29 Dez. 2021 Die Corona-Rechtsprechung: eine kurze Sammlung von 2021

Die "Corona-Rechtsprechung" könnte für uns das Wort des Jahres 2021 werden. In diesem Artikel gehen wir kurz auf die wichtigsten Urteile des vergangenen Jahres im Bereich Covid-19 ein. Möchten Sie es lesen?

Diskussion über den Mundschutz
Im März dieses Jahres gab das Amtsgericht dem Antrag des Arbeitgebers statt, den Arbeitsvertrag aufzulösen, da das Arbeitsverhältnis gestört sei. Es geht um einen Arbeitnehmer, der sich weigert, einen Mundschutz zu tragen. Der Arbeitgeber muss jedoch eine angemessene Entschädigung zahlen, da er nach der Erklärung des Arbeitnehmers, er werde von nun an einen Mundschutz tragen, seiner Verantwortung zur Wiederherstellung der gegenseitigen Beziehungen nicht nachgekommen ist. Lesen Sie es hier.

Mehr Mundschutz-Debatte
Das Amtsgericht löste den Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin auf, die sich weigerte, bei ihrer Arbeit einen Mundschutz zu tragen. Der Grund für die Entlassung war wiederum ein gestörtes Arbeitsverhältnis. Unseren ausführlichen Artikel zu diesem Fall können Sie hier lesen. Das vollständige Urteil kann hier eingesehen werden.

Aussagen zur Impfpolitik auf LinkedIn
Eine Mitarbeiterin einer Altenpflegeeinrichtung äußerte sich auf LinkedIn negativ über die Impfpolitik ihres Arbeitgebers. Sie berief sich auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Arbeitgeber vertrat eine andere Auffassung und beantragte beim Amtsgericht die Auflösung des Arbeitsvertrags mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer schuldhaft gehandelt habe. Das Amtsgericht stimmte dem Arbeitgeber zu: Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist nicht unbegrenzt, auch nicht im Arbeitsverhältnis. Dies wird im Herbai-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte näher erläutert. Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie in unserem früheren Artikel. Das Urteil selbst finden Sie hier.

Erkältungsbeschwerden, aber trotzdem im Büro
Ein Arbeitnehmer erschien mit einer Erkältung am Arbeitsplatz und ging nicht nach Hause, obwohl mehrere Kollegen ihm dazu geraten hatten. Am nächsten Tag meldete sich der Mitarbeiter krank, und zwei Tage später wurde festgestellt, dass er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Auf Antrag des Arbeitgebers entschied das Amtsgericht, dass ausreichende Gründe für die Auflösung des Arbeitsvertrags vorlagen. Der Grund dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis in einem solchen Ausmaß gestört wurde, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Sie können alle Fakten und die Stellungnahme des Richters hier nachlesen.

Obligatorischer Verzicht auf Urlaub wegen Corona?
Der Arbeitgeber forderte alle Arbeitnehmer auf, angesichts der durch Covid-19 entstandenen Situation bis zum 30. Juni 2020 mindestens die Hälfte der Urlaubstage zu nehmen. Das Unteramtsgericht ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen: Covid-19 ist keine Grundlage, um einen Arbeitnehmer zum Verzicht auf Urlaub zu verpflichten. Lesen Sie das vollständige Urteil hier.

Corona-Krise als wirtschaftlicher Grund
Dieser Fall betrifft zwei Angestellte des Rotterdamer Zoos, die vom UWV aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wurden. Sie wandten sich an das Amtsgericht und beantragten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in ihrem Arbeitsvertrag. Sie hatten jedoch keinen Erfolg: Die wirtschaftlichen Umstände infolge der Koronarkrise zwangen den Arbeitgeber, Arbeitsplätze zu streichen. Von einer Auslagerung der Arbeit war nicht die Rede. Mehr lesen Sie in unser früherer Artikel zu diesem Fall. Dieses Urteil finden Sie hier.

Zum Schluss
2021 war in jeder Hinsicht ein ereignisreiches Jahr. Das Team von SPEE Rechtsanwälte & Mediation wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr und ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes 2022! Auch im neuen Jahr werden wir Ihnen wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bis dann!

SPEE advocaten & mediation Maastricht