9 Feb. 2022 Hilfe, ich kann meinen Angestellten wirklich nicht entbehren, was nun?

Ausnahmen von den Corona-Regeln für Mitarbeiter in wesentlichen Geschäftsprozessen

Mit der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus sind die meisten von uns mit den Vorschriften über Isolierung und Quarantäne konfrontiert. Dies hat auch große Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Viele Arbeitgeber haben Schwierigkeiten, Personal für ihre Unternehmen zu finden. Wussten Sie, dass es Ausnahmeregelungen für Arbeitnehmer in wesentlichen Geschäftsprozessen gibt?

Was ist ein wesentlicher Geschäftsprozess?

Ein Arbeitnehmer, der in einem wesentlichen Geschäftsprozess arbeitet, darf unter bestimmten Bedingungen zur Arbeit gehen (siehe unten). Aber für welche Arbeitnehmer gilt das?

  • Es muss sich um einen Arbeitnehmer handeln, der für den Fortbestand der Organisation unerlässlich ist. Ohne diesen Mitarbeiter wäre der Geschäftsbetrieb stark beeinträchtigt.
  • Der Arbeitnehmer kann nicht ersetzt werden.
  • Der Arbeitnehmer kann seine Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen.
  • Der Mitarbeiter hat keine Beschwerden und ist nicht positiv auf Corona getestet worden

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Wann kann dieser Arbeitnehmer noch zur Arbeit kommen?

  • Wenn er oder sie in engem Kontakt mit einer Person stand, die positiv auf Corona getestet wurde, oder wenn der Mitarbeiter einen Mitbewohner hat, der an Corona erkrankt ist. Enger Kontakt bedeutet, dass man sich innerhalb von 24 Stunden mindestens 15 Minuten lang in einem Umkreis von 1,5 Metern um eine an Korona erkrankte Person aufgehalten hat. Wie bereits erwähnt, darf der Arbeitnehmer selbst keine Corona-Beschwerden haben und darf nicht positiv getestet worden sein.
  • Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

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  1. Der Arbeitgeber berät sich mit dem Betriebsrat, der Personalvertretung oder der Personalversammlung darüber, welche Funktionen wesentlich sind. Der Arbeitgeber benötigt die Zustimmung des Betriebsrats oder der Personalvertretung oder den Rat der Personalvertretung.
  2. Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen in angemessener Absprache Vereinbarungen darüber, welche Geschäftsprozesse wesentlich sind.
  3. Die aktuellen Risiken sind in einer RI&E enthalten.
  4. Der Arbeitgeber und/oder die Arbeitnehmer können den Betriebsarzt oder den Dienst für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz um Rat fragen, der sich auf die RI&E bezieht. Die Ausnahmen für wesentliche Geschäftsprozesse dürfen nicht zu einer Erhöhung der Kontaminationsrisiken am Arbeitsplatz führen.
  5. Der Arbeitnehmer hat immer die Wahl, in Quarantäne zu gehen und nicht zur Arbeit zu kommen.
  6. Es besteht keine Verpflichtung zur Prüfung.

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Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter von einem wichtigen Geschäftsprozess zur Arbeit kommt?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Vereinbarungen zur Überwachung der Sicherheit am Arbeitsplatz treffen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind gemeinsam für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich. Hier gilt das Folgende:

  • Der Mitarbeiter macht jeden Tag vor Arbeitsbeginn einen Selbsttest. Der Arbeitgeber muss diese Tests kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Am 5. Tag nach dem engen Kontakt mit der infizierten Person lässt sich der Arbeitnehmer bei der GGD testen.
  • Der Arbeitgeber stellt am Arbeitsplatz Mund-Nasen-Schutzmasken zur Verfügung.
  • Jeder sollte einen Abstand von 1,5 Metern zum Arbeitsplatz einhalten.
  • Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz gut belüftet ist.
  • Bei Beschwerden geht der Mitarbeiter sofort nach Hause und wird in Quarantäne gestellt.
  • Die Leitlinien greifen nicht in die bestehenden Arbeitsbeziehungen oder in die Rechte der Arbeitnehmer ein.

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Wo können Arbeitnehmer ihre Beschwerden vorbringen?

Die Arbeitnehmer können der Arbeitsaufsichtsbehörde Beschwerden oder Hinweise zur Sicherheit am Arbeitsplatz oder zu den Arbeitsbedingungen melden. Die bestehenden Protokolle gelten für den Pflegesektor.

Schlussfolgerung

Haben Sie auch Fragen zu den Corona-Regeln am Arbeitsplatz? Oder sind Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und haben Sie andere arbeitsrechtliche Fragen? Das Team von SPEE Rechtsanwälte & Mediation ist bereit, Sie zu unterstützen.

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