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2 Sep 2022 Hoe verhoudt een "lopende" mediation zich tot gerechtelijke procedures?

Wir haben eine Entscheidung der Schiedsstelle für Baustreitigkeiten in einem Eilverfahren zur Kenntnis genommen: Der Kläger wurde mit seiner Klage im Zusammenhang mit einer Schlichtungsklausel und der noch laufenden Schlichtung/Mediation für unzulässig erklärt.

Aus dem Urteil:
"Die Parteien stellen fest, dass das Mediations-/Mediationsverfahren nicht beendet ist. Die Klägerin hat bei der Anhörung angegeben, dass sie das Verfahren ebenfalls fortsetzen möchte. Artikel 32 (Allgemeine Geschäftsbedingungen) steht daher grundsätzlich der Einleitung dieses Schiedsverfahrens entgegen und führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit des Klägers."

Artikel 32 Absatz 1 des Combination Agreement legt, soweit hier relevant, fest, dass alle Streitigkeiten, die sich aus dem Combination Agreement ergeben, durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Anschließend heißt es in Artikel 32 Absatz 2: "Wenn die Schlichtung beendet wurde, ohne dass eine Einigung erzielt wurde, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren gemäß der Satzung des Schiedsgerichts für Bauunternehmen in den Niederlanden beigelegt ...[...]".

Lesen Sie das Urteil hier.

Haben Sie Fragen zu diesem Artikel oder zur Mediation? Bitte wenden Sie sich an unsere beim MfN registrierte Mediatorin Monique Spee.

SPEE advocaten & mediation Maastricht

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