaftssteuer: Ein erhellendes Urteil des Obersten Gerichtshofs

Der Abschluss oder die Änderung von Eheverträgen während der Ehe ist eine Option, die es Paaren ermöglicht, die finanziellen Beziehungen zwischen ihnen an veränderte Umstände oder Erkenntnisse anzupassen. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Überlegungen und fachkundige Beratung, da sich solche Änderungen nicht nur auf die Beziehung zwischen den Ehegatten auswirken, sondern auch die Verteilung des Vermögens im Falle der Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod beeinflussen können. Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Vor dem Abschluss oder der Änderung von Eheverträgen ist es wichtig, dass beide Partner umfassend über die Auswirkungen der neuen oder geänderten Bedingungen informiert sind, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf mögliche steuerliche Folgen. Dieser Schritt kann die finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit in der Ehe stärken, erfordert aber ein überlegtes Vorgehen und die Konsultation nicht nur von Rechtsberatern wie einem Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, sondern auch von Steuer- und Finanzberatern, um unbeabsichtigte negative Folgen zu vermeiden.

Eheverträge als verdeckte Schenkung?

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 16. Februar 2024 (ECLI:NL:HR:2024:239) verdeutlicht dies einmal mehr. In diesem Urteil ging es um die Frage, ob der Abschluss eines Ehevertrags kurz vor dem Tod eines der Ehegatten als Schenkung im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes von 1956 angesehen werden kann und ob dies zu einem steuerpflichtigen Erwerb für Zwecke der Erbschaftssteuer führt. Mit anderen Worten: Musste die überlebende Ehefrau Erbschaftssteuer auf das zahlen, was sie durch den Abschluss des Ehevertrags erworben hatte? Dieser Fall war ein wichtiger Präzedenzfall auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob die im Ehevertrag vereinbarte Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, bei der der überlebende Ehegatte einen größeren Anteil am gemeinsamen Vermögen erhalten sollte, als Schenkung eingestuft werden konnte. Dies war wichtig, weil es möglicherweise zu einer höheren Erbschaftssteuerveranlagung führte.

Der Sachverhalt:

Die Frau und ihr Ehemann, mit dem sie seit 33 Jahren in einer Liebesbeziehung lebte, hatten 2015 zunächst in Gütergemeinschaft geheiratet. Am 19. Oktober 2017 schlossen sie dann einen Ehevertrag, in dem sie vereinbarten, dass der Ehemann Anspruch auf 10 % und die Ehefrau auf 90 % der Schulden und des Vermögens der Gütergemeinschaft hat. Der Ehemann starb kurz nach Abschluss dieser Vereinbarungen im Dezember 2017 und die Ehefrau war seine Alleinerbin. Dies führte zu der Frage, ob diese Aufteilung als Schenkung mit den entsprechenden steuerlichen Folgen zu betrachten ist. Denn ohne den Ehevertrag hätte die Ehefrau 50 % des gemeinsamen Vermögens geerbt, während sie jetzt nur 10 % erbt.

Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass ein Rechtsmissbrauch (fraus legis) vorliegt, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Der Oberste Gerichtshof hatte zu beurteilen, ob dieser Akt tatsächlich als Schenkung zu qualifizieren ist und ob der angewandte Ehevertrag im Rahmen des Erbschaftssteuergesetzes von 1956 steuerlich akzeptabel ist.

Urteil des Obersten Gerichtshofs: nur in Ausnahmefällen Gesetzesumgehung

Der Oberste Gerichtshof entschied zunächst, dass der Abschluss eines Ehevertrags an sich keine Schenkung darstellt, da es sich noch nicht um eine einseitige Vermögensübertragung handelt, die für eine Schenkung charakteristisch ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Abschluss eines Ehevertrags niemals eine Rechtsumgehung darstellen kann. In Ausnahmefällen kann dies nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs sogar der Fall sein. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn:

  1. die Vermeidung der Erbschaftssteuer das entscheidende Motiv war, und
  2. . es dem Sinn und Zweck des Erbschaftsteuergesetzes zuwiderlaufen würde, wenn die Vermögensübertragung zwischen den Ehegatten und der anschließende Tod eines der Ehegatten nicht als erbrechtlicher Erwerb angesehen würde.

.

Letzteres ist der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrags so gut wie sicher war, dass der Ehegatte, der dadurch den geringsten Anteil am gemeinsamen Vermögen erhält, vor dem anderen Ehegatten stirbt.

Das Gericht habe einen falschen Maßstab angelegt, indem es auf die gleichen Lebens- und Sterbewahrscheinlichkeiten der Ehegatten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrags abgestellt habe, anstatt den richtigen Maßstab anzulegen: War es so gut wie sicher, dass der Erblasser früher sterben würde als der überlebende Ehegatte, so dass die Vermögensverschiebung mit dem Hauptziel der Vermeidung der Erbschaftssteuer stattfand? Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs hat der Steuerinspektor dem Gericht keine Tatsachen und Umstände vorgetragen, die zu dem Schluss führen könnten, dass es am 19. Oktober 2017 so gut wie sicher war, dass der Ehemann vor der Ehefrau sterben würde. Der Oberste Gerichtshof stellt daher fest, dass es keinen Grund gibt, in dieser Situation von einem erbrechtlichen Erwerb unter Anwendung von fraus legis zu sprechen.

Sachkundige Berater von größter Bedeutung::

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf die Praxis des Familienrechts, des Erbrechts und des Steuerrechts. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Paare, die Auswirkungen des Abschlusses von Eheverträgen sorgfältig abzuwägen, insbesondere in Situationen, in denen der Gesundheitszustand eines der Partner eine Rolle bei der künftigen Verteilung des gemeinsamen Vermögens spielen kann. Das Urteil verdeutlicht auch, wie die Rechtsprechung in Fällen eingreifen kann, in denen versucht wird, das Gesetz zu umgehen, um Steuervorteile zu erlangen.

Für Anwälte und Berater im Familien- und Steuerrecht unterstreicht dieses Urteil, wie wichtig es ist, bei der Nachlassplanung eng zusammenzuarbeiten und dabei sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Auswirkungen von Eheverträgen zu berücksichtigen. Das Urteil bietet auch Anhaltspunkte für die Beurteilung ähnlicher Fälle, wobei die Motive für den Abschluss von Eheverträgen und die voraussichtliche Lebenserwartung der Ehegatten von zentraler Bedeutung für die Beurteilung der Frage sind, ob versucht wurde, die Erbschaftssteuer zu vermeiden.

Denken Sie darüber nach, einen Ehevertrag abzuschließen oder zu ändern? Oder möchten Sie Ihren bestehenden Ehevertrag überprüfen lassen? Dann wenden Sie sich an Angelique van den Eshoff, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht bei SPEE advocaten & mediation, für fachkundige Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines guten Ehevertrags. Wir verfügen auch über ein gutes Netzwerk von Beratern anderer relevanter Disziplinen, so dass ein ganzheitlicher Ansatz zu den Möglichkeiten gehört.

 

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