Zuvor hatten wir Sie darüber informiert, dass mit Belgien und Deutschland aufgrund der Koronapandemie besondere Vereinbarungen über die steuerliche Behandlung von Heimarbeitstagen getroffen wurden.
Die Vereinbarungen sehen vor, dass Heimarbeitstage als Arbeitstage in dem Land behandelt werden können, in dem der Arbeitnehmer normalerweise gearbeitet hätte, sofern diese Heimarbeitstage dann in dem anderen Land besteuert werden.
Wir können nun berichten, dass die Niederlande die Abkommen mit beiden Ländern bis zum 31. Dezember 2021 verlängert haben. Wir werden Sie natürlich über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.