6 Jan. 2023 Gute Absichten? Werfen Sie einen Blick in Ihren Gesellschaftervertrag!

Tipps für Aktionäre für einen guten rechtlichen Start ins Jahr 2023

Neues Jahr, neue Chancen, auch für Sie als Unternehmer! Haben Sie noch keine guten Vorsätze gefasst? Dann haben wir etwas für Sie, wenn Sie Aktionär einer BV mit mehreren Aktionären sind. Erinnern Sie sich noch genau daran, was Sie mit Ihren Mitgesellschaftern vereinbart haben, als Sie die Partnerschaft gegründet haben? Sind die Vereinbarungen noch korrekt? Und handeln Sie in Ihrem Unternehmen entsprechend? Herzlichen Glückwunsch, dann brauchen Sie nicht weiter zu lesen. Wenn Sie nicht alle Fragen mit "Ja" beantworten können, lesen Sie hier weiter.

Prüfen Sie zunächst, ob Sie bei der Gründung der Geschäftspartnerschaft einen Gesellschaftervertrag abgeschlossen haben. Wenn das schon einige Zeit her ist, ist es wahrscheinlich, dass die Vereinbarungen von damals nicht mehr nahtlos in die heutige Situation passen. Vielleicht haben sich die Wünsche im Laufe der Jahre geändert oder die Satzung der BV hat sich in der Zwischenzeit geändert. Oder habe ich Sie sagen hören, dass Sie noch gar keinen Aktionärsvertrag haben? Dann ist unser Tipp, nicht länger zu warten!

Woran sollten Sie denken, wenn es um eine Aktionärsvereinbarung geht? Ein paar Skizzen:

  • Obligatorisches Angebot von Aktien: Wann muss ein Aktionär seine Aktien den anderen Aktionären zum Kauf anbieten? Und welchen Preis erhält der Bieter für seine Anteile?
  • Mitzieh- und Mitnahmeregelung: Hat ein Aktionär eine Mitveräußerungspflicht (drag along) oder ein Mitveräußerungsrecht (tag along), wenn ein Dritter die Aktien eines anderen Altaktionärs kaufen will?
  • Entscheidungsfindung: Wird für bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung eine gewichtete Mehrheit vereinbart? Oder gibt es Beschlüsse, denen die Aktionäre zustimmen müssen, bevor der Vorstand sie fassen kann?
  • Modalitäten für die Ausarbeitung und Umsetzung des Geschäftsplans;
  • Vereinbarungen über die Finanzierung der BV: Wer wird neues Kapital bereitstellen, wenn es benötigt wird? Sollten Aktionäre Darlehen gewähren?
  • Dividendenpolitik: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Gewinne auszuschütten?
  • Beziehungs- und Wettbewerbsklauseln für Aktionäre: wer, was und wie lange?
  • Vereinbarungen über den Eintritt neuer Aktionäre;
  • Vertraulichkeitsklausel;
  • Strafklausel;
  • Beilegung von Streitigkeiten;
  • Und so weiter.

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Hat dieser Überblick Sie zum Nachdenken angeregt und möchten Sie auch Ihre Aktionärsvereinbarung überprüfen (oder entwerfen) lassen? Die Unternehmensjuristen von SPEE Rechtsanwälte & Mediation helfen Ihnen auch im Jahr 2023 gerne auf Ihrem Weg.

SPEE advocaten & mediation Maastricht