18 Dez. 2017 Was Sie über das Recht auf Lohn von Grenzgängern noch nicht wussten, aber als Unternehmer/Arbeitgeber dringend wissen sollten!

Auf unserer Website haben wir es bereits erwähnt: Seien Sie im Hinblick auf die Sozialversicherung von Grenzgängern vorsichtig! Denn oft gilt für Grenzgänger ein anderes Sozialversicherungssystem als Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermuten. Und das kann schnell (unerwartete) Folgen haben.

Für den Arbeitgeber kann das zum Beispiel bedeuten, dass er sich im Ausland registrieren und dort allerlei zusätzliche Verpflichtungen erfüllen muss. Das ist oft mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden und kann obendrein hohe Kosten verursachen.

Außerdem kann es sein, dass ein Grenzgänger aufgrund einer Erkrankung ausfällt. In einem solchen Fall gelten eventuell völlig andere Vorschriften als Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermuten. Wenn beispielsweise ein Grenzgänger krank ausfällt und für diesen Grenzgänger ein ausländisches Sozialversicherungssystem gilt, dann bedeutet das nämlich, dass der Arbeitgeber grundsätzlich nicht zwei Jahre lang Krankengeld bezahlen muss, sondern eventuell nur einige Wochen lang den Lohn zahlen muss! Was das Recht auf Krankengeld betrifft, unterscheiden sich die einzelnen (inter)nationalen Sozialversicherungssysteme teilweise stark voneinander, insbesondere hier in der Euregio, was für Arbeitgeber einen erheblichen finanziellen Unterschied darstellt.

Ferner gelten für kranke Grenzgänger grundsätzlich unterschiedliche Vorschriften im Hinblick auf die Wiedereingliederung.

Daher empfehlen wir Ihnen, sich am besten schon vorher einen umfassenden Überblick über die finanziellen Folgen sowie Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten zu verschaffen.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann können Sie sich jederzeit an einen unserer Anwälte für Arbeitsrecht wenden. SPEE advocaten steht Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite!

SPEE advocaten & mediation Maastricht