Als Rechtsanwälte in der Unternehmenspraxis stoßen wir immer noch regelmäßig auf Unternehmen (von klein bis groß), die keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden. Oder Unternehmen, die AGBs verwenden, die überhaupt nicht mehr zum aktuellen Angebot an Produkten oder Dienstleistungen passen. Gilt das auch für Ihr Unternehmen? Wenn ja, lesen Sie weiter.
Was läuft oft schief?
Was wir manchmal hören, ist: "Na ja, ich brauche diese Bedingungen nicht, ich habe klare Angebote oder Auftragsbestätigungen". Das ist natürlich auch sehr wichtig, aber wenn es dann zu Diskussionen kommt, stellt sich heraus, dass diese Dokumente doch nicht sehr umfassend sind und Vereinbarungen fehlen. Wenn der Vertragspartner auch ein Unternehmen ist, ist die Chance groß, dass er auf seine eigenen allgemeinen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen verweisen kann. Und die sind natürlich nicht in Ihrem Interesse formuliert...
Wenn sie allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, kommt es regelmäßig vor, dass diese nicht mit den verwendeten Angeboten und Auftragsbestätigungen übereinstimmen. Dies ist besonders häufig der Fall, wenn "Muster-AGB" aus dem Internet von einem anderen Unternehmen übernommen werden. Oder wenn Angebote und Auftragsbestätigungen regelmäßig aktualisiert werden, aber die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem letzten Jahrhundert stammen. Die daraus resultierende Unklarheit ist natürlich mehr als unglücklich und unnötig.
Häufig kommt es auch zu einem "Konflikt" zwischen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Geschäftspartnern: Gelten Ihre Verkaufsbedingungen (z. B. mit Ihrer Haftungsbeschränkung) oder die Einkaufsbedingungen der anderen Partei (mit einer erweiterten Haftung für Sie als Lieferant)? Es ist wichtig, sich darüber von Anfang an im Klaren zu sein, da dies zu komplizierten Diskussionen führen kann. Im Falle eines Konflikts zwischen den beiden Gruppen ist es wichtig, - schriftlich! - maßgeschneiderte Vereinbarungen zu treffen.
Es ist nicht nur wichtig, allgemeine Geschäftsbedingungen zu haben, sie sollten auch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Und wenn Ihr Vertragspartner ein Verbraucher ist, ist dies sicherlich von großer Bedeutung. Legen Sie sie also immer bei!
Was sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten?
Die wichtigsten Punkte, die üblicherweise in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind:
- Definitionen: Was ist mit bestimmten Begriffen gemeint?
- Anwendbarkeit: Wann gelten diese Bedingungen (oder nicht)?
- Wie sieht es mit der Annahme von Angeboten aus? Mit anderen Worten: Wie kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande?
- Die Art und Weise der Vertragserfüllung (z. B. Erbringung von Dienstleistungen oder Verkauf von Produkten) und die damit verbundenen Verpflichtungen der beiden Parteien. Denken Sie an die Verpflichtung Ihres Kunden, die richtigen Informationen zu liefern. Und haben Sie eine Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen oder eine Verpflichtung zum Ergebnis
- Wie wird die Änderung oder Stornierung des Auftrags gehandhabt? Kann der Preis später geändert werden?
- Kann der Vertrag gekündigt oder aufgelöst werden, und wenn ja, aus welchen Gründen und (im Falle einer Kündigung: mit welcher Frist)?
- Wie lauten Ihre Zahlungsbedingungen? Muss Ihr Kunde in bestimmten Fällen eine Sicherheit für die Zahlung leisten, und wenn ja, wie?
- Wie lauten Ihre Lieferfristen und sind sie verbindlich oder nur indikativ?
- Wie gehen Sie mit Reklamationen um? Innerhalb welcher Zeitspanne muss Ihr Kunde eine Beschwerde einreichen?
- Wie begrenzen Sie Ihre eigene Haftung im Falle von Fehlern oder mangelhaften Produkten?
- Wie ist die Situation bei höherer Gewalt?
- Falls zutreffend: Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum geistigen Eigentum.
- Welches Recht gilt für die Vereinbarung und welches Gericht ist im Streitfall zuständig?
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Dieser Überblick ist bei weitem nicht erschöpfend; je nach Art Ihres Unternehmens und Ihrer Geschäftstätigkeit können weitere Themen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt werden. Diese sind immer maßgeschneidert: Mit speziell für Ihr Unternehmen verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich über Jahre hinweg weiterentwickeln.
Haben Sie noch keine allgemeinen Geschäftsbedingungen? Oder könnten Ihre bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen neuen Anstrich oder eine gründliche Überarbeitung vertragen? Wir schauen sie uns gerne gemeinsam mit Ihnen an.