30 Aug 2021 Firmenübernahme? Denken Sie an die Renten!

Wenn Sie daran denken, ein Unternehmen zu übertragen oder zu erwerben, dürfen Sie die Vorschriften über den "Unternehmensübergang" nicht außer Acht lassen. Was leider manchmal vergessen wird, sind die Renten der Arbeitnehmer.

Wenn Sie bei der Übertragung eines Unternehmens Käufer oder Verkäufer sind, sollten Sie sich natürlich von Ihrem Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater beraten lassen. Eine Due-Diligence-Prüfung wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Es werden alle rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekte behandelt und somit auch alle Themen, die das Personal betreffen. So muss beispielsweise geprüft werden, ob alle Arbeitsverträge korrekt sind, ob Langzeiterkrankungen vorliegen und ob es laufende und/oder zu erwartende Forderungen oder Verfahren gibt.

Es sei daran erinnert, dass nach den Regeln des Betriebsübergangs die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmer von Rechts wegen auf den Erwerber des Unternehmens übergehen. Denken Sie an Gehalt, Wettbewerbsverbot, Bonusansprüche und Aufwandsentschädigungen. Dies dient dem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer. Diese Regel gilt (mit einer Reihe von Ausnahmen) auch für Renten.

Was leider nicht immer bedacht wird, ist eine gründliche Bestandsaufnahme der Pensionsverpflichtungen der Arbeitnehmer: Was wurde vereinbart und wurden die Vereinbarungen immer umgesetzt? Bestehen möglicherweise Rentenansprüche?

Wenn die Due Diligence dazu Anlass gibt, können in den Übernahmevertrag besondere Bestimmungen (in Form von Entschädigungen und Garantien) aufgenommen werden, (auch) im Hinblick auf die Renten.

Ein Beispiel für eine Situation, die schief gelaufen ist, ist der Fall, der vom Berufungsgericht in Amsterdam behandelt wurde. In diesem Fall war der Verkäufer verpflichtet, sich einem branchenweiten Pensionsfonds anzuschließen, nicht aber der Käufer. Das Berufungsgericht entschied, dass der Käufer die gleiche Art von Altersversorgung für seine Beschäftigten hätte einrichten müssen. Infolgedessen musste der Käufer noch alle Rentenbeiträge rückwirkend zahlen. Das war wahrscheinlich ein teurer "Scherz". Das vollständige Urteil können Sie hier lesen.

Sie sind also gewarnt! Haben Sie auch Fragen zu Unternehmensübernahmen, Unternehmensübertragungen oder Due Diligence? SPEE Rechtsanwälte & Mediation wissen, was zu tun ist.

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