2 Juli 2021 Beschlagnahme von Fahrzeugen vereinfacht

Seit kurzem ist es möglich, ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger zu pfänden, ohne dass der Gerichtsvollzieher das Fahrzeug selbst gesehen hat, wobei die Pfändung in das Fahrzeugregister des RDW eingetragen wird.

Vorläufige und Vollstreckungspfändung

Wenn ein Gläubiger einen Prozess gewonnen hat, bedeutet das leider nicht immer, dass der Schuldner freiwillig zahlt. Das Pfändungs- und Vollstreckungsrecht ermöglicht es, ein Gerichtsurteil vollstrecken zu lassen.

Zur Sicherung einer Forderung kann eine Pfändung vorgenommen werden. Die so genannte vorläufige Pfändung kann kurz vor oder während eines Gerichtsverfahrens erhoben werden. Eine Vollstreckungspfändung kann nur erfolgen, wenn der Richter in einem gerichtlichen Verfahren entschieden hat, dass der Schuldner tatsächlich an den Gläubiger zahlen muss. Wenn der Gläubiger dem Urteil nicht nachkommt, kann der Gerichtsvollzieher die Forderung durch eine Vollstreckungspfändung eintreiben. Wenn eine vorläufige Pfändung im Voraus erhoben wurde, wird die Pfändung nach dem Urteil die Farbe wechseln und dann automatisch vollstreckbar sein. Die Pfändung kann "vollstreckt" werden, z. B. durch den (öffentlichen) Verkauf der gepfändeten Waren oder dadurch, dass eine Bank verpflichtet wird, den Betrag auf dem gepfändeten Konto freizugeben.

Änderungen im Pfändungs- und Vollstreckungsrecht

Das Gesetz zur Pfändung und Vollstreckung wurde kürzlich in einigen wichtigen Punkten geändert. Der Zweck der Gesetzesänderung ist ein dreifacher: (1) zu verhindern, dass ein Schuldner infolge der Pfändung nicht mehr in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, (2) die Pfändung und Vollstreckung effektiver und effizienter zu gestalten und (3) zu verhindern, dass die Pfändung ausschließlich als Druckmittel eingesetzt wird.

Eine der Änderungen betrifft die Befestigung von Fahrzeugen.

Vor der Gesetzesänderung erfolgte die Pfändung von Kraftfahrzeugen und Anhängern (sowohl vorläufig als auch vollstreckbar) dadurch, dass der Gerichtsvollzieher die beim Schuldner vorhandenen Kraftfahrzeuge an Ort und Stelle aufnahm. Um unnötige Kosten zu vermeiden, war es notwendig, den Standort des Fahrzeugs herauszufinden und den Gerichtsvollzieher zu einem Zeitpunkt loszuschicken, zu dem eine gute Chance bestand, das Fahrzeug dort tatsächlich zu finden. Es war nie sicher, ob dies gelingen würde, und es erforderte eine sorgfältige Planung.

Seit der Änderung ist es nicht mehr erforderlich, dass der Gerichtsvollzieher das betreffende Kraftfahrzeug tatsächlich findet. Es genügt die Eintragung in das Fahrzeugregister der Straßenverwaltung, wobei die einzige Voraussetzung ist, dass das betreffende Kraftfahrzeug auf den Namen des Schuldners zugelassen ist. Diese Regel gilt für Kraftfahrzeuge und Anhänger. Die Pfändung eines Fahrzeugs ist damit zu einer "Verwaltungspfändung" geworden.

Sperrung des RDW-Fahrzeugregisters

Eine sich automatisch ergebende Zulassungssperre macht es einem Schuldner unmöglich, das Kraftfahrzeug auf einen anderen zu übertragen, der im Besitz des Fahrzeugscheins ist (und anschließend vor Gericht zu argumentieren, dass das Fahrzeug nicht ihm gehört). Potenzielle Käufer können aus dem RDW-Register ersehen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wurde und sind somit besser geschützt. Der Aufsatz bietet somit mehr Sicherheit als bisher.

Darüber hinaus kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner den Auftrag erteilen, das Fahrzeug zum Zwecke der Vollstreckung herauszugeben. Kommt der Schuldner dieser Aufforderung nicht nach, kann der Gerichtsvollzieher ein Protokoll erstellen.

Diese administrative Anbindung hat aber auch einen Nachteil. Das liegt daran, dass es für den Gerichtsvollzieher schwierig ist, den Wert des Autos zu beurteilen, da er es nicht sehen kann. Wenn zu erwarten ist, dass die Kosten der Pfändung höher sind als der Erlös, darf die Pfändung nicht vorgenommen werden. Schließlich darf die Pfändung nicht nur dazu dienen, Druck auf den Schuldner auszuüben.
Um den aktuellen Wert zu ermitteln, kann die Website www.anwb.nl/auto/koerslijst behilflich sein. Zusätzliche Kosten für z.B. neue Fahrzeugpapiere und Schlüssel sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung zum Thema Inkasso oder Pfändung? Dann kontaktieren Sie bitte einen unserer Anwälte. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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