Beratung des Staatssekretärs zum Schutz von Wohnadressen
Wir konsultieren es regelmäßig, wenn wir Geschäfte machen: das Handelsregister der Handelskammer. Praktisch, nicht wahr? Für Selbstständige ist das System jedoch weniger bequem, da ihre Wohnadresse für jeden sichtbar ist, wenn sie ein Büro zu Hause haben. Dies kann zu unangenehmen und sogar unsicheren Situationen führen. In Zeiten des weitreichenden Schutzes der Privatsphäre durch das AVG ist dies laut der niederländischen Datenschutzbehörde, unserem Wächter über die Privatsphäre, nicht leicht zu erklären.
Aus diesem Grund hat die Datenschutzbehörde am 25. August 2021 dem Staatssekretär für Wirtschaft und Klimapolitik in einer Legislativempfehlung empfohlen, die Wohnadressen von Freiberuflern nur bestimmten Berufsgruppen und Organisationen zugänglich zu machen. Denken Sie an Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher. Lesen Sie hier mehr.
Wir sind gespannt, ob dieser Rat der Datenschutzbehörde auch in Gesetze umgesetzt wird. Wenn es irgendwelche Entwicklungen gibt, werden Sie natürlich von uns hören.
Müssen Sie sich auch mit Fragen des Datenschutzes befassen? SPEE Lawyers & Mediation ist bereit, Sie zu unterstützen. Natürlich vertraulich.