22 Feb. 2023 Buitengerechtelijke vernietiging arbeidsovereenkomst omdat werknemer verschenen is in uitzending Undercover: houdt dit stand bij de rechter?

In diesem Urteil geht es um einen Arbeitnehmer (Lehrer an einer Schule), der im August 2022 seinen Dienst an der betreffenden Schule antrat, aber kurz darauf Gegenstand einer Ausstrahlung der Fernsehsendung "Undercover in Nederland" war. Die Schule hob den Arbeitsvertrag kurz nach der betreffenden Sendung außergerichtlich wegen Betrugs oder Irrtums auf. Daraufhin kam es zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht, in dem die Frage zu beantworten war, ob die Anfechtung aufrechterhalten werden kann und, falls nicht, ob der Arbeitsvertrag aus einem der von der Schule angeführten Gründe aufgelöst werden kann.

Was sind die Fakten?

Wie bereits erwähnt, trat der Arbeitnehmer Anfang August 2022 in die Schule ein.

Am 28. August 2022 widmete die Fernsehsendung Undercover in Nederland dem Arbeitnehmer eine Folge. Das Team von Undercover in Nederland fasst die Sendung auf seiner Website wie folgt zusammen: "Alberto und sein Team entlarven einen Mann, der mit zahlreichen Frauen Beziehungen eingeht, sich Geld leiht und es dann nicht zurückzahlt. Die Summen, um die es geht, sind enorm, und er hat oft gleichzeitig Beziehungen zu verschiedenen Frauen. Die betreffenden Frauen dachten, sie hätten in ihm ihren Traummann gefunden, aber sie wurden alle enttäuscht. Alberto stellt sie zur Rede, ebenso wie eine der betrogenen Frauen.

Die Schule hat sich nach der Fernsehsendung mit dem Mitarbeiter in Verbindung gesetzt und ihn gebeten, nicht an der Vollversammlung zur Eröffnung des neuen Schuljahres am 29. August 2022 teilzunehmen. Daraufhin nahmen die Parteien Gespräche über eine einvernehmliche Lösung auf. Dies gelang ihnen jedoch nicht.

In seinem Schreiben vom 19. September 2022 schrieb der Vorsitzende des Obersten Rates der Schule an den Arbeitnehmer u. a. Folgendes:

Ende August wurden wir von einer Ausstrahlung der Fernsehsendung Undercover in Nederland überrascht, in der Sie eine Rolle spielten (...) Aus der Sendung wurde uns klar, dass die Aufnahmen dieser Sendung in einem Zeitraum vor dem Sommer gemacht wurden. Das Bewerbungsverfahren an unserer Schule fand im Juni statt, also nachdem die Aufnahmen gemacht wurden. Wir sind der Meinung, dass Ihnen während des Bewerbungsverfahrens hätte klar sein müssen, dass die gemachten Aufnahmen kurzfristig ausgestrahlt werden und für uns als (potenziellen) Arbeitgeber von Interesse sein könnten. Während des Bewerbungsverfahrens haben Sie uns jedoch überhaupt nicht darüber informiert, dass Sie von dem Programmmacher mit seinem Kamerateam konfrontiert und ausführlich befragt wurden. Sie haben es also versäumt, uns im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wichtige Informationen mitzuteilen, so dass wir den Arbeitsvertrag unter dem Einfluss einer Täuschung geschlossen haben. Hätten Sie uns über die vorgenannten Aufnahmen informiert, hätten wir uns nicht für Ihre Einstellung entschieden. Wir sind daher der Ansicht, dass der Arbeitsvertrag unter Täuschung und/oder Irrtum geschlossen wurde, was seine Anfechtbarkeit zur Folge hat. (...) Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Art und Weise, in der Sie durch die oben erwähnte Sendung an die Öffentlichkeit getreten sind, in der Sie u. a. als "[Name]" bezeichnet wurden, die angemessene Ausübung Ihrer Funktion als Lehrer an der Schule behindert. (...) Aus diesem Grund heben wir hiermit den zuvor zwischen uns geschlossenen Arbeitsvertrag auf. Eine solche Aufhebung hat rechtliche Rückwirkung. Dies bedeutet, dass zwischen uns nie ein Arbeitsvertrag bestanden hat und dass das von uns bereits an Sie überwiesene Gehalt zu Unrecht gezahlt wurde. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, dieses Gehalt von Ihnen zurückzufordern.... (..)

Antrag des Arbeitgebers

Die Schule beantragte beim Unteramtsgericht, soweit gerichtlich unwiderruflich festgestellt wurde, dass der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien noch besteht, diesen Arbeitsvertrag in kürzester Frist aufzulösen, ohne dem Arbeitnehmer eine Übergangsentschädigung zu gewähren, und die Verfahrenskosten zwischen den Parteien zu erstatten.

Verteidigung und Widerklage des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer verteidigte sich gegen die Klage und machte kurz und bündig geltend, dass kein Betrug oder Irrtum beim Zustandekommen des Arbeitsvertrags vorgelegen habe, so dass die Schule den Arbeitsvertrag zu Unrecht außergerichtlich aufgehoben habe, und der Arbeitnehmer argumentierte, dass die beantragte Auflösung abgelehnt werden müsse.

