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9 Nov 2021 Corona-Krise als wirtschaftlicher Grund für die Entlassung

Der Zoo Blijdorp will die Arbeitsverträge einer Reihe von Mitarbeitern aus wirtschaftlichen Gründen kündigen. Grund dafür sind die Korona-Krise und die damit verbundenen finanziellen Folgen für den Zoo. Die betroffenen Arbeitnehmer sind damit nicht einverstanden. Wer hat Recht?

Am 8. März 2020 stellte Blijdorp den Masterplan Blijdorp 2030 vor. Dieser Plan enthält die Pläne und Ambitionen von Blijdorp für die nächsten zehn Jahre. Ab Mitte März 2020 hatte Blijdorp aufgrund der Koronapandemie mehrere Maßnahmen zu bewältigen, darunter drei Schließungen des Zoos für insgesamt etwa acht Monate, eine (teilweise) Schließung der gastronomischen Einrichtungen und eine Beschränkung der Besucherzahl. Blijdorp bat die Stadt Rotterdam um finanzielle Unterstützung. Die Gemeinde gewährte Blijdorp ein Darlehen in Höhe von 10 Millionen Euro für einen Zeitraum von 20 Jahren unter der Bedingung, dass Blijdorp seine jährlichen Kosten um 3,75 Millionen Euro senkt. Blijdorp ersuchte den Betriebsrat um Stellungnahme zu seiner vorgeschlagenen Umstrukturierung. Am 4. Februar 2021 hat Blijdorp auf Anraten des Betriebsrats beschlossen, den Umsetzungsplan für die Reorganisation der Abteilungen Management Board und Day Visits & Events umzusetzen. Am 4. Februar 2021 beantragte Blijdorp beim UWV die Erteilung einer Entlassungsgenehmigung für (u. a.) die Arbeitnehmer X und Y, wobei sie sich auf betriebswirtschaftliche Gründe berief. Die Angestellten X und Y wehren sich. Mit Beschluss vom 16. April 2021 erteilte das UWV Blijdorp die Genehmigung, die Arbeitsverträge mit den Arbeitnehmern X und Y zu kündigen. Die Arbeitnehmer beantragen die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses.

Die Parteien sind sich nicht einig darüber, ob eine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht, die Arbeitsplätze der Arbeitnehmer X und Y abzubauen. Die Parteien sind sich einig, dass Blijdorp die Arbeitsverträge mit den Arbeitnehmern X und Y hätte kündigen müssen. Die Parteien sind sich einig, dass sich Blijdorp Ende 2019 in einer guten finanziellen Verfassung befand, wie auch aus dem Jahresbericht 2019 hervorgeht, und dass Blijdorp ab März 2020 stark von den Folgen der Corona-Krise betroffen war. Blijdorp und die Gemeinde einigten sich darauf, dass Blijdorp den geliehenen Betrag grundsätzlich innerhalb von zwanzig Jahren zurückzahlen wird und dass Blijdorp seine Kosten um 3,75 Millionen Euro pro Jahr (15 %) senken wird. Daraus ergibt sich, dass Blijdorp mit wirtschaftlichen Umständen konfrontiert ist, die es erforderlich machen, Maßnahmen zur Sicherung der Zukunft des Zoos zu ergreifen, und dass es vernünftigerweise beschließen konnte, die Arbeitsplätze der Arbeitnehmer X und Y zu streichen. Die Parteien sind sich einig, dass es keine Möglichkeit gibt, die Arbeitnehmer X und Y innerhalb eines angemessenen Zeitraums in einer anderen Position wieder zu beschäftigen.

Unter diesen Umständen hat das UWV die Entlassung zu Recht genehmigt, und es gibt keinen Grund, die Arbeitsverträge wieder in Kraft zu setzen. Dies bedeutet, dass die Anträge von Mitarbeiter X und Y abgelehnt werden.

Haben Sie Fragen zu diesem Urteil oder haben Sie andere Fragen zur Entlassung, zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen? SPEE advocaten & mediation steht Ihnen gerne zur Verfügung.

SPEE advocaten & mediation Maastricht

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