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16 Sep 2021 Pfändung von Vermögenswerten: die Grundlagen

Antworten auf die zehn am häufigsten gestellten Fragen zur Pfändung

Haben Sie eine (hohe) Forderung gegen Ihren Schuldner und befürchten Sie, dass Sie den Anschluss verpassen könnten? Dann könnten Sie eine Pfändung in Betracht ziehen. Aber wie sieht die Situation genau aus? SPEE Rechtsanwälte & Mediation beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zur Pfändung.

1. Wann kann ich eine Sicherungspfändung beantragen?
Sie können eine Sicherungspfändung veranlassen, wenn Sie eine Geldforderung gegen Ihre Gegenpartei haben und Sie vermuten, dass Ihr Schuldner nicht mehr in der Lage sein wird, die Forderung einzutreiben, z. B. wenn es mehrere Gläubiger gibt.

2. Was ist der Unterschied zwischen Sicherungspfändung und Vollstreckungspfändung?
Eine Sicherungspfändung erfolgt in der Phase, in der Sie noch kein Gerichtsurteil zu Ihren Gunsten erhalten haben. Das bedeutet, dass Sie in diesem Stadium noch nicht in der Lage sind, die beschlagnahmten Gelder/Eigentumsgegenstände tatsächlich zurückzuerhalten. Wie der Name schon sagt, geht es dabei um die "Bewahrung". Erst wenn das Gericht Ihrer Forderung stattgegeben hat, wird die Sicherungspfändung vollstreckbar, d.h. vollstreckbar. Die beschlagnahmten Gelder/Güter können dann eingefordert werden; im Falle von Gütern werden diese verkauft, und Sie als Gläubiger können den Erlös zurückerhalten. Weist das Gericht Ihre Ansprüche jedoch zurück, wird die Sicherungspfändung hinfällig. Unter Umständen haften Sie für den durch die Pfändung verursachten Schaden.

3. Was kann ich Pfänden?
In der Praxis sind diese am häufigsten anzutreffen:

  • - Pfändung beim Schuldner selbst, z. B. Pfändung von (wertvollen) beweglichen und unbeweglichen Sachen;
  • - Drittschuldnerpfändung: Pfändung von Waren, die ein Dritter Ihrem Schuldner schuldet. Dazu gehören auch Lohnpfändungen beim Arbeitgeber Ihres Schuldners und Pfändungen der Bankkonten des Schuldners;
  • - Eigene Pfändung: Wenn Sie behaupten, dass Sie und Ihr Schuldner sich gegenseitig schulden und Sie für Ihre Forderung gegenüber Ihrem Schuldner das, was Sie Ihrem Schuldner schulden, pfänden lassen wollen.

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Dieser Beitrag beschränkt sich auf die wichtigsten Punkte; es gibt noch weitere Arten der Sicherungspfändung. Ihr Anwalt kann Sie beraten, wie Sie in Ihrem Fall am sinnvollsten vorgehen können.

4. Welche Regeln gelten für Pfändungen?
Neben unserer Zivilprozessordnung ist der Pfändungsyllabus Ihr Anwalt wird dieses Dokument (das in regelmäßigen Zeiträumen ändert) daher immer zu Rate ziehen. Die Bedingungen, die das Gericht für die Erteilung der Genehmigung zur Beschlagnahme von Vermögenswerten festlegt, hängen von der Art der Beschlagnahme ab, für die die Genehmigung beantragt wird. Auch hier bietet der Pfändungsyllabus eine detaillierte Anleitung.

5. Wie kann ich eine Pfändung veranlassen?
Sie beauftragen einen Anwalt, der Erfahrung mit der Eintreibung von Forderungen hat. Der Anwalt wird für Sie einen Antrag ('Pfändungsantrag') vorbereiten und bei Gericht einreichen. In diesem Dokument wird beschrieben, warum Sie eine Pfändung wünschen, einschließlich der rechtlichen Gründe, und was genau Sie pfänden lassen möchten.

