Der Aufsichtsrat (SB) ist das Aufsichtsorgan für öffentliche und private Unternehmen in den Niederlanden. Der Begriff wird auch für ähnliche Aufsichtsorgane in Vereinen oder Genossenschaften verwendet. Wenn diese juristischen Personen eine öffentlich-private Zielsetzung haben, wird häufig die Bezeichnung Aufsichtsrat (RvT) für das betreffende Gremium verwendet.
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Politik des Vorstands und die allgemeinen Angelegenheiten der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zu überwachen. Der SB unterstützt den Obersten Rat mit Rat. Zu diesem Zweck stellt der Oberste Rat der Kommission unverzüglich die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrats ernannt. Der GMS und der (Gesamt-)Betriebsrat ((c)WC) können Personen zur Ernennung als SB-Mitglieder vorschlagen. Grundsätzlich muss ein Drittel der Mitglieder auf Vorschlag des Betriebsrats/Sozialausschusses ernannt werden, sofern der Aufsichtsrat diesem Vorschlag nicht widerspricht.
Im Falle eines zweistufigen Unternehmens (ein großes Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten und einem obligatorischen Betriebsrat) hat der Aufsichtsrat weitreichende Befugnisse. In diesem Fall hat der Aufsichtsrat beispielsweise die alleinige Befugnis, Direktoren zu ernennen, zu entlassen und zu suspendieren.
Ein gut funktionierender und professioneller SB/RVT trägt zum optimalen Funktionieren einer Organisation bei.
Der niederländische Corporate-Governance-Kodex sieht eine Pflicht zur Selbstevaluierung vor. Das bedeutet, dass der Aufsichtsrat mindestens einmal im Jahr in Abwesenheit des Verwaltungsrats seine eigene Arbeitsweise und die seiner einzelnen Mitglieder sowie die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen erörtert. Im Bericht des SB ist anzugeben, wie die Bewertung durchgeführt wurde.
Vorgeschrieben ist auch eine jährliche Bewertung der Arbeitsweise des Aufsichtsrats und des Vorstands mit dem Ziel, die Arbeitsweise sowohl der Aufsichtsratsmitglieder als auch der Mitglieder des Vorstands kritisch zu reflektieren.
Eine regelmäßige Bewertung kann die Qualität der Arbeit des Aufsichtsrates und des Verwaltungsrates erheblich verbessern.
Die Art und Weise, in der die Bewertung erfolgen kann, liegt im Ermessen des Unternehmens. Die Bewertung kann kollektiv, auf individueller Basis zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums und den einzelnen Mitgliedern oder durch einen externen Berater erfolgen. Außerdem muss jeder Aufsichtsführende in der Lage sein, sich während der Bewertung vertraulich zu äußern.
Monique Spee hilft bei dieser Selbstevaluierung (sowohl als Team von Aufsichtsräten als auch individuell) in einer für die jeweilige Organisation/den jeweiligen Aufsichtsrat geeigneten Weise. Neben ihrem juristischen Hintergrund und ihrer langjährigen Erfahrung als Mediatorin verfügt sie über Affinität und Erfahrung mit dem Kontext, den verschiedenen Akteuren und den Interessen, mit denen die Aufsichtsbehörden umgehen müssen.
Die Selbstevaluierung kann auch den Bedarf an Coaching oder Mediation bei einigen Mitgliedern oder im Team als Ganzes aufzeigen. Ein solcher Follow-up-Prozess wird auch von Monique Spee unterstützt.
Credo: Jedes Team ist in der Lage, sein Funktionieren selbst in die Hand zu nehmen, vorausgesetzt, es ist offen für Reflexion und den Gewinn (neuer) Erkenntnisse.