Seit Mittwoch, dem 18. März, sind die Grenzen nach Belgien für nicht notwendige Reisen geschlossen.
Angehörige essenzieller Berufe wie Pflegekräfte oder Personen, die in einer lebenswichtigen Branche tätig sind, müssen aufgrund der Kontrollen lange Wartezeiten an den Grenzübergängen in Kauf nehmen.
Seit Sonntag, dem 22. März, können diese Grenzgänger eine Plakette nutzen, um die Grenze zwischen Belgien und den Niederlanden schneller zu überqueren.
Die Plakette darf ausschließlich von diesen Personen verwendet werden. Verstöße gegen das Verbot nicht notwendiger Reisen sind strafbar. Die belgischen Behörden kontrollieren die Einhaltung dieses Verbots genau.
Die Verwendung einer Plakette aufgrund falscher Angaben erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung und stellt eine strafbare Handlung dar.
Ausnahmen
- Waren- und Dienstleistungsverkehr darf die Grenze wie gewohnt überqueren. Grenzgänger und andere, die die Grenze überqueren müssen, können das auch weiterhin tun. Allerdings müssen Sie sich dabei an spezifische Bestimmungen halten:
- Personen, die weder in einer lebenswichtigen Branche tätig sind noch einen essenziellen Beruf ausüben, müssen mittels einer Arbeitgeberbescheinigung nachweisen, dass sie die Grenze aus beruflichen Gründen überqueren müssen.
- Im Zusammenhang mit Fahrten von A nach B in den Niederlanden ist es nicht gestattet, die Grenze zu Belgien zu überqueren, auch nicht im Pendelverkehr.
Ausnahmen gelten nur für Personen in lebenswichtigen Branchen oder mit einem essenziellen Beruf, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit unterwegs sind und über eine Plakette verfügen.
Plaketten können auf der Website des Nationalen Krisenzentrums in Belgien beantragt werden.
Benötigen Sie weitere Informationen? Die Anwälte und Anwältinnen von SPEE advocaten & mediation unterstützen Sie selbstverständlich auch in diesen Zeiten mit Rat und Tat!