Es ist sehr wichtig, dass der Pfändungsantrag korrekt und vollständig ist und dass alle Beweismittel (z. B. Kopien von Verträgen, Rechnungen und Forderungen) von Ihrem Anwalt beigefügt werden. Wenn Ihr Schuldner bereits eine Einrede gegen Ihre Forderung vorgebracht hat, müssen Sie auch diese erörtern und widerlegen. Der Pfändungsantrag ist also ein nicht zu unterschätzendes Dokument!

Innerhalb weniger Tage (wenn nötig auch früher) erhalten Sie eine Entscheidung des Gerichts. In der Regel ist ein Gerichtstermin nicht erforderlich. Anders verhält es sich bei einer Lohnpfändung (Gehaltspfändung) oder einer Pfändung, bei der Sachen in Verwahrung genommen werden; in diesem Fall wird der Schuldner in der Regel vorher angehört.

Wenn das Gericht die Pfändung genehmigt (in einem "Pfändungsbeschluss"), wird Ihr Anwalt den Gerichtsvollzieher hinzuziehen. In Absprache mit Ihnen werden wir dann den geeignetsten Zeitpunkt für eine Pfändung abwägen. Manchmal ist dies so schnell wie möglich, in anderen Fällen ist es besser, einen strategischen Zeitpunkt zu wählen.

6. Wie hoch sind die Kosten für eine Pfändung?
Zusätzlich zu den Kosten für Ihren Anwalt müssen Sie auch die Gerichtsgebühren bezahlen. Außerdem werden die Kosten des Gerichtsvollziehers auf Sie umgelegt. Es ist also nicht kostenlos, aber es kann Ihnen viel Geld sparen. Schließlich kann das Hauptverfahren (siehe Frage 7) einige Zeit in Anspruch nehmen; wenn Sie nicht rechtzeitig eine Pfändung veranlassen, stehen Sie möglicherweise mit leeren Händen da, selbst wenn das Urteil für Sie positiv ausfällt.

7. Was muss ich als Schuldner tun, nachdem ich eine Pfändung veranlasst habe?
Sie können nicht einfach ohne Verjährung pfänden: Sie müssen tatsächlich einen "Anspruch in der Hauptsache" geltend machen, z. B. ein Zivilverfahren bei Gericht einleiten, nachdem eine Pfändung durchgeführt wurde. In diesem Verfahren beantragen Sie dann beim Gericht eine Entscheidung in der Sache über den Streit mit Ihrem Schuldner. Tun Sie dies nicht, wird die Sicherungspfändung hinfällig. Im Allgemeinen beträgt die Frist für die Einreichung einer Klage in der Hauptsache 14 Tage.

8. Hilfe, mein Schuldner geht in Konkurs, was nun?
Wenn Sie eine vorläufige Pfändung durchführen lassen, sind Sie leider nicht vor dem Konkurs Ihres Schuldners geschützt. Bei Konkurseröffnung werden alle Pfändungen aufgehoben.

9. Was ist der "geschützter Freibetrag"?
Wenn Sie das Einkommen Ihres Schuldners pfänden lassen, muss er genug Geld übrig haben, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grund wurde der gescyützter Freibetrag geschaffen. Als Gläubiger können Sie den Teil des Einkommens des Schuldners einziehen, der über der Pfändungsfreigrenze liegt. Weitere Informationen finden Sie hier.

10. Kann der Schuldner die Pfändung aufheben?
Für Ihren Schuldner ist es nicht leicht, sich der Pfändung zu entziehen. Er kann in einem Eilverfahren die Aufhebung der Pfändung beantragen, z. B. wenn nachgewiesen wird, dass die Forderung des Gläubigers nicht begründet ist oder wenn bereits eine ausreichende Sicherheit geleistet wurde. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Schuldner die Aufhebung der Pfändung im Hauptverfahren beantragt.

Haben Sie auch Fragen zum Pfändungsrecht? Unser Team weiß, was zu tun ist!

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