Der Arbeitnehmer beantragte seinerseits, das Amtsgericht möge in der mündlichen Verhandlung nach Einschränkung der Klage in erster Linie feststellen, dass die Schule den Arbeitsvertrag zu Unrecht außergerichtlich aufgelöst habe, den Auflösungsantrag zurückweisen und die Schule zur Zahlung des vereinbarten Gehalts zuzüglich der gesetzlichen Zulage verurteilen. Für den Fall, dass der Auflösung stattgegeben würde, beantragte der Arbeitnehmer hilfsweise, ihm die Übergangsentschädigung und die angemessene Entschädigung sowie die endgültige Regelung des Arbeitsverhältnisses in Bezug auf Urlaub und Urlaubsgeld zuzusprechen und der Schule die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Wie entscheidet das Amtsgericht?

In Bezug auf die außergerichtliche Aufhebung des Arbeitsvertrags wegen Betrugs oder Irrtums kam das Amtsgericht zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall war, so dass die außergerichtliche Aufhebung des Arbeitsvertrags keinen Bestand hatte. Kurz gesagt, das Unteramtsgericht entschied, dass es sich um eine private Angelegenheit handelte, bei der nicht hinreichend nachgewiesen wurde, dass der Arbeitnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass die Angelegenheit Auswirkungen auf seine Leistung als Lehrer haben könnte. Das Unteramtsgericht stellte ferner fest, dass die Schule ihre Behauptung, der Arbeitnehmer habe die Schule zum Abschluss des Arbeitsvertrags veranlasst, indem er die Tatsache, dass er Gegenstand der Fernsehsendung Undercover in Nederland war, absichtlich verschwiegen habe, oder dass eine andere List im Spiel gewesen sei, nicht hinreichend belegt habe.

Das Unteramtsgericht verwies auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 7. Februar 2020 (ECLI:NL:HR:2020:213).

Aus diesem Urteil geht hervor, dass an die Berufung auf eine (Anfechtung wegen) Täuschung oder Irrtum dieselben strengen Anforderungen gestellt werden wie an eine aus demselben Grund ausgesprochene fristlose Kündigung. Wäre dies nicht der Fall, würde durch die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Willensmängeln nämlich ein Weg geschaffen, das Kündigungsrecht zu umgehen, was nicht beabsichtigt ist.

Hinsichtlich der Auflösung des Arbeitsvertrages vertrat das Amtsgericht die Auffassung, dass es der Schule aufgrund des in der Sendung Undercover in Nederland gezeigten Bildes des Arbeitnehmers nicht zugemutet werden könne, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fortzusetzen, indem sie den Arbeitnehmer als Lehrer auf Probe vor die Klasse stellt. Denn ein Lehrer, der als jemand bekannt geworden ist, der Frauen in großem Stil für Geld und Sex manipuliert, erfüllt nicht die (moralische) Vorbildfunktion, die von einer Urkunde erwartet werden kann. Dies gilt unter diesen Umständen vielleicht noch mehr, da es sich um eine Schule inmitten eines benachteiligten Viertels handelt, mit einer Schülerschaft, die zum Teil auch als gefährdet und/oder gefährdet angesehen werden muss. Das Bedürfnis nach einem tadellosen Vorbild ist daher, wenn möglich, noch größer als in einer allgemeinen Sekundarschule.

Es ist davon auszugehen, dass das Amtsgericht dem Antrag der Schule stattgeben wird und der Arbeitsvertrag somit aufgelöst wird. Das Ende des Arbeitsvertrags wird auf den 1. April 2023 festgesetzt. Dies ist der Zeitpunkt, an dem der Arbeitsvertrag bei ordentlicher Kündigung geendet hätte, abzüglich der Dauer des Verfahrens.

Das Amtsgericht hat ferner festgelegt, dass jede Partei ihre eigenen Verfahrenskosten trägt.

Dem Antrag, die Schule zur Zahlung einer Übergangsentschädigung zu verurteilen, wurde stattgegeben, da kein schwerwiegendes schuldhaftes Verhalten vorlag, so das Amtsgericht. Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes geht hervor, dass sich schwerwiegende schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen des Arbeitnehmers auf Situationen beziehen, in denen sich der Arbeitnehmer der Unangemessenheit seines Verhaltens bewusst ist, z. B. wenn er sich eines Diebstahls schuldig gemacht hat, der ihn des Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig macht. Dies sei im vorliegenden Fall jedoch nicht der Fall, so das Kantonsgericht.

Vielmehr sieht das Amtsgericht keinen Grund, dem Arbeitnehmer eine angemessene Entschädigung zuzusprechen. Eine angemessene Entschädigung kann zuerkannt werden, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ein schweres Verschulden des Arbeitgebers zurückzuführen ist. Dies sei in diesem Fall jedoch nicht der Fall, so das Landgericht.

Lesen Sie das vollständige Urteil hier.

Schlussfolgerung

Dieses Urteil verdeutlicht, dass die außergerichtliche Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen Irrtums und/oder Täuschung einer strengen Prüfung durch das Amtsgericht unterliegt und daher nur angewendet werden sollte, wenn der behauptete Irrtum und/oder die Täuschung schlüssig nachgewiesen werden kann. Wenn solche Beweise nicht oder nur unzureichend vorliegen, ist es besser, einen anderen Weg zu wählen, wie z. B. die Auflösung des Arbeitsvertrags. Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen arbeitsrechtlichen Themen? Dann lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Bei SPEE advocaten & mediation können Sie sich an sehr erfahrene Arbeitsrechtler wenden.

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