Sind Sie ein potenzieller Käufer oder Verkäufer eines Unternehmens? Dann müssen Sie eine Due-Diligence-Prüfung durchführen und anschließend die Übernahme verhandeln. Kennen Sie bereits die wichtigsten Aspekte des Arbeitsrechts, um die es geht? Wir werden Ihnen zehn Tipps geben:
SPEE Rechtsanwälte & Mediation berät regelmäßig bei Übernahmen. In diesem Bereich sind sowohl unsere gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse als auch unsere Erfahrungen im Arbeitsrecht von großem Nutzen! In enger Abstimmung mit den Finanz- und Steuerberatern bemühen sich die Anwälte der Parteien um einen günstigen und sicheren Abschluss. In dieser Woche geben wir den Parteien von Übernahmen eine Reihe von Tipps im Bereich des Arbeitsrechts.
Tipp 1: Achten Sie auf den "Betriebsübergang"!
Nicht jede Übernahme ist gleich. Es kann sich zum Beispiel um eine Aktientransaktion handeln, aber auch ein Asset Deal ist möglich. Im letzteren Fall kommt es häufig vor, dass das Personal (teilweise oder gar nicht) auf eine andere juristische Person übertragen wird, ebenso wie die Tätigkeiten, was zu einem Betriebsübergang führt.
Unter "Betriebsübergang" versteht Artikel 7:662 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs den Fall, dass aufgrund eines Vertrags, einer Fusion oder einer Spaltung eine wirtschaftliche Einheit übertragen wird und diese Einheit nach dem Übergang ihre Identität behält. Kurz gesagt: Die Geschäftsaktivitäten werden übertragen.
Wenn es zu einem Betriebsübergang kommt, hat das einige Konsequenzen! Die Mitarbeiter des Unternehmens werden automatisch auf das übernehmende Unternehmen übertragen. Alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, bleiben erhalten. Das übernehmende Unternehmen kann sich also nicht einfach aussuchen, welche Arbeitnehmer übernommen werden sollen. Es ist auch nicht möglich, Mitarbeiter allein wegen des Betriebsübergangs zu entlassen. Der Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Arbeitnehmer.
Tipp 2: Vergessen Sie die Beteiligung der Arbeitnehmer nicht
Das Betriebsrätegesetz (WOR) enthält verschiedene Beschlüsse, die eine Stellungnahme erfordern. So erfordert beispielsweise eine beabsichtigte Entscheidung über eine Aktientransaktion oder einen Asset Deal die Beratung beider Seiten (Käufer und Verkäufer). Beziehen Sie daher Ihren Betriebsrat rechtzeitig in die Planungen ein und lassen Sie sich über alle Fallstricke sachkundig beraten. Es ist immer sehr empfehlenswert, im Voraus einen klaren Zeitplan zu erstellen, der alle Schritte des Entscheidungsprozesses enthält. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft übersehen wird!
Tipp 3: Prüfen Sie alle Arbeitsverträge
Wir empfehlen, alle Arbeitsverträge des Personals des zu übernehmenden Unternehmens daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem Gesetz übereinstimmen. Bei befristeten Verträgen ist auch festzulegen, wann die Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Tipp 4: Prüfen Sie Selbstständige, Leiharbeiter und Lohnempfänger
Achten Sie auch hier darauf, dass alle Vereinbarungen korrekt sind und keine Scheinarbeitsverhältnisse mit Selbstständigen bestehen. Wenn das Finanzamt den Entsendevertrag als Scheinbeschäftigung einstuft, müssen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Das kann ziemlich kostspielig sein.
Tipp 5: Denken Sie an die Renten!
Wir haben bereits früher über das Thema Renten im Zusammenhang mit Übernahmen geschrieben. Sie können ihn hier lesen. Besonders die Zugehörigkeit zu den Pensionsfonds der Industrie verdient Aufmerksamkeit.
Tipp 6: Prüfen Sie den Status von Tarifverträgen
Die Parteien sollten sorgfältig prüfen, ob ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt. Dies kann übersehen werden und im Nachhinein viel Geld kosten, vor allem wenn sich herausstellt, dass ein CAO zu Unrecht nicht angewendet wurde oder der falsche CAO angewendet wurde. Im schlimmsten Fall kann dies zu Ansprüchen der Arbeitnehmer auf Gehalt, Urlaub, Zulagen usw. führen.
Tipp 7: Wurde der Krankenstand aufgezeichnet?
Bekanntlich ist der Arbeitgeber nach dem Gesetz zur Wiedereingliederung kranker Arbeitnehmer verpflichtet. Es ist daher ratsam, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie hoch die Fehlzeiten in dem zu übernehmenden Unternehmen sind, ob es sich um langzeitkranke Mitarbeiter oder um Mitarbeiter handelt, die gerade wiedereingegliedert werden, oder um ruhende Mitarbeiter.
Tipp 8: Arbeitsunfälle?
Es ist wichtig, in jedem Fall in den letzten fünf Jahren zu untersuchen, ob es Arbeitsunfälle gegeben hat und wenn ja, wie sie behandelt wurden. Hat der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflicht erfüllt? Andernfalls können noch kostspielige Ansprüche geltend gemacht werden.
Tipp 9: Sind irgendwelche Gerichtsverfahren anhängig?
Sind Verfahren gegen (ehemalige) Mitarbeiter anhängig oder sind solche zu erwarten? Lassen Sie dies gründlich untersuchen.
Tipp 10: Datenschutz geht vor!
Die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) sollte nicht außer Acht gelassen werden. Dies bedeutet unter anderem, dass personenbezogene Daten von Arbeitnehmern mit Sorgfalt zu behandeln sind und dass eine verkaufende Partei sicherstellen muss, dass personenbezogene Daten, die dem interessierten Käufer zur Verfügung gestellt werden, anonymisiert werden.
Das sind unsere Tipps für den Moment. Dies ist natürlich kein erschöpfender Überblick; jede Situation erfordert eine individuelle Anpassung. Haben Sie vor, Ihr Unternehmen zu verkaufen oder zu übernehmen? SPEE Rechtsanwälte & Mediation hilft Ihnen gerne weiter!