Der Oberste Gerichtshof hat vor kurzem ein wichtiges Urteil über den Zeitpunkt der Aufteilung des Gemeinschaftsvermögens und den Bezugszeitpunkt für die Bewertung gefällt.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in diesem Fall ist unter anderem von großer Bedeutung, wenn Vermögenswerte geteilt werden müssen. Der (Bezugs-)Zeitpunkt der Teilung erweist sich als entscheidend für die Bestimmung der Höhe des aufzuteilenden Vermögens. Interessiert? Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Einer der komplexesten Aspekte einer Scheidung ist die Aufteilung von Vermögenswerten, die vor oder während der Ehe erworben wurden. Die Art und Weise, wie dieses Vermögen aufgeteilt wird, hängt vom geltenden Güterstand ab: allgemeine Gütergemeinschaft, beschränkte Gütergemeinschaft oder Ehevertrag.
Gesamte Gütergemeinschaft
In den Niederlanden gilt für Ehen, die vor dem 1. Januar 2018 geschlossen wurden, die allgemeine Gütergemeinschaft, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Dabei gelten alle Vermögenswerte und Schulden, die beide Ehegatten vor und während der Ehe angesammelt haben, als gemeinsames Vermögen. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinsame Vermögen grundsätzlich hälftig geteilt, es sei denn, es liegen Gründe vor, davon abzuweichen.
Begrenzte Gütergemeinschaft
Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 hat sich das Standard-Ehe-Regime in den Niederlanden geändert. Wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, gilt nun automatisch die beschränkte Gütergemeinschaft. Nach dieser Regelung bleiben Vermögenswerte und Schulden, die vor der Ehe oder nach der Ehe durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurden, Privateigentum des jeweiligen Ehepartners. Alles andere wird als gemeinsames Eigentum betrachtet.
Eheliche Bedingungen
Die Ehegatten können auch einen Ehevertrag abschließen, bevor sie heiraten. Darin können sie Vereinbarungen über die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung treffen. Diese Vereinbarungen können sehr detailliert und auf die Wünsche des Paares zugeschnitten sein. Der Abschluss eines Ehevertrags bietet ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Regelung der finanziellen Aspekte einer Ehe.
Bei Scheidungen, Erbschaften oder anderen Situationen, in denen gemeinsames Vermögen aufgeteilt werden muss, ist es wichtig, den Umfang dieses Vermögens und den Zeitpunkt der Aufteilung zu bestimmen. Dies sind entscheidende Aspekte des rechtlichen Verfahrens, da sie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten bestimmen. In diesem Artikel werden wir den Umfang des zu teilenden gemeinsamen Vermögens und den Stichtag der Teilung erörtern.
Der Umfang des aufzuteilenden Gesamtguts
Unabhängig vom Güterstand ist der Stichtag für die Bestimmung des Umfangs des aufzuteilenden Vermögens der Tag, an dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird. Die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Vermögenswerte und Schulden werden in die Aufteilung oder Aufrechnung einbezogen. Der anzuwendende Güterstand bestimmt, ob und wie die Vermögenswerte und Schulden eine Rolle spielen. Der Umfang des aufzuteilenden Vermögens kann von Immobilien wie Häusern und Grundstücken oder Betriebsvermögen wie Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bis hin zu beweglichem Vermögen wie Geld, Fahrzeugen und persönlichem Eigentum reichen. Alle Vermögenswerte und Schulden, die an oder nach diesem Datum erworben oder begründet wurden, sind in der Regel von der Aufteilung ausgeschlossen und bleiben privat.
Es ist wichtig, ein vollständiges Inventar der am Stichtag vorhandenen Vermögenswerte zu erstellen, bevor die Aufteilung erfolgen kann. Dieses Inventar sollte genau und detailliert sein, damit keine wichtigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten übersehen werden. Es kann notwendig sein, Sachverständige wie Gutachter oder Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, um den Wert bestimmter Vermögenswerte zu ermitteln, insbesondere wenn es sich um komplexe Finanzanlagen oder Geschäftsanteile handelt.
Der Stichtag der Aufteilung
Der Teilungsstichtag ist der Zeitpunkt, an dem der Wert des Gesamtguts für die Zwecke der Teilung bestimmt wird. Dieser Zeitpunkt kann variieren, aber der Ausgangspunkt in Scheidungsfällen ist, dass dieser Stichtag in der Regel der Zeitpunkt ist, an dem das betreffende Vermögen tatsächlich verteilt wird. Dies ist nur dann anders, wenn die scheidenden Ehegatten gemeinsam einen anderen Stichtag vereinbaren oder wenn in Ausnahmefällen die Billigkeit und die Gerechtigkeit einen anderen Stichtag erfordern.
