Suche
Sluit dit zoekvak.
2 Jun 2021 Kontrolle von Heimarbeitern nur unter strengen Auflagen

Nach Angaben des Ministers sind Spionagegeräte nicht erlaubt

Am 1. Juni 2010 beantwortete der Sozialminister Fragen des Unterhauses zu der Meldung Heimarbeit: Wachsende Nachfrage nach ‘Spionagegerät’, Gewerkschaften besorgt. Aus den Antworten des Ministers geht hervor, dass es Arbeitgebern nicht erlaubt ist, ihre Mitarbeiter umfassend zu überwachen, wenn diese von zu Hause aus arbeiten; der Minister gibt an, wie die Rahmenbedingungen aussehen.

Wann sollen Mitarbeiter überprüft werden?
Der rote Faden, der sich durch die Antwort des Ministers zieht, ist das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das die Grundlage für eine gute Arbeitsbeziehung ist. In einigen Fällen ist es erlaubt, Mitarbeiter zu überwachen, aber dies unterliegt strengen Bedingungen, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu gewährleisten. Denken Sie darüber nach, von zu Hause aus zu arbeiten / aus der Ferne zu arbeiten. Arbeitgeber müssen ordnungsgemäß begründen, warum es notwendig ist, Mitarbeiter zu überwachen und warum das Geschäftsinteresse das Recht des Mitarbeiters auf Privatsphäre überwiegt.

Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter im Voraus wissen, dass sie möglicherweise einer Inspektion unterzogen werden. Eine verdeckte Überwachung ist daher für Arbeitgeber ein No-Go.

Keine Unterscheidung zwischen Arbeit am Arbeitsplatz und Heimarbeit
Relevant ist auch die Feststellung, dass es keinen Unterschied macht, ob die Arbeit zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfindet. Mit anderen Worten: Die Regeln für die Überwachung der Mitarbeiter sind in beiden Fällen gleich. Ein Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer also nicht plötzlich intensiver überwachen, weil er zu Hause arbeitet.

Rolle des Betriebsrats
Wichtig ist, dass der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Zustimmungsrecht zu beabsichtigten Entscheidungen des Arbeitgebers über Regelungen zu Personalüberwachungssystemen und über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten der im Betrieb tätigen Personen hat.

Das bedeutet, dass Entscheidungen z. B. über Überwachungssoftware dem Betriebsrat vorab zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.

Der Betriebsrat hat auch ein Zustimmungsrecht zu Regelungen über die Verarbeitung und den Schutz der personenbezogenen Daten der im Betrieb tätigen Personen.

Der Betriebsrat hat auch das Recht, zu jeder beabsichtigten Entscheidung über die Einführung oder Änderung einer wichtigen technischen Bestimmung zu beraten.

Und dann gibt es natürlich noch die Datenschutz-Grundverordnung und das Durchführungsgesetz. Der Minister verweist auf die Website der Aufsichtsbehörde für personenbezogener Daten, auf der eine Übersicht über alle Bedingungen zusammen mit einer Erklärung zu finden ist. Wir können diese Website Arbeitgebern und Arbeitnehmern nur wärmstens empfehlen.

Reklamationen von Mitarbeitern
Mitarbeiter, die vermuten, dass ihre Privatsphäre gefährdet ist, können dies mit ihrem Arbeitgeber besprechen. Sie können sich auch an den Betriebsrat oder die Vertrauensperson (falls vorhanden) wenden. Darüber hinaus können Mitarbeiter eine Meldung bei der niederländischen Aufsichtsbehörde für personenbezogener Daten einreichen.

Obwohl die Aufsichtsbehörde feststellt, dass die Anzahl der Beschwerden über die digitale Überwachung seit Beginn der Corona-Krise gestiegen ist, ist die Gesamtzahl der Beschwerden zu diesem Thema begrenzt. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember gingen vierzehn Beschwerden ein. Drei davon sind bereits erledigt. Bei einer dieser Beschwerden wurde ein Gespräch mit der Organisation geführt, um zu erklären, was die Regeln sind. Bei der zweiten Beschwerde wies der Aufsichtsbehörde den Bürger darauf hin, welche Schritte er oder sie selbst gegenüber der Organisation unternehmen kann, um das Problem zu lösen. Die anderen 11 Beschwerden werden von der Aufsichtsbehörde noch geprüft. Das Aufsichtsbehörde hat keinen Einblick in den Einsatz von Überwachungssoftware in Branchen.

Die vollständige Antwort auf die parlamentarischen Anfragen können Sie hier lesen.

Haben Sie auch Fragen zum Thema Datenschutz, auch im Zusammenhang mit der Arbeit von zu Hause aus? Die Arbeitsrechtler von SPEE advocaten & mediation helfen Ihnen gerne auf Ihrem Weg.

SPEE advocaten & mediation Maastricht