Obwohl dieser Grundsatz recht eindeutig zu sein scheint, herrscht häufig Unklarheit über diesen Stichtag.
Mehr Klarheit über den Stichtag durch den Obersten Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich (HR 8. Dezember 2023 ECLI:NL:HR:2023:1722) über den Zeitpunkt der Teilung des gemeinschaftlichen Eigentums und den Bezugszeitpunkt für die Bewertung entschieden.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in dieser Rechtssache ist wichtig, weil sie die Teilung einer Gütergemeinschaft betrifft und der (Bezugs-)Zeitpunkt der Teilung in solchen Fällen eine entscheidende Frage ist.
In diesem Fall waren die Parteien auf der Grundlage eines Ehevertrags verheiratet, der jegliche Gütergemeinschaft ausschloss. Der Ehemann beantragte, die Aufteilung von fünf einfachen Grundstücksgemeinschaften zwischen ihnen gemäß seinem Vorschlag festzulegen. Am 14. Dezember 2018 entschied das Gericht, dass vier der fünf Immobilien dem Ehemann vorbehaltlich bestimmter Bedingungen in Bezug auf die Hypothekendarlehen zugewiesen werden sollten. Sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau legten gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung ein. Das Gericht sprach schließlich dem Ehemann die Immobilien unter bestimmten Bedingungen zu. Die Entscheidung des Gerichts wurde im Kassationsverfahren angefochten.
In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs geht es um die Bestimmung des richtigen Zeitpunkts für die Aufteilung der Immobilie, die für die Bewertung der Immobilie von großer Bedeutung ist. Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass das Gericht die Aufteilung der Immobilie bereits am 14. Dezember 2018 festgelegt hatte und dass dieses Datum als Datum der Aufteilung zu betrachten ist, unabhängig davon, ob die Bedingungen bezüglich der Hypothekendarlehen erfüllt wurden.
Dies bedeutet, dass das Urteil des Erstgerichts, das einen anderen Zeitpunkt zugrunde gelegt hatte, aufgehoben und die Sache zur weiteren Verhandlung an ein anderes Gericht verwiesen wird.
Die Bedeutung dieses Urteils liegt in der Klärung der Regeln für den Aufteilungszeitpunkt und der Vermeidung von Unklarheiten und Streitigkeiten in dieser Frage. Sie gibt Richtern und Parteien eine klare Richtschnur für die Bewertung von Immobilien, aber die Richtlinie gilt natürlich auch für die Bewertung anderer zu teilender Vermögenswerte.
Die konkrete Anwendung der Richtlinie auf die Aufteilung von Vermögenswerten führt zu der Schlussfolgerung, dass der entscheidende Stichtag für die Bewertung der aufzuteilenden Vermögenswerte im Prinzip der Tag ist, an dem das Gericht über die Aufteilung entscheidet. Da gerichtliche Verfahren über die Aufteilung von Vermögenswerten recht langwierig sein können, kann es daher sinnvoll sein, diesen Termin möglichst im Voraus mit der anderen Partei zu vereinbaren. Dies erleichtert die Klärung der Höhe des Wertes des aufzuteilenden Vermögens und vermeidet Unklarheiten darüber.
Die Aufteilung von Vermögenswerten nach einer Scheidung ist ein komplizierter Prozess, insbesondere für Geschäftsinhaber mit komplexen finanziellen Interessen. Es ist unerlässlich, sich rechtlich beraten zu lassen und einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt zu beauftragen, um Ihre Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass das Vermögen fair und gerecht aufgeteilt wird. Unabhängig davon, ob Sie in allgemeiner Gütergemeinschaft, beschränkter Gütergemeinschaft oder mit einem Ehevertrag verheiratet sind, kann ein spezialisierter Anwalt Ihnen helfen, sich im rechtlichen Verfahren zurechtzufinden und eine gerechte Aufteilung des Vermögens zu erreichen.
Wenden Sie sich an die erfahrenen Familienrechtsanwälte von SPEE Rechtsanwälte & Mediation, um fachkundige Beratung und Unterstützung in Ihrem Scheidungsfall zu erhalten, z. B. wenn es um Vermögen geht, wenn Sie Unternehmer sind und sich scheiden lassen wollen oder wenn Sie andere Fragen zu Scheidung, Aufteilung oder Unterhalt haben.